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   BGH, 07.02.1967 - 1 StR 640/66   

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https://dejure.org/1967,292
BGH, 07.02.1967 - 1 StR 640/66 (https://dejure.org/1967,292)
BGH, Entscheidung vom 07.02.1967 - 1 StR 640/66 (https://dejure.org/1967,292)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 1967 - 1 StR 640/66 (https://dejure.org/1967,292)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begriffliche Möglichkeit einer versuchten schweren Körperverletzung - Billigendes Inkaufnehmen des Verlusts der "Zeugungsfähigkeit" - Tateinheit bzw. Gesetzeseinheit zwischen (versuchter) schwerer Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung - Feststellung einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 223 a, § 224, § 43, § 73

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Versuch der Erfolgsqualifikation

Papierfundstellen

  • BGHSt 21, 194
  • NJW 1967, 737
  • MDR 1967, 413
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • RG, 11.08.1883 - 1758/83

    Ist der strafbare Versuch einer schweren Körperverletzung nicht bloß in den

    Auszug aus BGH, 07.02.1967 - 1 StR 640/66
    Die abweichenden früheren Entscheidungen des Reichsgerichts (RGSt 9, 67; 61, 179, 180)sind wegen der inzwischen eingetretenen Gesetzesänderung (§ 56 StGB) überholt, soweit sie § 224 StGB betreffen.
  • RG, 24.01.1927 - III 1044/26

    Ist der Versuch einer schweren Freiheitsberaubung in der ersten Begehungsform des

    Auszug aus BGH, 07.02.1967 - 1 StR 640/66
    Die abweichenden früheren Entscheidungen des Reichsgerichts (RGSt 9, 67; 61, 179, 180)sind wegen der inzwischen eingetretenen Gesetzesänderung (§ 56 StGB) überholt, soweit sie § 224 StGB betreffen.
  • BGH, 20.06.1958 - 5 StR 157/58
    Auszug aus BGH, 07.02.1967 - 1 StR 640/66
    Auch in anderen Fällen ist das geschehen (vgl. BGHSt 10, 230; RGSt 68, 197; BGH NJW 1958, 1243).
  • RG, 15.12.1894 - 4557/94

    Wie ist die Fragestellung im Schwurgerichte anzuordnen, im Fall eine

    Auszug aus BGH, 07.02.1967 - 1 StR 640/66
    Wenn die Revision einwendet, daß zwischen schwerer Körperverletzung (§ 224 StGB) und gefährlicher Körperverletzung (§ 223 a StGB) keine Tateinheit, sondern Gesetzeseinheit bestehe, kann sie sich allerdings auf die Rechtsprechung berufen, die Tateinheit zwischen gefährlicher Körperverletzung und vollendeter schwerer Körperverletzung verneint (RGSt 26, 312, 313; 63, 423, 424; OGHSt 1, 113; Urteil des Senats vom 8. November 1966 - 1 StR 450/66 = NJW 1967, 297 Nr. 5).
  • BGH, 08.11.1966 - 1 StR 450/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit beabsichtigten

    Auszug aus BGH, 07.02.1967 - 1 StR 640/66
    Wenn die Revision einwendet, daß zwischen schwerer Körperverletzung (§ 224 StGB) und gefährlicher Körperverletzung (§ 223 a StGB) keine Tateinheit, sondern Gesetzeseinheit bestehe, kann sie sich allerdings auf die Rechtsprechung berufen, die Tateinheit zwischen gefährlicher Körperverletzung und vollendeter schwerer Körperverletzung verneint (RGSt 26, 312, 313; 63, 423, 424; OGHSt 1, 113; Urteil des Senats vom 8. November 1966 - 1 StR 450/66 = NJW 1967, 297 Nr. 5).
  • BGH, 24.05.1966 - 5 StR 206/66

    Möglichkeit der Verwertung früherer Aussagen des Angeklagten vor der Polizei und

    Auszug aus BGH, 07.02.1967 - 1 StR 640/66
    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat diese Frage in seinem Urteil vom 24. Mai 1966 - 5 StR 206/66 bejaht.
  • BGH, 23.01.1957 - 2 StR 565/56

    Einheitliche Handlung im natürlichen Sinn durch die gesamte auf Diebstahl

    Auszug aus BGH, 07.02.1967 - 1 StR 640/66
    Auch in anderen Fällen ist das geschehen (vgl. BGHSt 10, 230; RGSt 68, 197; BGH NJW 1958, 1243).
  • RG, 03.02.1930 - III 1296/29

    1. Wann ist das Sehvermögen auf einem Auge verloren? 2. Besteht, wenn die schwere

    Auszug aus BGH, 07.02.1967 - 1 StR 640/66
    Wenn die Revision einwendet, daß zwischen schwerer Körperverletzung (§ 224 StGB) und gefährlicher Körperverletzung (§ 223 a StGB) keine Tateinheit, sondern Gesetzeseinheit bestehe, kann sie sich allerdings auf die Rechtsprechung berufen, die Tateinheit zwischen gefährlicher Körperverletzung und vollendeter schwerer Körperverletzung verneint (RGSt 26, 312, 313; 63, 423, 424; OGHSt 1, 113; Urteil des Senats vom 8. November 1966 - 1 StR 450/66 = NJW 1967, 297 Nr. 5).
  • RG, 07.06.1934 - 3 D 572/34

