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   BGH, 03.05.2013 - 1 StR 637/12   

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https://dejure.org/2013,12113
BGH, 03.05.2013 - 1 StR 637/12 (https://dejure.org/2013,12113)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2013 - 1 StR 637/12 (https://dejure.org/2013,12113)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2013 - 1 StR 637/12 (https://dejure.org/2013,12113)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 400 Abs. 1 StPO; § 56a StGB; § 211 StGB; § 105 JGG
    Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung; Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich eines Nebenklagedeliktes; besondere Schwere der Schuld)

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Verurteilungen im Mordprozess Leonardo M. rechtskräftig

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Verurteilungen im Mordprozess Leonardo M. rechtskräftig

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Die Nebenklägerrevision

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Strafrecht - Nebenkläger hat nur beschränktes Anfechtungsrecht

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 194
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.05.1990 - 4 StR 221/90

    Änderung des Schuldspruchs

    Auszug aus BGH, 03.05.2013 - 1 StR 637/12
    Daher bedarf die Revision des Nebenklägers eines Antrags oder einer Begründung, die deutlich macht, dass er eine Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich eines Nebenklagedeliktes und damit ein zulässiges Ziel verfolgt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 426/12; BGH, Beschluss vom 28. Mai 1990 - 4 StR 221/90, BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 4; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 400 Rn. 3, 3a, 6 mwN).
  • BGH, 03.07.1997 - 4 StR 266/97

    Verhängung einer anderen Rechtsfolge der Tat als revisionsrechtliches

    Auszug aus BGH, 03.05.2013 - 1 StR 637/12
    Mit dem Ziel der Annahme eines weiteren Mordmerkmals (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 1997 - 4 StR 266/97, NStZ-RR 1997, 371), der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld i.S.d. § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB hinsichtlich des Angeklagten H. (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2001 - 5 StR 45/01, BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 12) sowie der Anwendung des allgemeinen Strafrechts statt Jugendstrafrechts hinsichtlich der Angeklagten M. (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 2 StR 599/06, StraFo 2007, 245) kann das Urteil nicht angefochten werden.
  • BGH, 12.06.2001 - 5 StR 45/01

    Unzulässige Revision der Nebenklage; Verwerfung der Revision des Angeklagten als

    Auszug aus BGH, 03.05.2013 - 1 StR 637/12
    Mit dem Ziel der Annahme eines weiteren Mordmerkmals (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 1997 - 4 StR 266/97, NStZ-RR 1997, 371), der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld i.S.d. § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB hinsichtlich des Angeklagten H. (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2001 - 5 StR 45/01, BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 12) sowie der Anwendung des allgemeinen Strafrechts statt Jugendstrafrechts hinsichtlich der Angeklagten M. (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 2 StR 599/06, StraFo 2007, 245) kann das Urteil nicht angefochten werden.
  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 599/06

    Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers (Rechtsfolge; Heranwachsender; Anwendung

    Auszug aus BGH, 03.05.2013 - 1 StR 637/12
    Mit dem Ziel der Annahme eines weiteren Mordmerkmals (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 1997 - 4 StR 266/97, NStZ-RR 1997, 371), der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld i.S.d. § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB hinsichtlich des Angeklagten H. (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2001 - 5 StR 45/01, BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 12) sowie der Anwendung des allgemeinen Strafrechts statt Jugendstrafrechts hinsichtlich der Angeklagten M. (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 2 StR 599/06, StraFo 2007, 245) kann das Urteil nicht angefochten werden.
  • BGH, 20.12.2012 - 3 StR 426/12

    Unzulässige Revision der Nebenklägerin (Anforderungen an den Revisionsantrag/die

    Auszug aus BGH, 03.05.2013 - 1 StR 637/12
    Daher bedarf die Revision des Nebenklägers eines Antrags oder einer Begründung, die deutlich macht, dass er eine Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich eines Nebenklagedeliktes und damit ein zulässiges Ziel verfolgt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 426/12; BGH, Beschluss vom 28. Mai 1990 - 4 StR 221/90, BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 4; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 400 Rn. 3, 3a, 6 mwN).
  • BGH, 28.06.2022 - 3 StR 123/22

    Zulässigkeit der Revision des Nebenklägers bei Verurteilung wegen Mordes

    Da das Landgericht das Tötungsdelikt zum Nachteil der Mutter bzw. Schwester der Nebenkläger als Mord beurteilt hat, stellt die erstrebte Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB lediglich eine andere Rechtsfolge für die Tat dar, die kein zulässiges Anfechtungsziel der Revision eines Nebenklägers sein kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Dezember 2016 - 3 StR 230/16, juris Rn. 3; vom 3. Mai 2013 - 1 StR 637/12, juris Rn. 3; vom 12. Juni 2001 - 5 StR 45/01, BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 12).
  • BGH, 17.07.2013 - 4 StR 214/13

    Revision des Nebenklägers (beschränkter Umfang: Anforderung an die

    Die Revision des Nebenklägers bedarf daher eines Antrags oder einer Begründung, die deutlich macht, dass eine Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich eines Nebenklagedelikts und damit ein zulässiges Ziel verfolgt wird (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2013 - 1 StR 637/12, Rn. 2; Beschluss vom 28. Mai 1990 - 4 StR 221/90, BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 4).
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