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   BGH, 29.03.1960 - 1 StR 636/59   

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https://dejure.org/1960,4657
BGH, 29.03.1960 - 1 StR 636/59 (https://dejure.org/1960,4657)
BGH, Entscheidung vom 29.03.1960 - 1 StR 636/59 (https://dejure.org/1960,4657)
BGH, Entscheidung vom 29. März 1960 - 1 StR 636/59 (https://dejure.org/1960,4657)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 1067 (Ls.)
  • MDR 1960, 595
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.04.1953 - 5 StR 119/53
    Auszug aus BGH, 29.03.1960 - 1 StR 636/59
    Die Verbrechensverabredung ist auch dann strafbar, wenn die Täter das ausersehene Opfer nicht vorfinden (im Anschluß an BGHSt 4, 254).
  • BGH, 21.11.2018 - 1 StR 506/18

    Verabredung eins Verbrechens (erforderliche Konkretisierung der in Aussicht

    Eine strafbare Verbrechensverabredung wird danach zwar nicht dadurch ausgeschlossen, dass Zeit, Ort und Modalitäten der Ausführung im Einzelnen noch offen sind (BGH, Urteile vom 28. Juni 2007 - 3 StR 140/07, NStZ 2007, 697 und vom 29. März 1960 - 1 StR 636/59, BeckRS 1960, 31192534; LK-Schünemann, StGB, 12. Aufl., § 30 Rn. 67 mwN).
  • BGH, 10.02.1983 - V ZB 18/82

    Begründung von Wohnungseigentum durch Grundstücksmiteigentümer

    Das Oberlandesgericht möchte die weitere Beschwerde ebenfalls zurückweisen, sieht sich hieran jedoch durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Neustadt vom 20. Juli 1959 (NJW 1960, 295) und vom 26. Januar 1960 (NJW 1960, 1067) gehindert und hat deshalb die weitere Beschwerde nach § 79 Abs. 2 GBO dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    Dieser Gedanke liegt wohl auch noch den erwähnten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Neustadt zugrunde, das eine Vereinigung der Bruchteile unter entsprechender Eintragung im Grundbuch des Grundstücks, allerdings "verbunden in Wohnungseigentum" für notwendig und richtig hält (NJW 1960, 1067).

    Das bedeutet für den Grundbuchvollzug, daß entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Neustadt (NJW 1960, 1067) die Zusammenlegung der 1/4 Miteigentumsanteile lediglich im Wohnungsgrundbuch (§ 7 Abs. 1 WEG) verlautbart wird (vgl. auch Landgericht München a.a.O. mit zustimmender Anmerkung von Diester; Palandt/Bassenge a.a.O. und Soergel/Baur aaO).

  • BGH, 28.06.2007 - 3 StR 140/07

    Verabredung eines Verbrechens (notwendige Genauigkeit der getroffenen

    Eine strafbare Verabredung wird also nicht dadurch ausgeschlossen, dass Zeit, Ort und Modalitäten der geplanten Ausführung im Einzelnen noch offen bleiben (BGH MDR 1960, 595; RGSt 69, 164).
  • OLG Köln, 02.06.1982 - 2 Wx 3/82

    Begründung von Sondereigentum nach § 3 WEG

    An einer Zurückweisung der weiteren Beschwerde ist er jedoch gehindert, weil das OLG Neustadt in NJW 1960, 295 = DNotZ 1960, 149 sowie NJW 1960, 1067 = DNotZ 1960, 152 eine abweichende Auffassung vertreten hat Würde der Senat sich der Ansicht des OLG Neustadt anschließen, müßte der weiteren Beschwerde stattgegeben werden.

    In NJW 1960, 1067 = DNotZ 1960, 152 hat das OLG Neustadt seine Argumentationslücke erkannt nämlich die Schwierigkeit, die bisherigen Bruchteile ,durch ein rechtliches Band" zu verbinden.

    Mit dem OLG Neustadt ( NJW 1960, 295 = DNotZ 1980, 149 und NJW 1960, 1067 = DNotZ 1960, 152 ) ist der Senat der Auffassung, daß dieses wirtschaftliche Ziel nur erreicht werden kann, wenn die Viertelantelle zuvor in Halbanteile vereinigt werden.

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