    Liegt vollendeter schwerer Diebstahl vor, wenn der Täter den darauf gerichteten

    Auszug aus BGH, 07.02.1967 - 1 StR 640/66
    Auch in anderen Fällen ist das geschehen (vgl. BGHSt 10, 230; RGSt 68, 197; BGH NJW 1958, 1243).
  • BGH, 12.08.2021 - 3 StR 415/20

    Konstellationen des Versuchs bei der Brandstiftung mit Todesfolge

    Für den Versuch einer schweren Körperverletzung gemäß § 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB ist es unerheblich, ob der Schütze, der dem Opfer die Zeugungsfähigkeit nehmen will, es in den Unterleib trifft oder danebenschießt (vgl. zu diesem Fallbeispiel BGH, Urteil vom 7. Februar 1967 - 1 StR 640/66, BGHSt 21, 194; LK/Hillenkamp, StGB, 12. Aufl., vor § 22 Rn. 117).
  • BGH, 11.07.2006 - 3 StR 183/06

    Schwere Körperverletzung (Versuch; Lähmung; dauerhafte Entstellung);

    Die von der Kammer ohne Rechtsfehler als ebenfalls verwirklicht erkannte gefährliche Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StGB steht zu der versuchten schweren Körperverletzung im Verhältnis der Tateinheit (vgl. BGHSt 21, 194, 195 f.).
  • BGH, 29.03.2001 - 3 StR 46/01

    Versuch; Versuchte Erfolgsqualifizierung; Schwerer Raub; Raub mit Todesfolge;

    Auch bei § 251 StGB ist der Versuch in Form der "versuchten Erfolgsqualifizierung" möglich (im Anschluß an BGHSt 21, 194).

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, daß der Versuch der schweren Körperverletzung in Betracht kommt, wenn der Täter die Körperverletzung vorsätzlich begeht und dabei bezüglich der schweren Folge mit bedingtem Vorsatz handelt und diese schwere Folge dann aber nicht eintritt; der Versuch der schweren Körperverletzung steht sodann mit der vollendeten Körperverletzung in Tateinheit (BGHSt 21, 194).

  • BGH, 22.01.1997 - 3 StR 522/96

    Konkurrenzverhältnis der erfolgsqualifizierten Körperverletzungsdelikte zu den

    Nach überwiegender Auffassung diente das Merkmal der Absicht dazu, einen lediglich bedingten Vorsatz auszuschließen, so daß zur Verwirklichung der Qualifikation des § 225 StGB a.F. ein Handeln mit direktem Vorsatz erforderlich, aber auch ausreichend war (BGHSt 21, 194; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 225 Rdn. 1; Lackner StGB 20. Aufl. § 225 Anm. 1; Hirsch in LK 10. Aufl. § 225 Anm. 2; Horn-SK StGB § 225 Rdn. 3; Schönke/Schröder/Stree StGB 24. Aufl. § 225 Anm. 1, jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.04.1978 - 2 StR 686/77

    Verurteilung wegen Unzucht mit einem Kinde sowie wegen vollendeter und versuchter

    Nach ständiger Rechtsprechung ist in einem Falle, in dem das sonst verdrängende Delikt nur ins Stadium des Versuchs gelangt ist, zwischen der versuchten Tat und dem vollendeten (sonst verdrängten) Delikt Tateinheit gegeben, wenn durch die Verurteilung nur wegen der versuchten Tat der Unrechtsgehalt nicht voll ausgeschöpft wird (vgl. BGHSt 21, 78; 21, 194 jeweils m.w.Hinw.; vgl. auch BGH MDR 1971, 895).
  • BGH, 14.03.2017 - 4 StR 646/16

    Strafverfahren: Strafschärfende Berücksichtigung der Tatausführung bei Annahme

    Ob zwischen einer vollendeten gefährlichen Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB und einer vollendeten schweren Körperverletzung gemäß § 226 Abs. 1 StGB Gesetzeskonkurrenz besteht (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 1967 - 1 StR 640/66, BGHSt 21, 194, 195 mwN) oder mit Blick auf überzeugende Stimmen im Schrifttum (vgl. etwa MüKo-StGB/Hardtung, 2. Aufl., § 224 Rn. 52; SSW-Momsen/Momsen-Pflanz, StGB, 3. Aufl., § 224 Rn. 40; NK/Paeffgen, StGB, 4. Aufl., § 224 Rn. 42; Schönke/Schröder/Stree/Sternberg-Lieben, StGB, 29. Aufl., § 224 Rn. 16) und entsprechend der neueren Rechtsprechung zum Verhältnis von § 224 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 StGB zu § 226 Abs. 1 StGB (siehe BGH, Beschlüsse vom 26. November 2013 - 3 StR 301/13, NStZ 2014, 269 [zu Nr. 4] und vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 408/08, BGHSt 53, 23, 24 [zu Nr. 5]) insoweit Tateinheit anzunehmen ist, bedarf vorliegend keiner Entscheidung.
  • BGH, 09.11.2021 - 5 StR 208/21

