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   BGH, 06.02.1979 - 1 StR 648/78   

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https://dejure.org/1979,460
BGH, 06.02.1979 - 1 StR 648/78 (https://dejure.org/1979,460)
BGH, Entscheidung vom 06.02.1979 - 1 StR 648/78 (https://dejure.org/1979,460)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 1979 - 1 StR 648/78 (https://dejure.org/1979,460)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unrichtige Aufzeichnung eines Fahrtenschreibers - Verurteilung wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen - Ausnutzung einer bereits vorhandenen Funktionsstörung eines technischen Gerätes

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Frage der Fälschung technischer Aufzeichnung durch Unterlassen der Reparatur des Gerätes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 28, 300
  • NJW 1979, 1466
  • MDR 1979, 506
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 08.09.1976 - 4 Ss 150/76
    Auszug aus BGH, 06.02.1979 - 1 StR 648/78
    An der Entscheidung, die es treffen möchte, sieht sich das Bayerische Oberste Landesgericht durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 8. September 1976 - 4 Ss 150/76 - (VRS 52, 278) gehindert, dem folgender Sachverhalt zugrunde liegt: Der Fahrtschreiber des vom Angeklagten geführten Sattelzugs zeigte nur eine Geschwindigkeit von 80 km/h an, wenn der Angeklagte schneller fuhr, weil die Nadel des Geräts durch ein eingelegtes Schaumgummistück daran gehindert wurde, die tatsächlich gefahrene höhere Geschwindigkeit aufzuzeichnen.
  • Drs-Bund, 23.04.1969 - BT-Drs V/4094
    Auszug aus BGH, 06.02.1979 - 1 StR 648/78
    Der Senat weist abschließend auf den Willen des Gesetzgebers hin, der das bloße Ausnutzen einer fehlerhaften, nicht auf Manipulation beruhenden Arbeitsweise eines Aufzeichnungsgeräts nicht als tatbestandsmäßig beurteilt wissen möchte (BT-Drucks. V/4094 S. 37).
  • LG Stade, 06.05.1974 - 2 Ns 24/74
    Auszug aus BGH, 06.02.1979 - 1 StR 648/78
    Hat er eine Garantenstellung, dann läßt sich aus ihr kein durchschlagendes Argument gegen die Ansicht gewinnen, daß "das Gesetz dem Täter im Rahmen des § 268 Abs. 3 StGB nur die Verantwortung für die Störung des Aufzeichnungsvorgangs aufbürdet, nicht aber für das gestörte Gerät" (Kienapfel JZ 1974, 653 [LG Stade 06.05.1974 - 2 Ns 24/74]).
  • BGH, 04.08.2015 - 1 StR 624/14

    Urteil wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen rechtskräftig

    Eine Gleichstellung des Unterlassens mit der Verwirklichung des Handelns durch aktives Tun kommt insbesondere dann nicht in Betracht, wenn dem Unterlassen der Erfolgsunwert fehlt (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Februar 1979 - 1 StR 648/78, BGHSt 28, 300, 307) oder es an begehungstäterbezogenen Qualifikationsmerkmalen mangelt (ausführlich hierzu Roxin, Strafrecht AT II, § 32 Rn. 239 ff. mwN).
  • OLG München, 15.05.2006 - 4St RR 53/06

    Behinderung einer Geschwindigkeitsmessung durch Reflektoren ist keine Fälschung

    Das Landgericht bezieht sich insoweit in vollem Umfang auf den Beschluss des Landgerichts Flensburg vom 20.1.1999 (NJW 2000, 1664) und die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6.2.1979 (BGHSt 28, 300 = NJW 1979, 1466); danach verlange störendes Einwirken auf den Aufzeichnungsvorgang Eingriffe, die den selbsttätig-fehlerfreien Funktionsablauf des aufzeichnenden Gerätes in Mitleidenschaft ziehen.

