Rechtsprechung
   BGH, 23.01.2018 - 1 StR 625/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,5674
BGH, 23.01.2018 - 1 StR 625/17 (https://dejure.org/2018,5674)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2018 - 1 StR 625/17 (https://dejure.org/2018,5674)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2018 - 1 StR 625/17 (https://dejure.org/2018,5674)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,5674) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    §174 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 184 GVG
    Sexueller Missbrauch Schutzbefohlener (Vorliegen einer lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft: erforderliche Gesamtbetrachtung, mögliches Vorliegen auch, wenn die Partner lediglich an Wochenenden gemeinsam wohnen); Deutsch als Urteilssprache (kein Verstoß durch ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 174 Abs 1 Nr 3 StGB

  • IWW

    § 184 GVG, § ... 267 Abs. 1 StPO, § 267 StPO, § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 174 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB, § 24b Abs. 3 Satz 3 EStG, § 20 Satz 1 SGB XII, § 174 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 StGB, § 174 Abs. 1 Nr. 3 erster Halbs. StGB

  • Wolters Kluwer

    Lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaft i.S.v. § 174 Abs. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB)

  • rewis.io

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen: Vorliegen einer lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 174 Abs. 1 Nr. 3
    Lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaft i.S.v. § 174 Abs. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch ( StGB )

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen: Missbrauch der Tochter der Lebenspartnerin

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz und Auszüge)

    Gerichtssprache ist deutsch

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    In die deutsche Sprache übernommen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaft

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen: Vorliegen einer lebenspartnerschaftsähnlichen ...

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen einer lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zum sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen: Lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaft trotz Zusammenlebens nur am Wochenende - Verwendung einzelner englischer Begriffe in Urteil zulässig

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 2139
  • NStZ 2019, 406
  • NStZ-RR 2018, 362
  • StV 2019, 535 (Ls.)
  • FamRZ 2018, 720
  • NZG 2018, 940
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BGH, 23.01.2018 - 1 StR 625/17
    b) Die Auslegung der Wendung "eheähnliche' bzw. "lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaft' orientiert sich ungeachtet unterschiedlicher Regelungszusammenhänge sowohl im Sozial- als auch im Steuerrecht (vgl. Grube in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Aufl., § 20 Rn. 8 mwN) grundsätzlich an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur "eheähnlichen Gemeinschaft' (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87, BVerfGE 87, 234, 264).

    Danach handelt es sich um eine Lebensgemeinschaft zwischen zwei Personen, die auf Dauer angelegt ist, keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen und damit über die Beziehung in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen (BVerfG aaO BVerfGE 87, 234, 264).

    Ausgehend vom Leitbild der ehelichen Gemeinschaft stellt das Bundesverfassungsgericht zudem darauf ab, dass die Partner auch der eheähnlichen Lebensgemeinschaft sich derart füreinander verantwortlich fühlen, dass sie zunächst den gemeinsamen Lebensunterhalt sicherstellen, bevor sie ihr persönliches Einkommen zur Befriedigung eigener Bedürfnisse verwenden (BVerfG aaO BVerfGE 87, 234, 265).

    Das Vorliegen der genannten Voraussetzungen lässt sich im Rahmen einer Gesamtwürdigung der für und gegen eine derartige Gemeinschaft sprechenden Indizien erkennen (vgl. BVerfG aaO BVerfGE 87, 234, 265; siehe auch Grube aaO SGB XII, § 20 Rn. 14 mwN; Groth in BeckOK-Sozialrecht, SGB XII, 47. Edit., § 20 Rn. 8).

