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   BGH, 03.02.1987 - 1 StR 644/86   

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https://dejure.org/1987,1334
BGH, 03.02.1987 - 1 StR 644/86 (https://dejure.org/1987,1334)
BGH, Entscheidung vom 03.02.1987 - 1 StR 644/86 (https://dejure.org/1987,1334)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 1987 - 1 StR 644/86 (https://dejure.org/1987,1334)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Aufklärungspflicht eines Gerichts bei der Beweisführung - Würdigung von Zeugenaussagen - Nichtauswertung von Akten - Anhaltspunkte für die Richtigkeit eines von einem Zeugen behaupteten "Geständnisses" - Beeinträchtigung des Beweiswertes einer Bekundung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 288
  • StV 1987, 235
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 194/61
    Auszug aus BGH, 03.02.1987 - 1 StR 644/86
    Zwar hatte die Zeugin den Angeklagten auf dem Lichtbild nicht wiedererkannt; dennoch bedarf es vertiefender Betrachtung, ob ausgeschlossen werden kann, daß sie sich bei dem - nach dem Vortrag der Revision unsicheren - Wiedererkennen bei der Gegenüberstellung unbewußt an dem zunächst vorgelegten Lichtbild orientiert hat (vgl. dazu BGHSt 16, 204, 205 [BGH 28.06.1961 - 2 StR 194/61]; BGH, Urt. vom 21. Februar 1979 - 2 StR 749/78, insoweit in BGHSt 28, 310 nicht abgedruckt; KG NStZ 1982, 215, 216; Altavilla, Forensische Psychologie Bd. I S. 311 ff.; Hellwig, Psychologie und Vernehmungstechnik bei Tatbestandsermittlungen 4. Aufl. S. 129, 130; Schweling MDR 1969, 177 ff.; Steinke, Kriminalistik 1978, 505, 506; Nöldeke NStZ 1982, 194, 195; Köhnken, Forensia Bd. 5 1984 S. 1 ff.; Odenthal NStZ 1985, 433, 435 ff,).
  • BGH, 21.02.1979 - 2 StR 749/78

    Wirkungen der fehlenden Auseinandersetzung mit einer als wahr unterstellten

    Auszug aus BGH, 03.02.1987 - 1 StR 644/86
    Zwar hatte die Zeugin den Angeklagten auf dem Lichtbild nicht wiedererkannt; dennoch bedarf es vertiefender Betrachtung, ob ausgeschlossen werden kann, daß sie sich bei dem - nach dem Vortrag der Revision unsicheren - Wiedererkennen bei der Gegenüberstellung unbewußt an dem zunächst vorgelegten Lichtbild orientiert hat (vgl. dazu BGHSt 16, 204, 205 [BGH 28.06.1961 - 2 StR 194/61]; BGH, Urt. vom 21. Februar 1979 - 2 StR 749/78, insoweit in BGHSt 28, 310 nicht abgedruckt; KG NStZ 1982, 215, 216; Altavilla, Forensische Psychologie Bd. I S. 311 ff.; Hellwig, Psychologie und Vernehmungstechnik bei Tatbestandsermittlungen 4. Aufl. S. 129, 130; Schweling MDR 1969, 177 ff.; Steinke, Kriminalistik 1978, 505, 506; Nöldeke NStZ 1982, 194, 195; Köhnken, Forensia Bd. 5 1984 S. 1 ff.; Odenthal NStZ 1985, 433, 435 ff,).
  • KG, 13.10.1980 - 1 StE 2/77