    In der Konsequenz des Schutzzwecks der Norm liegt es, den Echtheitsbegriff so zu bestimmen, dass in ihm der entscheidende Bezugspunkt des Vertrauens (der von menschlicher Einwirkung unberührte in Übereinstimmung mit der Programmierung ablaufende Herstellungsvorgang) zum Ausdruck kommt (BGHSt 28, 300/304).

  • BGH, 16.04.2015 - 1 StR 490/14

    Bandenmäßige Fälschung technischer Aufzeichnungen (Begriff des Verfälschens;

    Abweichend von § 267 StGB ist der Wahrheitsschutz aber nicht auf einen Aussteller, sondern auf die Herkunft aus einem vorgegebenen unbeeinflussten Herstellungsvorgang eines selbsttätig und ordnungsgemäß arbeitenden technischen Geräts bezogen (vgl. BGHSt 28, 300, 304; 29, 204, 207; BGHR StGB § 268 Aufzeichnung 1; so auch die explizite Vorstellung des Gesetzgebers, vgl. Begr. E 1962, BT-Drucks. IV/650 S. 481 f.).

    Dieses Vertrauen missbraucht der Fälscher, indem er den Anschein erweckt, die von ihm beeinflussten Zeichen seien das Ergebnis der von der Maschine automatisch und selbstständig vorgenommenen Klassifikation (vgl. BGHSt 28, 300, 304; 29, 204, 207; BGH, Beschluss vom 5. Juli 1990 - 1 StR 135/90, BGHR StGB § 268 Aufzeichnung 1).

    cc) Die Feststellungen belegen, dass der Angeklagte vorsätzlich und zur Täuschung im Rechtsverkehr (vgl. BGHSt 5, 149, 151; 28, 300, 304) gehandelt hat.

  • BGH, 18.10.2023 - 1 StR 146/23

    Unrichtige Bescheinigung der Durchführung einer COVID-19-Schutzimpfung in 1.073

    aa) Die Tathandlung des störenden Einwirkens auf den Aufzeichnungsvorgang verlangt Eingriffe, die den selbsttätig fehlerfreien Funktionsablauf des aufzeichnenden Geräts in Mitleidenschaft ziehen (BGH, Beschluss vom 6. Februar 1979 - 1 StR 648/78 Rn. 14, BGHSt 28, 300, 305), die also in den geräteautonomen Aufzeichnungsvorgang eingreifen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 1990 - 1 StR 135/90 Rn. 27, BGHR StGB § 268 Aufzeichnung 1).
  • BGH, 10.12.1993 - 1 StR 212/93

    Fälschung technischer Aufzeichnungen infolge der Verwendung falscher

    a) Außer Frage steht, daß Aufzeichnungen eines Fahrtenschreibers auf der Tachographenscheibe technische Aufzeichnungen im Sinne des § 268 Abs. 2 StGB sind (OLG Düsseldorf MDR 1990, 73; vgl. BGHSt 28, 300).

    Die Bestimmung des § 268 StGB dient dem Schutz des Vertrauens darauf, "daß ein Gegenstand, der im Rechtsverkehr als technische Aufzeichnung präsentiert wird, auch in dieser Form ohne Machinationen entstanden ist" (Kienapfel JZ 1971, 163) und gerade deshalb als Ergebnis eines automatisierten Vorgangs die Vermutung inhaltlicher Richtigkeit für sich hat (BGHSt 28, 300, 304).

  • AG Berlin-Tiergarten, 11.11.1998 - 340 Ds 169/98

    Gegenblitzanlage - Verwendung einer Gegenblitzanlage als Schutz vor behördlicher

    Die Bestimmung des § 268 StGB dient dem Schutz des Vertrauens darauf, dass ein Gegenstand, der im Rechtsverkehr als technische Aufzeichnung präsentiert wird, auch in dieser Form ohne Machination, ohne Manipulation, entstanden ist (BGHSt 28; 300 = NJW 1979, 1466; Cramer, in: Schönke/Schröder, § 268 Rdnrn. 29 a, 33; Lackner, § 268 Rdnr. 8).

