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   BGH, 10.03.2015 - 1 StR 64/15   

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https://dejure.org/2015,7607
BGH, 10.03.2015 - 1 StR 64/15 (https://dejure.org/2015,7607)
BGH, Entscheidung vom 10.03.2015 - 1 StR 64/15 (https://dejure.org/2015,7607)
BGH, Entscheidung vom 10. März 2015 - 1 StR 64/15 (https://dejure.org/2015,7607)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. bzgl. Festsetzung des Grenzwertes der Wirkstoffmenge der nicht geringen Menge an Fentanyl

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. bzgl. Festsetzung des Grenzwertes der Wirkstoffmenge der nicht geringen Menge an Fentanyl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.11.2011 - 3 StR 315/10

    Methamphetaminracemat - (RS)-(methyl)(1-phenylpropan-2-yl)azan; nicht geringe

    Auszug aus BGH, 10.03.2015 - 1 StR 64/15
    Die Strafkammer hat, beraten durch einen Gutachter der forensischen Toxikologie als Sachverständigen und unter Berücksichtigung der in ständiger Rechtsprechung vom Bundesgerichtshof angewandten Methode (vgl. nur BGH, Urteile vom 3. Dezember 2008 - 2 StR 86/08, BGHSt 53, 89 und vom 17. November 2011 - 3 StR 315/10, BGHSt 57, 60; zuletzt Senatsurteil vom 14. Januar 2015 - 1 StR 302/13), den Grenzwert der nicht geringen Menge an Fentanyl rechtsfehlerfrei auf eine Wirkstoffmenge von 75 mg festgesetzt.
  • BGH, 03.12.2008 - 2 StR 86/08

    BGH senkt Grenzwert für nicht geringe Menge bei Metamfetamin

    Auszug aus BGH, 10.03.2015 - 1 StR 64/15
    Die Strafkammer hat, beraten durch einen Gutachter der forensischen Toxikologie als Sachverständigen und unter Berücksichtigung der in ständiger Rechtsprechung vom Bundesgerichtshof angewandten Methode (vgl. nur BGH, Urteile vom 3. Dezember 2008 - 2 StR 86/08, BGHSt 53, 89 und vom 17. November 2011 - 3 StR 315/10, BGHSt 57, 60; zuletzt Senatsurteil vom 14. Januar 2015 - 1 StR 302/13), den Grenzwert der nicht geringen Menge an Fentanyl rechtsfehlerfrei auf eine Wirkstoffmenge von 75 mg festgesetzt.
  • BGH, 14.01.2015 - 1 StR 302/13

    BGH setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für einige synthetische Cannabinoide

    Auszug aus BGH, 10.03.2015 - 1 StR 64/15
    Die Strafkammer hat, beraten durch einen Gutachter der forensischen Toxikologie als Sachverständigen und unter Berücksichtigung der in ständiger Rechtsprechung vom Bundesgerichtshof angewandten Methode (vgl. nur BGH, Urteile vom 3. Dezember 2008 - 2 StR 86/08, BGHSt 53, 89 und vom 17. November 2011 - 3 StR 315/10, BGHSt 57, 60; zuletzt Senatsurteil vom 14. Januar 2015 - 1 StR 302/13), den Grenzwert der nicht geringen Menge an Fentanyl rechtsfehlerfrei auf eine Wirkstoffmenge von 75 mg festgesetzt.
  • BGH, 09.07.2015 - 1 StR 7/15

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Recht auf den gesetzlichen Richter;

    Der Senat hat aber schon in dem Verfahren 1 StR 215/12 durch Beschlussverwerfung nach § 349 Abs. 2 StPO keine Bedenken gegen einen Grenzwert von 75 mg geäußert und hat in seinem Beschluss vom 10. März 2015 (1 StR 64/15) bestätigt, dass der Grenzwert der nicht geringen Menge an Fentanyl rechtsfehlerfrei auf eine Wirkstoffmenge von 75 mg festgesetzt wurde.
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