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Unterbringung in einer

    Soweit das Landgericht davon ausgegangen ist, dass die gefährliche Körperverletzung in der Begehungsform mittels gefährlichen Werkzeugs, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, von der schweren Körperverletzung nach § 226 Abs. 1 StGB im Wege der Gesetzeskonkurrenz verdrängt wird (so BGH, Urteile vom 8. November 1966 - 1 StR 450/66, NJW 1967, 297, 298; vom 7. Februar 1967 - 1 StR 640/66, BGHSt 21, 194, 195; dagegen mit beachtlichen Gründen zum Verhältnis der Tateinheit neigend BGH, Beschluss vom 9. Februar 2021 - 3 StR 382/20 mwN), beschwert dies die wegen gefährlicher Köperverletzung nach den Qualifikationstatbeständen des § 224 Abs. 1 Nr. 4 und 5 StGB verurteilten Angeklagten jedenfalls nicht.
  • BGH, 09.02.2021 - 3 StR 382/20

    Frage der Verdrängung einer vollendeten gefährlichen Körperverletzung von einer

    Der Senat neigt zu der Ansicht, dass eine (vollendete) gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht von einer (vollendeten) schweren Körperverletzung nach § 226 Abs. 1 StGB im Wege der Gesetzeskonkurrenz verdrängt wird (so aber BGH, Urteil vom 8. November 1966 - 1 StR 450/66, NJW 1967, 297, 298; ferner BGH, Urteil vom 7. Februar 1967 - 1 StR 640/66, BGHSt 21, 194, 195 mwN), sondern dass auch insoweit - entsprechend dem Verhältnis von § 224 Abs. 1 Nr. 4 und 5 StGB zu § 226 Abs. 1 StGB (s. BGH, Beschlüsse vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 408/08, BGHSt 53, 23, 24; vom 17. Juni 2009 - 1 StR 241/09, juris; vom 26. November 2013 - 3 StR 301/13, NStZ 2014, 269) - Tateinheit (§ 52 StGB) besteht (ähnlich BGH, Beschluss vom 14. März 2017 - 4 StR 646/16, NStZ-RR 2017, 173 mit Hinweis auf "überzeugende Stimmen im Schrifttum").
  • BGH, 10.05.2001 - 3 StR 99/01

    Versuchter Raub mit Todesfolge (erfolgsqualifizierter Versuch und versuchte

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, daß der Versuch der schweren Körperverletzung in Betracht kommt, wenn der Täter die Körperverletzung vorsätzlich begeht und dabei bezüglich der schweren Folge mit bedingtem Vorsatz handelt und diese schwere Folge dann aber nicht eintritt; der Versuch der schweren Körperverletzung steht sodann mit der vollendeten Körperverletzung in Tateinheit (BGHSt 21, 194).
  • OLG Köln, 14.01.1994 - Ss 567/93

    Ausbeutung; Prostitution; Erwerbsquelle; Lage der Prostituierten; Höhe der

    Während es bei Vollendung der Tat ausreicht, daß die in § 224 Abs. 1 StGB bezeichneten Verletzungsfolgen vom Täter mindestens fahrlässig herbeigeführt worden sind (vgl. Stree, a.a.O. § 224, Rn. 8), kommt ein Versuch nur in Betracht, wenn der Täter hinsichtlich einer schweren Folge mit bedingtem Vorsatz gehandelt hat und diese ausgeblieben ist (vgl. BGHSt 21, 194; Stree a.a.O. § 224 Rn. 9).
  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87

    Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch - Freiwilligkeit beim Rücktritt

  • BGH, 25.07.2007 - 2 StR 252/07

    Schwere Körperverletzung; gefährliche Körperverletzung; Konkurrenzen;

  • BGH, 20.11.2023 - 5 StR 341/23

    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • LG Bochum, 06.08.2018 - 7 Ks 9/17
  • OLG Köln, 10.05.2007 - 2 Ws 226/07

    Untersuchungshaft gegen Jugendliche

  • LG Hamburg, 23.04.2020 - 621 Ks 9/19

    Selbstjustiz und Rache: Versuchter Mord und schwere Körperverletzung durch Schuss

  • AG München, 06.05.1987 - 462 Ds 123 Js 3284/87

    Verstoß gegen Untersagung der Ausübung der Prostitution durch Gesundheitsbehörde;

  • BGH, 20.06.2023 - 2 StR 126/23

    Konkurrenzrechtliche Bewertung der verwirklichten Tatbestände der schweren

  • LG Dresden, 29.07.2005 - 1 Ks 424 Js 51341/03

    12 Jahre Haft für Bombenleger

  • BGH, 12.02.1987 - 4 StR 652/86

    Zurückverweisung nach Sachrüge - Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung

  • BGH, 26.11.1985 - 5 StR 717/85

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Gesundheitszerstörung - Eignung von

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