Rechtsprechung
BGH, 06.03.2012 - 1 StR 623/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 265 Abs. 1, Abs. 4 StPO; § 211 StGB; § 163a Abs. 4 StPO; § 136 Abs. 1 Satz 2 bis 4 StPO; § 136a StPO
Pflicht zur Eröffnung des Tatvorwurfs (Täuschung; kriminalistische List; Verwertungsverbot bei Vorenthaltung des Tatvorwurfs: Auswirkung auf das Aussageverhalten); Hinweispflicht bei der Annahme eines anderen Mordmerkmals und gebotene Aussetzung oder Unterbrechung des ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 136 Abs 1 S 2 StPO, § 163a Abs 4 S 1 StPO
Strafverfahren: Verwertbarkeit der Aussage des Beschuldigten bei unzureichender Eröffnung des Tatvorwurfs bei der polizeilichen Vernehmung - Wolters Kluwer
Verwertungsverbot hinsichtlich der Angaben eines Beschuldigten bei Unklarheit über die konkret vorgeworfene Tat
- rewis.io
Strafverfahren: Verwertbarkeit der Aussage des Beschuldigten bei unzureichender Eröffnung des Tatvorwurfs bei der polizeilichen Vernehmung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwertungsverbot hinsichtlich der Angaben eines Beschuldigten bei Unklarheit über die konkret vorgeworfene Tat
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Mangelnde Klarheit, auf die sich die "Verteidigung längst hätte einstellen können”, oder: Der Verteidiger (k)ein Hellseher
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Heimtückischer Mord an der Ex-Frau? - Ein klarer Fall zieht sich wegen einer formellen Panne lange hin
Verfahrensgang
- LG Traunstein, 18.08.2011 - 5 Ks 201 Js 3874/11
- BGH, 06.03.2012 - 1 StR 623/11
Papierfundstellen
- NStZ 2012, 581
- NStZ-RR 2014, 136
- StV 2013, 485
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 23.08.2011 - 1 StR 153/11
Recht auf Beschwerde; Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Individualbeschwerde; …
Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 1 StR 623/11
Dieser Gesichtspunkt, der sich insbesondere dann auswirkt, wenn der Vernommene das Recht, über das er nicht ordnungsgemäß belehrt wurde, trotzdem kannte (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 StR 153/11 ; Urteil vom 10. August 1994 - 3 StR 53/94 ; Urteil vom 15. November 1994 - 1 StR 461/94mwN), kommt auch hier zum Tragen. Dies gilt für alle Ermittlungsverfahren, hat aber in sog. Kapitalsachen besonderes Gewicht (vgl. zu alledem BGH, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 StR 153/11; Beschluss vom 27. Mai 2009 - 1 StR 99/09; Urteil vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07).
- BGH, 09.06.2009 - 4 StR 170/09
Belehrungspflicht bei sog. Spontanäußerungen eines Verdächtigen (Umgehung durch …
Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 1 StR 623/11
d) Die Fragen, ob der Angeklagte nach der präzisen Eröffnung des Tatvorwurfs seine früheren Angaben bestätigt und ergänzt hat und wie sich - gegebenenfalls ist dies nach Maßgabe des Einzelfalls zu beurteilen - auswirkt, dass eine "qualifizierte Belehrung" dabei unterblieben ist (vgl. zusammenfassend BGH, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 4 StR 170/09 mwN zu einer zunächst unterbliebenen Belehrung gemäß § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO), können daher auf sich beruhen. - BGH, 10.08.1994 - 3 StR 53/94
Verwendung ausländischer Vernehmungsniederschriften zum Zwecke der Beweiserhebung …
Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 1 StR 623/11
Dieser Gesichtspunkt, der sich insbesondere dann auswirkt, wenn der Vernommene das Recht, über das er nicht ordnungsgemäß belehrt wurde, trotzdem kannte (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 StR 153/11 ; Urteil vom 10. August 1994 - 3 StR 53/94 ; Urteil vom 15. November 1994 - 1 StR 461/94mwN), kommt auch hier zum Tragen.
