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   BGH, 23.01.1979 - 1 StR 642/78   

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BGH, 23.01.1979 - 1 StR 642/78 (https://dejure.org/1979,1099)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1979 - 1 StR 642/78 (https://dejure.org/1979,1099)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1979 - 1 StR 642/78 (https://dejure.org/1979,1099)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anordnung einer Telefonüberwachung - Unterlassen des Abspielens von Tonbändern - Verwertbarkeit von Beweisen durch Tonbandaufnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1370
  • MDR 1979, 415
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.08.1978 - 3 StR 255/78

    Verwertbarkeit tatsächlicher Erkenntnisse, die bei Überwachung des

    Auszug aus BGH, 23.01.1979 - 1 StR 642/78
    Denn das (in der Urteilsberatung sich ergebende) Verhandlungsergebnis könne nicht dazu führen, eine im Zeitpunkt der Erhebung zulässige und gebotene Beweisaufnahme nachträglich unter Negierung ihrer auch auf den Nachweis der Katalogtat gerichteten Intention für unzulässig und unverwertbar anzusehen (vgl. BGHSt 28, 122, 126).

    Der 3. Strafsenat hat diese Frage nunmehr in seinem Urteil vom 30. August 1978 - 3 StR 255/78 - (BGHSt 28, 122 = MDR 1978, 1035) wie folgt beantwortet: Es liege in der von ihm gebilligten Konsequenz der Entscheidung vom 5. März 1974, daß es nicht darauf ankommen kann, ob der Schluß, daß eine Katalogtat nicht vorliege, bereits von der Anklagebehörde oder erst vom Gericht gezogen werde (MDR a.a.O. S. 1037; in BGHSt insoweit noch nicht veröffentlicht).

    Das Revisionsgericht hat infolgedessen keinen Anlaß, sich mit der Frage der Zulässigkeit dieser Anordnungen zu befassen (BGHSt 28, 122, 124 = MDR a.a.O. S. 1035), die eindeutig wegen einer Katalogtat (vgl. § 100 a Satz 1 Nr. 4 StPO) ergangen sind.

  • BGH, 15.03.1976 - AnwSt (R) 4/75

    Zufallsfunde bei der Überwachung des Fernmeldeverkehrs

    Auszug aus BGH, 23.01.1979 - 1 StR 642/78
    Ausschlaggebend sei, daß die Telefonüberwachung auf Grund sachlicher Erwägungen wegen einer Katalogtat angeordnet werde, und daß die gewonnenen Erkenntnisse im "Zusammenhang mit dem Anlaß der Anordnung" stehen (BGHSt a.a.O. S. 124, 125 und 127 = MDR a.a.O. S. 1035 und 1036; vgl. auch BGHSt 26, 298, 302).

    Vielmehr dürften die gewonnenen Erkenntnisse auch im Verfahren gegen Dritte verwertet werden (MDR a.a.O. S. 1037; ebenso BGHSt 26, 298, 302).

  • BGH, 05.03.1974 - 1 StR 365/73

    Wegfall der Einziehungsanordnung durch Revision - Zulässigkeit der Verwertung

    Auszug aus BGH, 23.01.1979 - 1 StR 642/78
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 5. März 1974 - 1 StR 365/73 - ausgeführt, daß es darauf, ob das Tatgericht wegen der in der Überwachungsanordnung angenommenen Katalogtat (§ 100 a Satz 1 Nr. 1 bis 4 StPO) verurteile, jedenfalls dann nicht ankomme, wenn im Zeitpunkt der Beweiserhebung durch Verwertung der mit Hilfe der Aufnahme des überwachten Fernmeldeverkehrs auf Tonbänder gewonnenen Beweismittel die Nichtverurteilung wegen dieser Tat keineswegs feststehe, und die Beweisaufnahme auch auf den Nachweis von deren Merkmalen abziele.

    In Fortentwicklung seines im Urteil vom 5. März 1974 - 1 StR 365/73 - eingenommenen Standpunkts hält der Senat einen solchen Bezug für ausreichend.

