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   BGH, 28.12.1995 - 1 StR 648/95   

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https://dejure.org/1995,4218
BGH, 28.12.1995 - 1 StR 648/95 (https://dejure.org/1995,4218)
BGH, Entscheidung vom 28.12.1995 - 1 StR 648/95 (https://dejure.org/1995,4218)
BGH, Entscheidung vom 28. Dezember 1995 - 1 StR 648/95 (https://dejure.org/1995,4218)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erpresserischer Menschenraub - Räuberische Erpressung - Konkurrenz - Qualifizierte Drohung - Schußwaffe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 239b, § 250, § 30

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 277
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.10.1983 - 2 StR 485/83

    mutlose Tankstellenräuber - § 30 i.V.m. § 250, § 31 StGB, Untätigbleiben

    Auszug aus BGH, 28.12.1995 - 1 StR 648/95
    Die Strafaussprüche hätten aber auch deswegen nicht aufrechterhalten werden können, weil die Strafzumessungserwägungen nicht eindeutig erkennen lassen, ob der Tatrichter bedacht hat, daß ein minder schwerer Fall i.S.d. § 250 Abs. 2 StGB bereits deswegen bejaht werden kann, weil eine Tat lediglich i.S.d. § 30 Abs. 2 StGB verabredet worden ist (vgl. BGHSt 32, 133, 136; BGH NStZ 1986, 453).
  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 1/94

    Anwendung des § 239b Abs. 1 Halbsatz 1 StGB in Zweipersonenverhältnissen

    Auszug aus BGH, 28.12.1995 - 1 StR 648/95
    In einem solchen Fall wird die abgenötigte Handlung ausschließlich durch die Bedrohung mit der Waffe durchgesetzt (vgl. BGHSt 40, 350, 359; BGH, Beschlüsse vom 2. März 1995 - 1 StR 6/95 , vom 22. Juni 1995 - 5 StR 249/95 , vom 28. Juni 1995 - 2 StR 178/95 und vom 3. August 1995 - 4 StR 435/95).
  • BGH, 03.08.1995 - 4 StR 435/95

    Bemächtigung - Entführung - Eigenständige Bedeutung - Abgenötigte Handlung

    Auszug aus BGH, 28.12.1995 - 1 StR 648/95
    In einem solchen Fall wird die abgenötigte Handlung ausschließlich durch die Bedrohung mit der Waffe durchgesetzt (vgl. BGHSt 40, 350, 359; BGH, Beschlüsse vom 2. März 1995 - 1 StR 6/95 , vom 22. Juni 1995 - 5 StR 249/95 , vom 28. Juni 1995 - 2 StR 178/95 und vom 3. August 1995 - 4 StR 435/95).
  • BGH, 28.06.1995 - 2 StR 178/95

    Bemächtigung - Bankraub - Raub - Bankräuber - Erpresserischer Menschenraub

    Auszug aus BGH, 28.12.1995 - 1 StR 648/95
    In einem solchen Fall wird die abgenötigte Handlung ausschließlich durch die Bedrohung mit der Waffe durchgesetzt (vgl. BGHSt 40, 350, 359; BGH, Beschlüsse vom 2. März 1995 - 1 StR 6/95 , vom 22. Juni 1995 - 5 StR 249/95 , vom 28. Juni 1995 - 2 StR 178/95 und vom 3. August 1995 - 4 StR 435/95).
  • BGH, 22.06.1995 - 5 StR 249/95

    Verurteilung eines Angeklagten wegen versuchten Mordes, schwerer räuberischer

    Auszug aus BGH, 28.12.1995 - 1 StR 648/95
    In einem solchen Fall wird die abgenötigte Handlung ausschließlich durch die Bedrohung mit der Waffe durchgesetzt (vgl. BGHSt 40, 350, 359; BGH, Beschlüsse vom 2. März 1995 - 1 StR 6/95 , vom 22. Juni 1995 - 5 StR 249/95 , vom 28. Juni 1995 - 2 StR 178/95 und vom 3. August 1995 - 4 StR 435/95).
  • BGH, 02.03.1995 - 1 StR 6/95

    Vermögensverfügung - Waffe - Waffengewalt - Nötigung

    Auszug aus BGH, 28.12.1995 - 1 StR 648/95
    In einem solchen Fall wird die abgenötigte Handlung ausschließlich durch die Bedrohung mit der Waffe durchgesetzt (vgl. BGHSt 40, 350, 359; BGH, Beschlüsse vom 2. März 1995 - 1 StR 6/95 , vom 22. Juni 1995 - 5 StR 249/95 , vom 28. Juni 1995 - 2 StR 178/95 und vom 3. August 1995 - 4 StR 435/95).
  • BGH, 16.05.1986 - 2 StR 242/86

    Strafzumessung - Bestimmung des Strafrahmens - Verabredung - Schwerer Raub -

    Auszug aus BGH, 28.12.1995 - 1 StR 648/95
    Die Strafaussprüche hätten aber auch deswegen nicht aufrechterhalten werden können, weil die Strafzumessungserwägungen nicht eindeutig erkennen lassen, ob der Tatrichter bedacht hat, daß ein minder schwerer Fall i.S.d. § 250 Abs. 2 StGB bereits deswegen bejaht werden kann, weil eine Tat lediglich i.S.d. § 30 Abs. 2 StGB verabredet worden ist (vgl. BGHSt 32, 133, 136; BGH NStZ 1986, 453).
  • BGH, 02.10.1996 - 3 StR 378/96

    Beihilfe zu einer unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Sein Wohl muß der Genötigte gerade dadurch gefährdet sehen, daß er sich in der Gewalt des Täters befindet, nach der Vorstellung des Täters muß die Zwangslage zu der genötigten Handlung führen (vgl. BGH NStZ 1996, 277 zu § 239 a StGB; BGH NJW 1966, 2171, 2172).
  • BGH, 12.05.1999 - 1 StR 201/99

    Erpresserischer Menschenraub; Zweipersonenverhältnis; Sichbemächtigen

    Es fehlt in einem solchen Fall an der nach § 239 a Abs. 1 StGB erforderlichen (unvollkommenen) Zweiaktigkeit, nämlich einer durch das Sichbemächtigen geschaffenen stabilen Situation und ihrer sich erst anschließenden Ausnutzung zu einer Nötigungshandlung (Entscheidung des Großen Strafsenats BGHSt 40, 350, 355, 359; Senatsbeschlüsse vom 2. März 1995 - 1 StR 6/95 - und 28. Dezember 1995 - 1 StR 648/95).
  • BGH, 31.07.1996 - 3 StR 273/96

    Unzureichende Erörterung eines möglichen Rückgabewillens bei der Prüfung einer

    Schließlich bestehen gegen die Annahme der Voraussetzungen des erpresserischen Menschenraubes und der Geiselnahme durchgreifende rechtliche Bedenken, denn die Leistung, die durch die Ankündigung erzwungen werden sollte, dem Zeugen die Beine zu brechen und ihn anschließend 'im Walde zu verbuddeln' - das Dulden der Übernahme seiner Werbekolonne durch den Angeklagten S. (UA S. 37) -, sollte erst nach Beendigung der Zwangslage erbracht werden (vgl. BGH NStZ 1996, 277 und Beschluß vom 14. Mai 1996 - 4 StR 174/96 - m.w.N.).
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