    Fritz Teufel

    Auszug aus BGH, 03.02.1987 - 1 StR 644/86
    Zwar hatte die Zeugin den Angeklagten auf dem Lichtbild nicht wiedererkannt; dennoch bedarf es vertiefender Betrachtung, ob ausgeschlossen werden kann, daß sie sich bei dem - nach dem Vortrag der Revision unsicheren - Wiedererkennen bei der Gegenüberstellung unbewußt an dem zunächst vorgelegten Lichtbild orientiert hat (vgl. dazu BGHSt 16, 204, 205 [BGH 28.06.1961 - 2 StR 194/61]; BGH, Urt. vom 21. Februar 1979 - 2 StR 749/78, insoweit in BGHSt 28, 310 nicht abgedruckt; KG NStZ 1982, 215, 216; Altavilla, Forensische Psychologie Bd. I S. 311 ff.; Hellwig, Psychologie und Vernehmungstechnik bei Tatbestandsermittlungen 4. Aufl. S. 129, 130; Schweling MDR 1969, 177 ff.; Steinke, Kriminalistik 1978, 505, 506; Nöldeke NStZ 1982, 194, 195; Köhnken, Forensia Bd. 5 1984 S. 1 ff.; Odenthal NStZ 1985, 433, 435 ff,).
  • BGH, 17.03.2005 - 4 StR 581/04

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Erörterung des Wiedererkennens bei eingeschränkter

    Zwar hätte das Wiedererkennen in der Hauptverhandlung als "wiederholtes Wiedererkennen" nur einen beschränkten Beweiswert (vgl. BGHSt 16, 204, 205; BGHR StPO § 261 Identifizierung 3, 10, 12, 13); hätte der Zeuge den Angeklagten aber in der Hauptverhandlung nicht wiedererkannt, so wäre dies ein gewichtiger Umstand, der gegen die Zuverlässigkeit der früheren Identifizierung durch den Zeugen sprechen könnte (vgl. BGH StV 1997, 454).
  • BGH, 27.02.1996 - 4 StR 6/96

    Zweite Lichtbildvorlage - Beweiswert des Wiedererkennens - Wiedererkennen nach

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß sich der Tatrichter des beschränkten Beweiswerts eines "wiederholten Wiedererkennens" bei einer zweiten Lichtbildvorlage bewußt sein, dies im Urteil deutlich machen und in den Urteilsgründen ausführen, ob ausgeschlossen werden kann, daß die Zeugen sich bei dem Wiedererkennen aufgrund der Lichtbildvorlage in der Hauptverhandlung unbewußt an den im Ermittlungsverfahren vorgelegten Lichtbildern orientiert haben (vgl. nur BGHSt 16, 204, 205/206; BGHR StPO § 261 Identifizierung 3, 10 m.w.N.).
  • BGH, 13.02.2003 - 3 StR 430/02

    Beweiswürdigung (Umfang / Grenzen der Revisibilität: Widersprüche;

    Vor allem lassen die Urteilsgründe nicht erkennen, daß sich die Jugendkammer des nur beschränkten Beweiswertes eines "wiederholten Wiedererkennens" (BGHSt 16, 204, 205 f.; BGHR StPO § 261 Identifizierung 3, 12, 13; BGH NStZ 1996, 350) bewußt war.
  • BGH, 04.03.1997 - 1 StR 778/96

    Anforderungen an die Revision im Hinblick auf die Begründungsschrift -

    wenn dem wiederholten Wiedererkennen auf den in der Hauptverhandlung vorgelegten Lichtbildern wesentliche Bedeutung für die Überführung zugemessen wurde (NStZ 1996, 350); wenn das Gericht Zweifel an der Verläßlichkeit der Identifizierung hatte, die erst ausgeräumt waren, als die Kinder, denen zuvor Lichtbilder gezeigt worden waren, nun den Angeklagten in der Hauptverhandlung wiedererkannten (BGHSt 16, 204 f.); wenn die Zeugin, die den Angeklagten auf dem Lichtbild nicht erkannt hatte, ihn nunmehr in der Hauptverhandlung wiedererkennt (BGHR StPO § 261 Identifizierung 3), ihn also möglicherweise als Täter "erkennt", weil sie ihn im Ermittlungsverfahren schon auf dem Bild gesehen hatte; wenn der Täter wesentlich auf Grund Wiedererkennens überführt, aber die Diskrepanz zwischen Beschreibung und Aussehen nicht erörtert wurde (BGH NStZ 1982, 342) oder zuvor eine vollkommen andere Täterbeschreibung gegeben worden war (BGHR a.a.O. Identifizierung 10).
  • OLG Köln, 04.08.1992 - Ss 325/92

    Angeklagter; Zeuge; Wiedererkennen; Beweisqualität; Täterbeschreibung;

    Da dem erneuten (wiederholten) Wiedererkennen wegen der regelmäßig nicht auszuschließenden Möglichkeit einer unbewußten Beeinflussung des Zeugen durch das vorangegangene Wiedererkennen nach anerkannter und richtiger Ansicht im allgemeinen nur ein eingeschränkter Beweiswert zukommt (vgl. BGH NStZ 1987, 288 = StV 1987, 235; OLG Köln StV 1986, 12; OLG Frankfurt StV 1988, 10 und 290; OLG Düsseldorf StV 1991, 11; jeweils mwN.), sind nähere Angaben dazu, auf welchen Wiedererkennungsakt der Tatrichter seine Beweiswürdigung stützt, jedenfalls dann erforderlich, wenn es - wie hier nach dem Inbegriff der sonstigen Feststellungen naheliegt, daß der Zeuge den Angekl. auch schon vor der Hauptverhandlung identifiziert haben könnte (vgl. OLG Frankfurt StV 1988, 290).
  • BGH, 12.04.1994 - 4 StR 142/94

    Wiederholtes Wiedererkennen - Beweiswert - Stimmenvergleich - Zeuge -

    a) Soweit die Strafkammer darauf abstellt, daß die Zeugen den Angeklagten in der Hauptverhandlung wiedererkannt hätten, lassen die Urteilsgründe schon nicht erkennen, ob sie sich des beschränkten Beweiswertes eines "wiederholten Wiedererkennens" (vgl. BGHSt 16, 204; BGHR StPO § 261 Identifizierung 3; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 58 Rdn. 12 m.w.N.) bewußt war.
  • BGH, 21.03.1995 - 5 StR 657/94

    Wiedererkennen - Beweiswert - Urteilsgründe - Urteilsbegründung -

    Bei Prüfung der Frage, welcher Beweiswert dem wiederholten Wiedererkennen nach vorangegangener Lichtbildvorlage zuzuerkennen ist, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß sich der Tatrichter des beschränkten Beweiswerts des wiederholten Wiedererkennens bewußt war (vgl. BGHSt 16, 204; BGHR StPO § 261 Identifizierung 3 und 10; BGH StV 1988, 514; ausführlich zum heutigen Stand der Wissenschaft: LG Köln NStZ 1991, 202 [LG Köln 22.05.1990 - 112 - 4/89]; Köhnken/Sporer aaO.; Odenthal, Die Gegenüberstellung im Strafverfahren, 2. Aufl. 1992).
  • OLG Hamm, 03.05.2005 - 3 Ss 84/05

    Wiedererkennen; Anforderungen an die Urteilsgründe; Beweiswürdigung

  • BGH, 27.11.1996 - 3 StR 423/96

    Beweiswürdigung bei Belastung durch einen Zeugen - Identifizierung des Täters

  • OLG Hamm, 05.12.2001 - 1 Ss 1018/01

    Wiedererkennen, beschränkter Beweiswert, Identifizierung in der Hauptverhandlung,

  • BGH, 04.06.1996 - 5 StR 180/96

    Frage des Wiedererkennens in der Hauptverhandlung nach vorangegangener

  • BGH, 04.05.1988 - 3 StR 148/88

    Beurteilung einer Zeugenaussage anhand der in der bei der Anzeigenaufnahme

  • OLG Zweibrücken, 19.11.2001 - 1 Ss 152/01

    Angeklagter; Hauptverhandlung; Wahlgegenüberstellung; Identifizierung; Zeuge;

  • BGH, 24.08.1988 - 3 StR 176/88

    Strafbarkeit wegen Diebstahls und wegen versuchten Diebstahls - Anforderungen an

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