  • BGH, 26.10.1962 - 4 StR 318/62

    Blutschande - §§ 252, 52 StPO, Beweisverwertungsverbot auch für Angaben des

    Auszug aus BGH, 23.01.1979 - 1 StR 642/78
    Sie konnten infolgedessen über das Sachverständigengutachten in die Hauptverhandlung eingeführt werden (vgl. BGHSt 9, 292, 293; 18, 107, 108; 22, 269, 271) [BGH 30.10.1968 - 4 StR 281/68].
  • BGH, 30.10.1968 - 4 StR 281/68

    Verwertbarkeit eines an eine Zusatzuntersuchung eines anderen Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 23.01.1979 - 1 StR 642/78
    Sie konnten infolgedessen über das Sachverständigengutachten in die Hauptverhandlung eingeführt werden (vgl. BGHSt 9, 292, 293; 18, 107, 108; 22, 269, 271) [BGH 30.10.1968 - 4 StR 281/68].
  • BGH, 07.06.1956 - 3 StR 136/56

    Verwertbarkeit von in einem ärztlichen Gutachten festgestellten Tatsachen ohne

    Auszug aus BGH, 23.01.1979 - 1 StR 642/78
    Sie konnten infolgedessen über das Sachverständigengutachten in die Hauptverhandlung eingeführt werden (vgl. BGHSt 9, 292, 293; 18, 107, 108; 22, 269, 271) [BGH 30.10.1968 - 4 StR 281/68].
  • BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82

    Unbefugte Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes durch die Polizei -

    Der Fall ist nicht anders zu beurteilen als das Fehlen einer wesentlichen sachlichen Voraussetzung für die Anordnung der Maßnahme nach § 100 a StPO, beispielsweise das Nichtvorliegen einer Katalogtat oder eines erlaubten Ermittlungsziels; in diesen Fällen ist die rechtswidrig erlangte Information bereits bisher allgemein als unverwertbar angesehen worden (vgl. Kleinknecht, 35. Aufl., § 100 a StPO Rdn. 11; Müller in KMR, 7. Aufl., § 100 a StPO Rdn. 14; Laufhütte in KK § 100 a StPO Rdn. 17; Welp a.a.O. S. 210 ff; vgl. auch BGHSt 28, 122, 124 und BGH NJW 1979, 1370, 1371).
  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 775/82

    Telefonüberwachung und Beweisverwertung

    Ebensowenig wäre die Meinung vertretbar, die Verwertbarkeit der Aufzeichnung des "Raumgesprächs" sei eine konsequente Folgerung aus der Rechtsprechung zu jenen Zufallserkenntnissen (BGHSt 26, 298 ff; 28, 122 ff; BGH NJW 1979, 1370 f).
  • BGH, 15.08.2000 - 5 StR 223/00

    Verwertung von Zufallserkenntnissen aus einer in einem anderen Verfahren

    Allein der Verdacht einer Katalogtat, der versuchten schweren räuberischen Erpressung, zum Zeitpunkt der Überwachung dürfte jedenfalls dann nicht ausreichen, wenn er, wie hier anders als in dem von BGH NJW 1979, 1370, 1371 entschiedenen Fall, auf den der Generalbundesanwalt verweist -, in keinem Zusammenhang mit der Tat stand, die Anlaß für die verwertete, gegen einen Dritten angeordnete Telefonüberwachung war.
  • OLG Koblenz, 07.05.2014 - 2 SsBs 22/14

    Zur Annahme von Vorsatz bei einer qualifizierten Geschwindigkeitsüberschreitung

    Grundsätzlich können Befundtatsachen - solche, die der Sachverständige aufgrund seiner besonderen Sachkunde erkennen oder in ihrer Bedeutung gerade für die von ihm durchzuführende Untersuchung einschätzen kann - jedoch durch das mündliche Gutachten des Sachverständigen in die Hauptverhandlung eingeführt werden, was bei darüber hinausgehenden Zusatztatsachen nicht möglich ist (BGH 1 StR 639/84 v. 20.11.1984 - NStZ 1985, 182, zit. n. juris Rn. 7 mwN; 1 StR 642/78 v. 23.1.1979 - NJW 1979, 1370, zit. n. juris Rn. 5).
  • BayObLG, 06.04.1982 - RReg. 4 St 24/82

    Strafprozeßrecht: Verwertung der Ergebnisse einer Telfonüberwachung im Verfahren

    Immerhin können die durch Überwachung des Fernmeldeverkehrs gewonnenen Erkenntnisse auch im Verfahren gegen die Angeklagte verwertet werden, wenn der gegen sie erhobene Vorwurf im Zusammenhang mit der Katalogtat steht (BGHSt 26, 298 ; 28, 122; BGH NJW 1979, 1370).