    Zum einen ist der menschliche Eingriff wesentlicher Bestandteil von § 268 StGB (BGHSt 28, 300 = NJW 1979, 1466).

    Die Tathandlung des störenden Einwirkens auf den Aufzeichnungsvorgang verlangt zum anderen Eingriffe, die den selbsttätig fehlerfreien Funktionsablauf des aufzuzeichnenden Gerätes in Mitleidenschaft ziehen (BGHSt 28, 300 = NJW, 1979, 1466; Lackner, § 268 Rdnrn. 8 und 9).

  • BGH, 07.02.1980 - 4 StR 654/79

    Manipulation Kilometerstand - § 268 StGB, Kriterium der Abtrennbarkeit,

    Dasselbe gilt für die "Fahrtschreiber" Entscheidung des 1. Strafsenats (BGHSt 28, 300).
  • OLG Hamm, 04.08.1993 - 4 Ss 326/93

    Fälschung technischer Aufzeichnungen durch Verbiegen der Aufzeichnungsnadel im

    Unecht ist eine technische Aufzeichnung daher, wenn sie überhaupt nicht oder nicht in ihrer konkreten Gestalt aus einem in seinem automatischen Ablauf unberührten Herstellungsvorgang stammt, obwohl sie diesen Eindruck erweckt (Cramer a.a.0. Rn. 33; Dreher/Tröndle a.a.O. Rn. 11; vgl. auch BGHSt 28, 300, 30 3).

    Dies tut, wer in den Funktionsablauf, also in den Mechanismus des aufzeichnenden Geräts, eingreift, hierdurch die korrekte Funktion des Geräts beeinträchtigt (vgl. BGHSt 28, 300, 305) und auf diese Weise die inhaltliche Unrichtigkeit der Aufzeichnung herbeiführt (Cramer a.a.O. Rn. 48 und 51; Tröndle in LK StGB 10. Aufl. § 268 Rn. 33 u. 35).

  • BGH, 05.07.1990 - 1 StR 135/90

    Verlesung von Schadenslisten während der Hauptverhandlung - Ausschluss eines

    Diese Bestimmung stellt auf Eingriffe ab, die den selbsttätigfehlerfreien Funktionsablauf des aufzeichnenden Geräts in Mitleidenschaft ziehen (BGHSt 28, 300, 305 m. Nachw.), die in den geräteautonomen Aufzeichnungsvorgang eingreifen (Tröndle in LK 10. Aufl. § 268 Rdn. 21, 29).
  • BayObLG, 02.03.1995 - 4St RR 30/95
    Eine derartige Manipulation an der Schreibnadel (bzw. dem Schreibstift) stellt nicht nur einen Eingriff in den Mechanismus des aufzeichnenden Gerätes dar, der die korrekte Funktion des Geräts beeinträchtigt (vgl. BGHSt 28, 300 /305), sondern führt auf diese Weise auch die inhaltliche Unrichtigkeit der Aufzeichnung herbei (BayObLGSt 1986, 33/34), weil auf dem Schaublatt jeweils eine - gemessen an einer ordnungsgemäßen Einstellung der Nadel und den hierauf abgestellten Geschwindigkeitslinien der Diagrammscheibe - zu niedrige Geschwindigkeit aufgezeichnet wird (vgl. BayObLG Beschluß vom 19.3.1991 - RReg 4 St 26/91; Urteil vom 6.3.1987 - RReg 1 St 324/86).
  • OLG Hamm, 27.06.1984 - 6 Ss 1558/83

    Geldstrafe wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen zur Verschleierung von

  • BGH, 31.08.1983 - 2 StR 342/83

    Verurteilung wegen Durchfuhr in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln in

  • BayObLG, 09.04.1986 - RReg. 1 St 10/86

    Aufzeichnungsvorgang; Störend Einwirkung; Zeituhr; Kraftfahrzeug;

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