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BGH, 19.12.1996 - 1 StR 620/96 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 302
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 02.03.1988 - 2 StR 46/88
Widerruf eines wirksam erklärten Rechtmittelverzichts
Auszug aus BGH, 19.12.1996 - 1 StR 620/96
Der Widerruf dieser Erklärung wäre nur dann wirksam geworden, wenn er vor oder spätestens zeitgleich mit der Rechtsmittelrücknahme eingegangen wäre (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 2 und 4; BGH, Beschluß vom 3. Mai 1991 - 3 StR 70/91; BGH NJW 1960, 2262 f.;… Ruß in KK 3. Aufl. § 302 Rdn. 16). - BGH, 04.09.1986 - 1 StR 461/86
Auszug aus BGH, 19.12.1996 - 1 StR 620/96
Der Widerruf dieser Erklärung wäre nur dann wirksam geworden, wenn er vor oder spätestens zeitgleich mit der Rechtsmittelrücknahme eingegangen wäre (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 2 und 4; BGH, Beschluß vom 3. Mai 1991 - 3 StR 70/91; BGH NJW 1960, 2262 f.;… Ruß in KK 3. Aufl. § 302 Rdn. 16). - BGH, 03.05.1991 - 3 StR 70/91
Beurteilung der Wirksamkeit des schriftlichen Rechtsmittelverzichts mittels …
Auszug aus BGH, 19.12.1996 - 1 StR 620/96
Der Widerruf dieser Erklärung wäre nur dann wirksam geworden, wenn er vor oder spätestens zeitgleich mit der Rechtsmittelrücknahme eingegangen wäre (…BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 2 und 4; BGH, Beschluß vom 3. Mai 1991 - 3 StR 70/91; BGH NJW 1960, 2262 f.;… Ruß in KK 3. Aufl. § 302 Rdn. 16). - BGH, 30.05.1988 - 1 StR 218/88
Die Revision wird als unzulässig verworfen
Auszug aus BGH, 19.12.1996 - 1 StR 620/96
Die hierfür erforderliche ausdrückliche Ermächtigung durch den Angeklagten (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 6) lag vor, denn die Verteidigerin hat gegenüber der Richterin am Landgericht L. telefonisch erklärt, der Rechtsmittelverzicht sei auf dessen ausdrücklichen Wunsch ausgesprochen worden. - BGH, 04.08.1987 - 5 StR 337/87
Möglichkeit der Rückgängigmachung der Zurücknahme eines Rechtsmittels
Auszug aus BGH, 19.12.1996 - 1 StR 620/96
Der Widerruf dieser Erklärung wäre nur dann wirksam geworden, wenn er vor oder spätestens zeitgleich mit der Rechtsmittelrücknahme eingegangen wäre (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 2 und 4; BGH, Beschluß vom 3. Mai 1991 - 3 StR 70/91; BGH NJW 1960, 2262 f.;… Ruß in KK 3. Aufl. § 302 Rdn. 16).
- BGH, 24.08.2016 - 1 StR 380/16
Rücknahme der Revision (Anforderungen an den Geisteszustand des Revisionsführers)
Sofern man in dem Schreiben des Angeklagten vom 22. Mai 2016, welches am 27. Mai 2016 beim Landgericht Aschaffenburg eingegangen ist, einen Widerruf der zuvor erklärten Rechtsmittelrücknahme erblicken mag, ist dieser unwirksam, da dieser nicht spätestens zeitgleich mit der Rechtsmittelrücknahme am 25. Mai 2016 eingegangen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1996 - 1 StR 620/96). - BGH, 17.07.1998 - 1 StR 262/98 Daher ist es unschädlich, daß die schriftliche Rücknahmeerklärung des Angeklagten nach ihrem Eingang bei der Einlaufstelle der Justizbehörden intern zunächst der insoweit unzuständigen Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Augsburg vorgelegt und erst danach erneut über die Einlaufstelle am 1.4.1998 dem Landgericht zugeleitet worden ist (vgl. auch BGH, Beschluß vom 19.12.1996 - 1 StR 620/96 [= NStZ 1997, 378]).