    Denn einer Beweiserhebung fehlt im vorliegenden Fall der objektive Bezug auf den Nachweis einer solchen Katalogtat (vgl. BGH NJW 1979, 1370).

  • BGH, 11.12.1990 - 1 StR 571/90

    Definition der Abgabe - Abgabe von Betäubungsmitteln - Verfügungsgewalt -

    Ist eine Überwachung des Fernmeldeverkehrs gegen einen Rauschgifthändler angeordnet worden, so können die aus der Telefonüberwachung gewonnenen Erkenntnisse nicht schon deswegen gegen einen Dritten verwertet werden, weil er von dem Händler Betäubungsmittel erworben hat (vgl. BayObLG JR 1983, 124 m.Anm. von Rieß; zu dem Fall eines Drogenlieferanten des Händlers, gegen den die Telefonüberwachung angeordnet worden war, vgl. BGH NJW 1979, 1370; vgl. auch Laufhütte in KK 2. Aufl. § 100 a Rdn. 23 m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 18.08.1987 - 2 BvR 400/86

    Verwertbarkeit eines Zufallsfundes bei zulässiger Telefonüberwachung

    Auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der im Grundsatz vergleichbaren strafprozessualen Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach § 100a StPO geht nicht davon aus, daß die Erkenntnisse aus einer zulässigen Fernmeldeüberwachung ausschließlich zum Nachweis einer Katalogtat verwendet werden dürften (vgl. BGHSt 28, 122 [124 f]; BGH, NJW 1979, S. 1370 [1371]).
  • BGH, 22.12.1981 - 5 StR 540/81

    Meineid durch vorsätzlich falsches Aussagen als Zeuge in einem Strafverfahren -

    Außerdem besteht zwischen dem Zweck und der Tätigkeit der Vereinigung und der in jenem Verfahren abgeurteilten Straftat möglicherweise ein Zusammenhang (vgl. hierzu BGHSt 26, 298; 28, 122; 29, 23; BGH NJW 1979, 1370 = MDR 1979, 415).
  • BGH, 19.03.1991 - 1 StR 99/91

    Täterschaft - Teilnahme - Rauschgifthandel - Telefonüberwachung - Einbringung in

    Voraussetzung dafür ist allerdings - wozu die Revision nichts vorgetragen hat - die ordnungsgemäße Anordnung der Telefonüberwachung (zur Verwertbarkeit gegen den Angeklagten vgl. auch BGHSt 26, 298 (302); BGH NJW 1979, 1370 (1371); Laufhütte in KK 2. Aufl. § 100 a Rdn. 23).
  • KG, 11.09.2002 - 2 HEs 18/02

    Leitsatz

    Es ist anerkannt, daß auch Erkenntnisse über Delikte, die nicht Katalogtaten sind, verwertet werden dürfen, wenn ein enger Bezug in Form von Tateinheit oder prozessualer Tatidentität (§ 264 StPO) zu der in der Überwachungsanordnung bezeichneten Katalogtat besteht (BGHR § 100a StPO Verwertungsverbot 10; BGH NJW 1979, 1370).
  • KG, 11.09.2002 - 2 HEs 113/02

    Fortdauer der Untersuchungshaft; Beruhen des dringenden Tatverdachts auf

  • BGH, Ermittlungsrichter, 08.02.1994 - 1 BGs 88/94

    Zufallserkenntnisse - Katalogtat - Ermittlungsverfahren - Telefonüberwachung -

  • KG, 11.09.2002 - 2 HEs 114/02

    Erwerb größere Mengen unversteuerter und unverzollter Zigaretten zur

  • KG, 11.09.2002 - 2 HEs 115/02

    Fortdauer der Untersuchungshaft; Beruhen des dringenden Tatverdachts auf

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