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BGH, 17.11.1994 - 1 StR 624/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Erfordernis der Wiederholung eines Augenscheins bei Abwesenheit des Angeklagten
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.06.1987 - 2 StR 242/87
Beweiserhebung bei Abwesenheit des Angeklagten
Auszug aus BGH, 17.11.1994 - 1 StR 624/94
Zwar würde die Verwertung des "nur so" erhobenen Augenscheinsbeweises den unbedingten Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO bewirken (BGH StV 1987, 475 m.w. Nachw.). - BGH, 30.06.1988 - 1 StR 309/88
Zur ordnungsgemäßen Einführung eines Augenscheinsbeweises - Zur Verwertung eines …
Auszug aus BGH, 17.11.1994 - 1 StR 624/94
Damit war der Augenschein nicht nur in Abwesenheit des Angeklagten erfolgt und mußte im Rahmen des § 247 Satz 4 StPO nicht erneut wiederholt werden (vgl. BGHR StPO § 247 Abwesenheit 4: Ein Rechtsfehler nach § 338 Nr. 5 StPO war vom Senat darin gesehen worden, daß weder vor noch nach Entfernung des Angeklagten der Augenschein in seiner Anwesenheit durchgeführt wurde).
- BGH, 12.12.2002 - 5 StR 477/02
Zeugenvernehmung; Vorhalt von Urkunden (Vernehmungshilfsmittel; Freibeweis; …
Die Zeugin betreffend läßt schon der Wortlaut des Protokolls ("zusammen mit der Zeugin wurde die Skizze in Augenschein genommen"), der eine enge Verknüpfung zwischen Zeugenbefragung und "Augenschein" belegt, zudem der Gegenstand der Betrachtung - eine Skizze, welche die Zeugin bei einer polizeilichen Vernehmung gefertigt hatte, was auf einen Vorhalt eben jener Vernehmung hindeutet - an einer förmlichen Augenscheinseinnahme zweifeln (…vgl. auch BGHR StPO § 247 Abwesenheit 10; ferner BGH, Beschl. vom 17. November 1994 - 1 StR 624/94).