- BGH, 15.11.1994 - 1 StR 461/94
Einwilligungsberechtigter Personenkreis beim Untersuchungsverweigerungsrecht …
Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 1 StR 623/11
Dieser Gesichtspunkt, der sich insbesondere dann auswirkt, wenn der Vernommene das Recht, über das er nicht ordnungsgemäß belehrt wurde, trotzdem kannte (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 StR 153/11 ; Urteil vom 10. August 1994 - 3 StR 53/94 ; Urteil vom 15. November 1994 - 1 StR 461/94mwN), kommt auch hier zum Tragen. - BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07
Zu Belehrungspflichten der Strafverfolgungsbehörden
Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 1 StR 623/11
Dies gilt für alle Ermittlungsverfahren, hat aber in sog. Kapitalsachen besonderes Gewicht (vgl. zu alledem BGH, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 StR 153/11; Beschluss vom 27. Mai 2009 - 1 StR 99/09; Urteil vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07). - BGH, 27.05.2009 - 1 StR 99/09
Zur Leitungs- und Kontrollbefugnis der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren …
Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 1 StR 623/11
Dies gilt für alle Ermittlungsverfahren, hat aber in sog. Kapitalsachen besonderes Gewicht (vgl. zu alledem BGH, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 StR 153/11; Beschluss vom 27. Mai 2009 - 1 StR 99/09; Urteil vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07). - FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.08.2002 - 3 K 284/00
Schätzung von Besteuerungsgrundlagen; Rechte des Beschuldigten bei der …
Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 1 StR 623/11
Die Frage, ob ein Verwertungsverbot hinsichtlich einer Aussage besteht, der, wie hier, ein Verstoß gegen § 163a Abs. 4 Satz 1 StPO vorangegangen ist, wird nicht einheitlich beurteilt (…bejahend Wohlers in SK-StPO, 4. Aufl., § 163a Rn. 75 mwN in Fn. 210, auch für eine einschränkende Auffassung; offen geblieben bei Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern wistra 2003, 473, 475).
- BGH, 26.04.2017 - 2 StR 247/16
"Legendierte Polizeikontrollen" grundsätzlich zulässig
Eine Ausnahme gilt nach § 163a Abs. 4 Satz 1 StPO lediglich insoweit, als ein Polizeibeamter, anders als ein Richter oder Staatsanwalt, nicht verpflichtet ist, die möglichen Strafvorschriften zu nennen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2012 - 1 StR 623/11, NStZ 2012, 581, 582;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 163a Rn. 4).So ist der Vernehmende nicht verpflichtet, dem Beschuldigten alle bis dahin bereits bekannten Tatumstände mitzuteilen; insbesondere hat der Vernehmende hinsichtlich der Ausgestaltung der Eröffnung im Einzelnen einen gewissen Beurteilungsspielraum (BGH, Beschluss vom 6. März 2012 - 1 StR 623/11, NStZ 2012, 581, 582;… Meyer-Goßner/Schmitt, aaO;… KK-StPO/Diemer, aaO;… SSW-StPO/Ziegler/ Vordermayer, 2. Aufl., § 163a Rn. 25;… MüKo-StPO/Schuhr, § 136 Rn. 21).
Der Senat muss ebenfalls nicht entscheiden, ob die - möglicherweise unzulängliche - Belehrung überhaupt das Aussageverhalten des Beschuldigten beeinflusst hat und damit ein Verwertungsverbot begründen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2012 - 1 StR 623/11, NStZ 2012, 581, 582), zumal der noch mehrere Wochen vor Anklageerhebung umfassend über den Tatvorwurf unterrichtete Beschuldigte in der Hauptverhandlung von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht hat.
- AG Düsseldorf, 26.02.2024 - 37 C 158/22
Schmerzensgeld "Polizeibeamter im Einsatz" Gewaltbegriff
Damit sollen Polizeibeamte gerade in rechtlich schwierigen Fällen davon befreit werden, genaue und im Einzelfall rechtlich diffizile Bewertungen der zur Last liegenden Tat vornehmen zu müssen wie etwa eine Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag (BGH NStZ 2012, 581 (582)).