  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Auszug aus BGH, 23.01.2018 - 1 StR 625/17
    Denn nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung handelt es sich bei der Ehe einerseits und der eingetragenen Lebenspartnerschaft andererseits in vergleichbarer Weise um verbindlich gefasste Lebensformen, die in ihren Grundstrukturen nur wenige Unterschiede aufweisen (BVerfG, Beschlüsse vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09, BVerfGE 131, 239, 261 und vom 7. Mai 2013 - 2 BvR 909/06 u.a., BVerfGE 133, 377, 413 f. Rn. 90).
  • OLG Hamm, 22.04.2010 - 2 RVs 13/10

    Gerichtssprache, Fachbegriff, Urteilsgründe, Aufklärungsrüge

    Auszug aus BGH, 23.01.2018 - 1 StR 625/17
    Das aus § 184 GVG folgende Gebot, Urteile in deutscher Sprache sowie in verständlicher Form (dazu OLG Hamm, Beschluss vom 22. April 2010 - 2 RVs 13/10, NStZ-RR 2010, 348 mwN) abzufassen, wäre allenfalls dann verletzt, wenn das Urteil wegen der Verwendung fremdsprachlicher Begriffe nicht mehr die durch § 267 StPO vorgegebenen Inhalte in einer nachvollziehbaren Weise darstellt (vgl. zu dem entsprechenden Maßstab bei der Wirksamkeit einer englischsprachige Begriffe beinhaltenden Anklageschrift BGH, Urteil vom 9. November 2011 - 1 StR 302/11, NStZ 2012, 523, 525 Rn. 32 ff.).
  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus BGH, 23.01.2018 - 1 StR 625/17
    Denn nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung handelt es sich bei der Ehe einerseits und der eingetragenen Lebenspartnerschaft andererseits in vergleichbarer Weise um verbindlich gefasste Lebensformen, die in ihren Grundstrukturen nur wenige Unterschiede aufweisen (BVerfG, Beschlüsse vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09, BVerfGE 131, 239, 261 und vom 7. Mai 2013 - 2 BvR 909/06 u.a., BVerfGE 133, 377, 413 f. Rn. 90).
  • BGH, 09.11.2011 - 1 StR 302/11

    Kommunale Wasserwerke Leipzig (KWL): Korruptionsvorwürfe müssen neu verhandelt

    Auszug aus BGH, 23.01.2018 - 1 StR 625/17
    Das aus § 184 GVG folgende Gebot, Urteile in deutscher Sprache sowie in verständlicher Form (dazu OLG Hamm, Beschluss vom 22. April 2010 - 2 RVs 13/10, NStZ-RR 2010, 348 mwN) abzufassen, wäre allenfalls dann verletzt, wenn das Urteil wegen der Verwendung fremdsprachlicher Begriffe nicht mehr die durch § 267 StPO vorgegebenen Inhalte in einer nachvollziehbaren Weise darstellt (vgl. zu dem entsprechenden Maßstab bei der Wirksamkeit einer englischsprachige Begriffe beinhaltenden Anklageschrift BGH, Urteil vom 9. November 2011 - 1 StR 302/11, NStZ 2012, 523, 525 Rn. 32 ff.).
  • BGH, 22.06.2021 - 2 StR 131/21

    Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen (geschützter Personenkreis: leibliche

    Er hat damit die - leiblichen und rechtlichen ? Kinder des Ehe- oder Lebenspartners (Stiefkinder) und deren Abkömmlinge (Stiefenkel des Täters) sowie von derjenigen Person, mit der der Täter in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Beziehung zusammenlebt (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 23. Januar 2018 - 1 StR 625/17, juris Rn. 5 ff.), in den Schutzbereich der Vorschrift einbezogen (BT-Drucks. 18/2601, S. 26; MüKo-StGB/Renzikowski, aaO Rn. 38; Lackner/ Kühl/Heger, StGB, 29. Aufl., § 174 Rn. 4).
  • LG Neuruppin, 12.06.2019 - 12 KLs 1/19
    Eine eheähnliche bzw. lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaft im Sinne von § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB ist eine Lebensgemeinschaft zwischen zwei Personen, die auf Dauer angelegt ist, keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen und damit über die Beziehung in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2018 - 1 StR 625/17 -, Rn. 10, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht