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Rechtsprechung
   BGH, 07.10.1997 - 1 StR 635/96   

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BGH, 07.10.1997 - 1 StR 635/96 (https://dejure.org/1997,3333)
BGH, Entscheidung vom 07.10.1997 - 1 StR 635/96 (https://dejure.org/1997,3333)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 1997 - 1 StR 635/96 (https://dejure.org/1997,3333)
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Sprengfalle

§§ 211, 22, 16 StGB, Abgrenzung aberratio ictus - error in persona bei Distanztat, 'mittelbare optische Wahrnehmung';

Versuchsbeginn bei Distanztat;

Anstifterhaftung bei error in personam

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unwesentliche Abweichung des Geschehensablaufs vom Vorstellungsbild des Täters - Beachtlicher Irrtum über den Kausalverlauf - "error in persona" - Konkretisierung des Tötungsvorsatzes - Unmittelbares Ansetzen durch Installation der Autobombe - Strafbarkeit des Anstifters ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 16, § 212, § 211

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Personenverwechslung bei einem Sprengstoffanschlag

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafrechtsklassiker: Die Sprengfalle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 294
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.10.1990 - 4 StR 371/90

    Irrtum des Täters über Person des Tatopfers bei Anstiftung

    Auszug aus BGH, 07.10.1997 - 1 StR 635/96
    Die Unbeachtlichkeit der Personenverwechslung für den Vorsatz des Täters hatte der Bundesgerichtshof bisher zwar nur für Fälle zu beurteilen, bei denen der Täter sein Opfer unmittelbar gesehen und angegriffen, sich jedoch über dessen Identität geirrt hatte (BGHSt 11, 268, 270; 37, 214, 216) [BGH 25.10.1990 - 4 StR 371/90].

    Der beiläufigen Bemerkung des 4. Strafsenats in BGHSt 37, 214, 216 [BGH 25.10.1990 - 4 StR 371/90] ist nichts anderes zu entnehmen (krit. dazu Küpper JR 1992, 294, 295; Roxin in LK 11. Aufl. § 26 Rdn. 94); soweit dort von der Wahrnehmung des Opfers durch den Täter gesprochen wird, ist damit auch der Fall der mittelbaren optischen Wahrnehmung gemeint.

    Diese Rechtsfolge für einen Anstifter hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden (BGHSt 37, 214, 218 f. [BGH 25.10.1990 - 4 StR 371/90]; hierzu Geppert Jura 1992, 163 ff.; Küpper JR 1992, 294 ff.; J. Müller MDR 1991, 830 f.; Puppe NStZ 1991, 124 ff. [BGH 25.10.1990 - 4 StR 371/90]; Schlehofer GA 1992, 307 ff.; Stratenwerth in FS für Baumann, 1992, 57 ff.; Streng JuS 1991, 910 f.; Weßlau ZStW 104 [1992], 105 ff.; abl.

    Bemmann in FS für Stree/Wessels, 1993, 397 ff.; Roxin JZ 1991, 680 f. [BGH 25.10.1990 - 4 StR 371/90] und in FS für Spendel, 1992, 289 ff.).

  • BGH, 12.08.1997 - 1 StR 234/97

    Beginn des Versuchs (unmittelbares Ansetzen, wenn nach der Vorstellung des Täters

    Auszug aus BGH, 07.10.1997 - 1 StR 635/96
    Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Täter eine Falle stellt, aber unklar ist, ob und wann sich das Opfer ihr nähern wird (vgl. Senat, Urt. vom 12. August 1997 - 1 StR 234/97 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 23.01.1958 - 4 StR 613/57

    Falscher Verfolger - § 25 Abs. 2, § 15 StGB, error in persona bei Mittätern, § 22

    Auszug aus BGH, 07.10.1997 - 1 StR 635/96
    Die Unbeachtlichkeit der Personenverwechslung für den Vorsatz des Täters hatte der Bundesgerichtshof bisher zwar nur für Fälle zu beurteilen, bei denen der Täter sein Opfer unmittelbar gesehen und angegriffen, sich jedoch über dessen Identität geirrt hatte (BGHSt 11, 268, 270; 37, 214, 216) [BGH 25.10.1990 - 4 StR 371/90].
  • BGH, 12.08.2021 - 3 StR 441/20

    NSU-Urteil gegen Zschäpe und zwei Mitangeklagte rechtskräftig

    Soweit sich die Beschwerdeführerin für ihre gegenteilige Auffassung auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 12. August 1997 - 1 StR 234/97, BGHSt 43, 177; vom 7. Oktober 1997 - 1 StR 635/96, BGHR StGB § 16 Abs. 1 error in persona 1) beruft, nimmt sie nicht Bedacht darauf, dass diese Rechtsprechung die - hier nicht vorliegende - Fallkonstellation betrifft, in der das Tatopfer gleichsam zum Tatmittler gegen sich selbst wird (vgl. MüKoStGB/Joecks/Scheinfeld, 4. Aufl., § 25 Rn. 179 mwN; zu untauglichem Versuch und Eventualvorsatz s. etwa BGH, Beschluss vom 14. April 2020 - 5 StR 93/20, juris Rn. 1, 14; Urteil vom 24. Juni 2020 - 5 StR 671/19, NJW 2020, 2816 Rn. 15).
  • BGH, 08.05.2001 - 1 StR 137/01

    Sachrüge; Lückenhafte Beweiswürdigung; Tötungsvorsatz ("Stromschlagfall");

    Vielmehr liegt die Sache ähnlich wie beim Anbringen einer Handgranate an einem vor dem Hause geparkten Pkw (dazu Senat, NStZ 1998, 294, 295 - Sprengfalle).
  • BGH, 02.08.2023 - 4 StR 98/23

    Versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr wegen Durchtrennung der

    Die Tat des § 315b Abs. 1 Nr. 1 StGB war danach zwar bereits in das Versuchsstadium gelangt (vgl. zum unmittelbaren Ansetzen bei tatplangemäß erforderlicher Opfermitwirkung BGH, Beschluss vom 8. Mai 2001 - 1 StR 137/01, BGHR StGB § 22 Ansetzen 28; Urteil vom 7. Oktober 1997 - 1 StR 635/96, NStZ 1998, 294, 295; Urteil vom 12. August 1997 - 1 StR 234/97, BGHSt 43, 177, 180 ff.).
  • LG Bonn, 11.09.2020 - 50 KLs 13/20
    Die fehlerhafte Vorstellung des Beschuldigten, bei dem angegriffenen Gebäude der KL handele es sich um ein Gebäude der Vereinten Nationen, deren Menschenrechtsverletzungen er in seinem Wahn "rächen" wollte, ist des Weiteren als typischer Fall des sogenannten " error in objecto " (Irrtum über das Tatobjekt) als Motiv-irrtum unbeachtlich (vgl. hierzu BGH NStZ 1998, 294/295; Vogel/Bülte in StGB Leipziger Kommentar, 13. Aufl. 2020, § 16 Rn. 74 ff. m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.05.1998 - 1 StR 635/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1265
BGH, 05.05.1998 - 1 StR 635/96 (https://dejure.org/1998,1265)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1998 - 1 StR 635/96 (https://dejure.org/1998,1265)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1998 - 1 StR 635/96 (https://dejure.org/1998,1265)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 44, 91
  • NJW 1998, 2684
  • NStZ 1999, 25
  • StV 2000, 350
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 15.05.1992 - 3 StR 419/91

    Beweisverwertungsverbot durch Vernehmung im ermüdeten Zustand (Anforderungen;

    Auszug aus BGH, 05.05.1998 - 1 StR 635/96
    Der fehlgeschlagene Versuch der Anstiftung zur Tötung eines Menschen ist gegenüber einer späteren, auf einem neuen Entschluß beruhenden Anstiftung zum Versuch der Tötung eine rechtlich selbständige Handlung und damit in der Regel auch eine andere Tat im prozessualen Sinn (Abgrenzung zu BGHSt 8, 38 und BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 3).

    In solchen Fällen (s. a. BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 3) wird zwar durch die anfängliche Beteiligungshandlung des späteren Täters ergänzendes Unrecht begangen, indem eine weitere Person in das Tatgeschehen verstrickt wird.

    Der Senat hat, insbesondere im Hinblick auf die Entscheidungen des 2. Strafsenats in BGHSt 8, 38 f. und des 3. Strafsenats in dessen Urteil vom 15. Mai 1995 - 3 StR 419/91 (= NJW 1992, 2903, 2905 = BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 3; in BGHSt 38, 291 insofern nicht abgedruckt), bei den anderen Strafsenaten des Bundesgerichtshofs angefragt, ob deren Rechtsprechung der vorliegenden Entscheidung entgegensteht und ob gegebenenfalls daran festgehalten werde (NStZ 1998, 189 f. mit Anm. Geppert).

    Dem stehe seine Rechtsprechung, insbesondere sein Urteil vom 15. Mai 1992 - 3 StR 419/91 - nicht entgegen, obwohl er an der dort genannten Rechtsansicht festhalte.

  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der

    Auszug aus BGH, 05.05.1998 - 1 StR 635/96
    Die schon abgeurteilte versuchte Anstiftung des Angeklagten gegenüber He. und die nachfolgende Anstiftung zum Versuch des Mordes sind als getrennt beurteilbare Lebenssachverhalte verschiedene Taten im prozessualen Sinn (vgl. BGHSt 13, 21, 25 f., 41, 385, 388; 43, 96, 99).

    Liegt nach diesen Grundsätzen Tatmehrheit vor, ist regelmäßig auch von mehreren Taten im prozessualen Sinn auszugehen (vgl. BGHSt 13, 21, 25 f.; 35, 14, 19; 36, 151, 154; 43, 96, 99).

    Gründe für eine Ausnahme von dieser Regel (s. dazu BGHSt 43, 96, 99) fehlen hier.

  • BGH, 01.07.1955 - 2 StR 172/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.05.1998 - 1 StR 635/96
    Der fehlgeschlagene Versuch der Anstiftung zur Tötung eines Menschen ist gegenüber einer späteren, auf einem neuen Entschluß beruhenden Anstiftung zum Versuch der Tötung eine rechtlich selbständige Handlung und damit in der Regel auch eine andere Tat im prozessualen Sinn (Abgrenzung zu BGHSt 8, 38 und BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 3).

    Die Entscheidung BGHSt 8, 38 sagt nichts anderes.

    Der Senat hat, insbesondere im Hinblick auf die Entscheidungen des 2. Strafsenats in BGHSt 8, 38 f. und des 3. Strafsenats in dessen Urteil vom 15. Mai 1995 - 3 StR 419/91 (= NJW 1992, 2903, 2905 = BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 3; in BGHSt 38, 291 insofern nicht abgedruckt), bei den anderen Strafsenaten des Bundesgerichtshofs angefragt, ob deren Rechtsprechung der vorliegenden Entscheidung entgegensteht und ob gegebenenfalls daran festgehalten werde (NStZ 1998, 189 f. mit Anm. Geppert).

  • BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
    Auszug aus BGH, 05.05.1998 - 1 StR 635/96
    Die schon abgeurteilte versuchte Anstiftung des Angeklagten gegenüber He. und die nachfolgende Anstiftung zum Versuch des Mordes sind als getrennt beurteilbare Lebenssachverhalte verschiedene Taten im prozessualen Sinn (vgl. BGHSt 13, 21, 25 f., 41, 385, 388; 43, 96, 99).

    Liegt nach diesen Grundsätzen Tatmehrheit vor, ist regelmäßig auch von mehreren Taten im prozessualen Sinn auszugehen (vgl. BGHSt 13, 21, 25 f.; 35, 14, 19; 36, 151, 154; 43, 96, 99).

  • BGH, 26.07.1990 - 4 StR 249/90

    Anforderungen an Bestrafung einer Inbrandsetzung eines Gebäudes als schwere

    Auszug aus BGH, 05.05.1998 - 1 StR 635/96
    Seine Rechtsprechung (insbesondere das Urteil vom 2.6. Juli 1990 - 4 StR 249/90 = BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 1), stehe nicht entgegen.
  • BGH, 23.03.1982 - 3 StR 3/82

    Verlesung eines Protokolls über die kommissarische Vernehmung eines Zeugen in der

    Auszug aus BGH, 05.05.1998 - 1 StR 635/96
    Gleiches gilt dann auch für den von der Verteidigung in der Hauptverhandlung genannten Beschluß vom 23. März 1982 - 3 StR 3/82.
  • BGH, 28.02.1956 - 1 StR 536/55

    Versuchte Anstiftung - Vollendete Anstiftung - Idealkonkurrenz - Straferhöhende

    Auszug aus BGH, 05.05.1998 - 1 StR 635/96
    Dies ist früherer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die nie aufgegeben wurde (insofern auch nicht durch BGHSt 9, 131, 133), zweifelsfrei zu entnehmen.
  • BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87

    Tateinheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und Beitragsvorenthaltung gegenüber

    Auszug aus BGH, 05.05.1998 - 1 StR 635/96
    Liegt nach diesen Grundsätzen Tatmehrheit vor, ist regelmäßig auch von mehreren Taten im prozessualen Sinn auszugehen (vgl. BGHSt 13, 21, 25 f.; 35, 14, 19; 36, 151, 154; 43, 96, 99).
  • BGH, 19.12.1997 - 5 StR 569/97
    Auszug aus BGH, 05.05.1998 - 1 StR 635/96
    Der Bundesgerichtshof sieht zwar in einem mehraktigen Geschehen mit gleicher Angriffsrichtung auch bei Wechsel des Angriffsmittels durch denselben Täter eine tatbestandliche Handlungseinheit, nimmt aber an, daß der Fehlschlag eines Versuchs eine Zäsur bildet (BGHSt 40, 75 ff.; 41, 368, 369 mit Anm. Beulke/Satzger NStZ 1996, 432 f. und mit Anm. Puppe JR 1996, 513 ff.; BGH, Urt. vom 19. Dezember 1997 - 5 StR 569/97 - für BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 04.10.1957 - 2 StR 366/57
    Auszug aus BGH, 05.05.1998 - 1 StR 635/96
    Der Strafgrund des Beteiligungsversuchs besteht in der konspirativen Bindung mehrerer Beteiligter, so daß die Handlung gegenüber anderen Vorbereitungshandlungen eines Alleintäters eine größere Gefährlichkeit aufweist (vgl. BGHSt 10, 388, 389 f.; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 25. Auf. § 30 Rdn. 1, Lackner, StGB 22. Aufl. § 30 Rdn. 1; Roxin in LK 11. Aufl. § 30 Rdn. 3; Tröndle, StGB 48. Aufl. § 30 Rdn. 1; Jescheck/Weigend, Strafrecht AT 5. Aufl. § 65 I 2; Schindler, Die Strafbarkeit der Vorbereitung in rechtsstaatlicher Sicht, 1969 S. 235).
  • BGH, 24.04.1951 - 1 StR 130/51
  • BGH, 16.03.1989 - 4 StR 60/89

    Strafklageverbrauch bei Dauerstraftat

  • BGH, 15.12.1960 - 3 StR 26/59

    Vorlage einer für eine einheitliche Fortbildung des Verfahrensrechts grundlegend

  • BGH, 14.10.1997 - 1 StR 635/96
  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

  • BGH, 01.03.1994 - 1 StR 33/94

    Rücktritt vom fortgesetzten unbeendeten Versuch (einheitlicher Lebensvorgang)

  • BGH, 19.03.1996 - 1 StR 497/95

    Straftatbestand der Nichtanzeige geplanter Straftaten; Anwesenheitsrechte von

  • RG, 05.10.1921 - 79/20

    1. Wieweit reicht die Rechtskraft von Urteilen der außerordentlichen Gerichte,

  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    Sie liegt vor, wenn die Handlung im weiteren Verlauf des einheitlichen Geschehens verschiedene Stadien durchläuft (BGHSt 44, 91, 95).
  • BGH, 19.05.2010 - 2 StR 278/09

    Versuchter Totschlag (Rücktritt; individuelle Unterscheidung des

    Auf Rücktrittsbemühungen im Sinne von § 24 Abs. 1 Satz 1, Alt. 2 StGB kommt es nicht an, wenn der Versuch fehlgeschlagen ist (ständ. Rspr.; vgl. BGHSt 34, 53, 56; 35, 90, 94; 39, 221, 227; 44, 91, 94; BGH NStZ-RR 2006, 168; Fischer StGB 57. Aufl. § 24 Rn. 7 f. m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.11.2004 - 4 StR 326/04

    Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch beim Rücktritt (korrigierter

    Eine tatbestandliche Handlungseinheit endet jedoch mit dem Fehlschlagen des Versuchs (vgl. BGHSt 41, 268, 269; 44, 91, 94).
  • BGH, 29.09.1999 - 3 StR 359/99

    Anstiftung zur (besonders) schweren Brandstiftung (Anwendung vor und nach dem 6.

    Das Landgericht hat sich für die rechtliche Wertung als zwei in Tatmehrheit zueinander stehenden Taten auf das Urteil des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 5. Mai 1998 - 1 StR 635/96 (= NJW 1998, 2684) gestützt.

    Strafsenats in NJW 1998, 2684 vorausgegangenen Anfrageverfahren nach § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG mit näherer Begründung ausdrücklich festgehalten (Senatsbeschluß vom 27. Februar 1998 - 3 ARs 14/97).

  • BGH, 08.10.2008 - 4 StR 233/08

    Rücktritt bei mehraktiven Versuchsgeschehen (unbeendeter Versuch;

    Bei einem mehraktigen Geschehen ist der Rücktritt hinsichtlich des ersten Tatabschnitts allerdings dann ausgeschlossen, wenn dieser als ein bereits fehlgeschlagener Versuch zu erachten ist (vgl. BGHSt 34, 53, 55; 41, 368, 369; 44, 91, 94).
  • LG Köln, 30.01.2017 - 101 KLs 13/15

    Kirchenräuber verurteilt: Kreuze und Kelche für den Dschihad

    Nach der Rechtsprechung entfällt die Annahme der Subsidiarität wenn - beispielhaft - die versuchte Anstiftung fehlschlägt und die Tat nach dieser Zäsur auf der Grundlage eines neuen Tatentschlusses unter veränderten Rahmenbedingungen - womöglich auch noch gegen ein weiteres Opfer - neu angegangen wird; dann ist von Tatmehrheit und auch von mehreren Taten im prozessualen Sinne auszugehen (BGHSt 44, 91, 96).
  • BGH, 16.08.2018 - 4 StR 200/18

    Inhalt der Anklageschrift (hinreichende Abgrenzung der zur Last gelegten Tat);

    Diese beiden Geschehen stellen trotz der gleichartigen Angriffsrichtung keinen einheitlichen Lebenssachverhalt dar, da die Tat II. 1. fehlgeschlagen ist und der Angeklagte den Zeugen P. nach den Feststellungen erst deutlich später erneut ansprach, und zwar nachdem er vergeblich versucht hatte, eine weitere Person in die Suche nach einem Auftragsmörder einzubinden (vgl. zum Vorliegen verschiedener prozessualer Taten bei zwei Anstiftungshandlungen BGH, Urteil vom 5. Mai 1998 - 1 StR 635/96, BGHSt 44, 91 ff.; vgl. dagegen zur Annahme nur eines Lebenssachverhalts bei engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang BGH, Urteil vom 30. April 2009 - 4 StR 60/09, NStZ 2009, 585).
  • BGH, 13.01.2022 - 3 StR 341/21

    Beweiswürdigung bei Nichtgewährung des Konfrontationsrechts bzgl. eines

    Denn unabhängig voneinander erfolgte (versuchte) Anstiftungen mehrerer Personen zu einer Straftat stellen mehrere Taten im materiellrechtlichen Sinne dar; insofern ist nicht die Haupttat der rechtliche Bezugspunkt, sondern ist auf die Mehrzahl der Anstiftungstaten abzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 1998 - 1 StR 635/96, BGHSt 44, 91, 93 f.; Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 301).
  • BGH, 29.10.2002 - 4 StR 281/02

    Rücktritt vom Versuch bei einem mehraktigen Unterlassungsdelikt (beendeter

    Bei einem mehraktigen Geschehen ist der Rücktritt hinsichtlich des ersten Tatabschnitts nur dann ausgeschlossen, wenn dieser als ein bereits fehlgeschlagener Versuch zu erachten ist (vgl. BGHSt 34, 53, 55; 41, 368, 369; 44, 91, 94).
  • BGH, 10.02.1999 - 3 StR 460/98

    Beweiswürdigung; Beweisantrag (Fehlende Eignung bei Polygraph);

    Ein solcher fehlgeschlagener Versuch der Anstiftung zum Mord kann nicht nur ein u.U. selbständig strafbares Delikt im Verhältnis zu dem später versuchten oder vollendeten Tötungsdelikt sein (vgl. BGH NStZ 1999, 25 m. Anm. Beulke), sondern kann auch einen für die Bewertung der Schuldschwere im Sinne des § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB maßgeblichen Faktor darstellen.
  • BGH, 26.08.2020 - 6 StR 115/20

    Begriff der prozessualen Tat (Bedeutung des materiellrechtlichen

  • BGH, 17.02.2016 - 2 StR 213/15

    Totschlag (Eventualvorsatz: äußerst gefährliche Gewalthandlungen als Indiz,

  • OLG Saarbrücken, 29.01.2018 - Ss 107/17

    Betrug durch Unterlassen: Prozessuale Tat bei Verletzung der Mitteilungspflicht

  • BGH, 06.12.2017 - AK 63/17

    Überprüfung der Fortdauer von Untersuchungshaft: Gegenstand der Prüfung;

  • OLG Celle, 13.04.2010 - 32 Ss 7/10

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne

  • BGH, 17.11.1999 - 1 StR 290/99

    Versuch der Beteiligung am Mord; Strafklageverbrauch; Ne bis in idem; Begriff der

  • OLG Hamburg, 28.02.2023 - 1 ORbs 1/23

    Zulassung der Rechtsbescherde; Voraussetzungen einer leichtfertigen

  • BGH, 12.07.2018 - AK 28/18

    Dringender Tatverdacht wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im

  • BGH, 14.03.2001 - 3 StR 408/00

    Anstiftung zur schweren Brandstiftung

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Rechtsprechung
   BGH, 14.10.1997 - 1 StR 635/96   

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https://dejure.org/1997,3738
BGH, 14.10.1997 - 1 StR 635/96 (https://dejure.org/1997,3738)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1997 - 1 StR 635/96 (https://dejure.org/1997,3738)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1997 - 1 StR 635/96 (https://dejure.org/1997,3738)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Erfolglose Anstiftung mehrerer Täter zur Tötung desselben Opfers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 189
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

    Auszug aus BGH, 14.10.1997 - 1 StR 635/96
    Er möchte insoweit neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgen, die zwar in einem mehraktigen Geschehen mit gleicher Angriffsrichtung auch bei Wechsel des Angriffsmittels eine tatbestandliche Handlungseinheit sieht, aber annimmt, daß ein Fehlschlag eines Versuchs eine Zäsur bildet (BGHSt 40, 75 ff.; 41, 368, 369 mit Anm. Beulke/Satzger NStZ 1996, 432 f. und mit Anm. Puppe JR 1996, 513 ff.).

    Der Versuch des Angeklagten, Ra. He. zu dessen weiterer Anstiftung zum Mord zu bestimmen, war (nach den Grundsätzen von BGHSt 41, 368, 369) fehlgeschlagen, da P. Gr. nicht im Sinne der Auftraggeber tätig geworden war und He. keine weiteren Maßnahmen ergriffen hatte.

  • BGH, 01.03.1994 - 1 StR 33/94

    Rücktritt vom fortgesetzten unbeendeten Versuch (einheitlicher Lebensvorgang)

    Auszug aus BGH, 14.10.1997 - 1 StR 635/96
    Er möchte insoweit neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgen, die zwar in einem mehraktigen Geschehen mit gleicher Angriffsrichtung auch bei Wechsel des Angriffsmittels eine tatbestandliche Handlungseinheit sieht, aber annimmt, daß ein Fehlschlag eines Versuchs eine Zäsur bildet (BGHSt 40, 75 ff.; 41, 368, 369 mit Anm. Beulke/Satzger NStZ 1996, 432 f. und mit Anm. Puppe JR 1996, 513 ff.).
  • BGH, 19.03.1996 - 1 StR 497/95

    Straftatbestand der Nichtanzeige geplanter Straftaten; Anwesenheitsrechte von

    Auszug aus BGH, 14.10.1997 - 1 StR 635/96
    Der Schuldspruch in jener Sache ist durch die Senatsentscheidung in BGHSt 42, 86 ff. rechtskräftig geworden.
  • BGH, 15.05.1992 - 3 StR 419/91

    Beweisverwertungsverbot durch Vernehmung im ermüdeten Zustand (Anforderungen;

    Auszug aus BGH, 14.10.1997 - 1 StR 635/96
    Der 3. Strafsenat hat in seinem Urteil vom 15. Mai 1995 - 3 StR 419/91 - (zu dem hier interessierenden Punkt in BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 3 teilweise abgedruckt, in BGHSt 38, 291 ff. insofern nicht abgedruckt) im Anschluß an die vorgenannte Entscheidung des 2. Strafsenats ausgeführt: "Eine versuchte Anstiftung ist auch dann subsidiär, wenn der Auffordernde selbst als Täter oder Mittäter das Verbrechen begeht, zu dem er einen anderen vergeblich zu bestimmen versucht hatte." Auch dabei ist eine Zäsurwirkung des fehlgeschlagenen Beteiligungsversuchs nicht berücksichtigt worden, was der beabsichtigten Entscheidung des Senats im vorliegenden Fall entgegenstehen kann.
  • BGH, 01.07.1955 - 2 StR 172/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.10.1997 - 1 StR 635/96
    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in BGHSt 8, 38, 39 (dazu Geppert Jura 1997, 546, 552 f.) ausgeführt, die erfolglose Aufforderung eines anderen zur Mitwirkung als Mittäter bei einem Verbrechen sei gegenüber späterer Tatbegehung desselben Angeklagten mit einem anderen Mittäter subsidiär.
  • BGH, 22.12.1993 - 5 StR 705/93

    Verabredung zur Begehung eines Verbrechens: Konkurrenz mit versuchter Bestimmung

    Auszug aus BGH, 14.10.1997 - 1 StR 635/96
    Die Entscheidungen des 5. Strafsenats in BGH StV 1983, 456 f. und BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 4 betreffen nach Meinung des Senats eine andere rechtliche Konstellation der Handlungseinheit mehrerer Anstiftungshandlungen beziehungsweise Beteiligungsversuche.
  • BGH, 20.06.1996 - 4 StR 680/95

    Anforderungen an die richterliche Hinweispflicht - Erfordernis eines Hinweises

    Auszug aus BGH, 14.10.1997 - 1 StR 635/96
    Auf diese "neuere Rechtsprechung zum Konkurrenzverhältnis" (BGH, Beschl. vom 20. Juni 1996 - 4 StR 680/95 [a.E.] = NStZ-RR 1997, 72 = StV 1996, 584 [BGH 20.06.1996 - 4 StR 680/95]) nehmen folgende weitere Entscheidungen Bezug: BGH, Beschl. vom 18. Februar 1997 - 1 StR 675/96 - Beschl. vom 28. Februar 1997 - 2 StR 587/96 - Beschl. vom 3. Januar 1997 - 3 StR 545/96 - Beschl. vom 7. Januar 1997 - 4 StR 603/96.
  • BGH, 28.02.1997 - 2 StR 587/96

    Bewertung zweier Vorfälle trotz Wechsels des Angriffsmittels als einheitlichen

    Auszug aus BGH, 14.10.1997 - 1 StR 635/96
    Auf diese "neuere Rechtsprechung zum Konkurrenzverhältnis" (BGH, Beschl. vom 20. Juni 1996 - 4 StR 680/95 [a.E.] = NStZ-RR 1997, 72 = StV 1996, 584 [BGH 20.06.1996 - 4 StR 680/95]) nehmen folgende weitere Entscheidungen Bezug: BGH, Beschl. vom 18. Februar 1997 - 1 StR 675/96 - Beschl. vom 28. Februar 1997 - 2 StR 587/96 - Beschl. vom 3. Januar 1997 - 3 StR 545/96 - Beschl. vom 7. Januar 1997 - 4 StR 603/96.
  • BGH, 18.02.1997 - 1 StR 675/96

    Fehlen des erforderlichen zeitlichen Zusammenhang für die Annahme einer

    Auszug aus BGH, 14.10.1997 - 1 StR 635/96
    Auf diese "neuere Rechtsprechung zum Konkurrenzverhältnis" (BGH, Beschl. vom 20. Juni 1996 - 4 StR 680/95 [a.E.] = NStZ-RR 1997, 72 = StV 1996, 584 [BGH 20.06.1996 - 4 StR 680/95]) nehmen folgende weitere Entscheidungen Bezug: BGH, Beschl. vom 18. Februar 1997 - 1 StR 675/96 - Beschl. vom 28. Februar 1997 - 2 StR 587/96 - Beschl. vom 3. Januar 1997 - 3 StR 545/96 - Beschl. vom 7. Januar 1997 - 4 StR 603/96.
  • BGH, 07.01.1997 - 4 StR 603/96

    Aufnahme gesetzlicher Regelbeispiele für besonders schwere oder minder schwere

    Auszug aus BGH, 14.10.1997 - 1 StR 635/96
    Auf diese "neuere Rechtsprechung zum Konkurrenzverhältnis" (BGH, Beschl. vom 20. Juni 1996 - 4 StR 680/95 [a.E.] = NStZ-RR 1997, 72 = StV 1996, 584 [BGH 20.06.1996 - 4 StR 680/95]) nehmen folgende weitere Entscheidungen Bezug: BGH, Beschl. vom 18. Februar 1997 - 1 StR 675/96 - Beschl. vom 28. Februar 1997 - 2 StR 587/96 - Beschl. vom 3. Januar 1997 - 3 StR 545/96 - Beschl. vom 7. Januar 1997 - 4 StR 603/96.
  • BGH, 03.01.1997 - 3 StR 545/96

    Anforderungen an die den Urteilsspruch tragenden Feststellungen des

  • BGH, 10.05.1983 - 5 StR 254/83

    Begründung von einer Anstiftung durch mehrere auf die Erregung desselben

  • BGH, 19.12.1997 - 5 StR 569/96

    Urteil gegen Dr. Johannes Zwick aufgehoben

    Diese Grundsätze sind zur Eingrenzung des materiellen Tatbegriffs und zur Bestimmung seiner Reichweite bei sukzessiver Ausführung einer Tat nicht auf den Tatbestand der Erpressung begrenzt, sondern gelten grundsätzlich auch für andere Tatbestände, wobei allerdings Besonderheiten nach den tatbestandlichen Voraussetzungen der jeweiligen Strafvorschriften zu bedenken sind (vgl. BGHR StGB § 99 Ausüben 1 und 5 m. Anm. Rudolphi NStZ 1997, 489 sowie Schlüchter JZ. 1997, 995 sowie allgemein zum Konkurrenzverhältnis: BGH, Beschluß vom 14. Oktober 1997 - 1 StR 635/96 - m.w.N.).
  • BGH, 05.05.1998 - 1 StR 635/96

    Vorliegen einer rechtlich selbständigen Handlung bei versuchter Anstiftung und

    Der Senat hat, insbesondere im Hinblick auf die Entscheidungen des 2. Strafsenats in BGHSt 8, 38 f. und des 3. Strafsenats in dessen Urteil vom 15. Mai 1995 - 3 StR 419/91 (= NJW 1992, 2903, 2905 = BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 3; in BGHSt 38, 291 insofern nicht abgedruckt), bei den anderen Strafsenaten des Bundesgerichtshofs angefragt, ob deren Rechtsprechung der vorliegenden Entscheidung entgegensteht und ob gegebenenfalls daran festgehalten werde (NStZ 1998, 189 f. mit Anm. Geppert).
  • LG Schwerin, 06.12.2017 - 32 Ks 6/09

    Anstiftung zum versuchten Mord: Ablehnung eines Beweisantrags zur Lebenserwartung

    So vertritt der Bundesgerichtshofs auch die Ansicht, dass der fehlgeschlagene Versuch der Anstiftung zur Tötung eines Menschen gegenüber einer späteren Anstiftung zur Tötung desselben Opfers eine rechtlich selbständige Handlung gemäß § 53 Abs. 1 StGB und damit grundsätzlich auch eine andere, nicht subsidiäre Tat im prozessualen Sinne darstellt (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 1997, Az. 1 StR 635/96; Urteil vom 5. Mai 1998, Az. 1 StR 635/96, jeweils in juris).
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