Weitere Entscheidung unten: BGH, 04.09.2014

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   BGH, 10.04.2014 - 1 StR 649/13   

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BGH, 10.04.2014 - 1 StR 649/13 (https://dejure.org/2014,20011)
BGH, Entscheidung vom 10.04.2014 - 1 StR 649/13 (https://dejure.org/2014,20011)
BGH, Entscheidung vom 10. April 2014 - 1 StR 649/13 (https://dejure.org/2014,20011)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 265b Abs 1 Nr 1 Buchst b Alt 1 StGB, § 265b Abs 1 Nr 1 Buchst b Alt 2 StGB, § 261 StPO
    Kreditbetrug: Auslegung unrichtiger schriftlichen Angaben bei den Kreditverhandlungen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung hinsichtlich Auslegung schriftlicher unrichtiger oder unvollständiger Angaben i.R.e. Kreditvergabe und Kreditbetrugs

  • rewis.io

    Kreditbetrug: Auslegung unrichtiger schriftlichen Angaben bei den Kreditverhandlungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261; StGB § 265b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b)
    Beweiswürdigung hinsichtlich Auslegung schriftlicher unrichtiger oder unvollständiger Angaben i.R.e. Kreditvergabe und Kreditbetrugs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • heise.de (Pressebericht, 12.08.2014)

    Urteil gegen Ex-Porsche-Finanzchef rechtskräftig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schriftliche Bestätigung des Angeklagten als relevante schriftliche Falschangabe bei einem Kreditbetrug

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 342
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.04.1975 - 4 StR 120/75

    Begriffsbestimmung des Gebäude, welches zur Wohnung von Menschen dient -

    Auszug aus BGH, 10.04.2014 - 1 StR 649/13
    Zum anderen ist aufgrund des zweifachen Schutzzwecks der Norm (siehe oben unter aa), ihrer bewussten Gestaltung als abstraktes Gefährdungsdelikt durch den Gesetzgeber (vgl. BT-Drucks. 7/5291 S. 14) und der Tatsache, dass selbst bei Verpfändung im Kreditvergabezeitpunkt werthaltiger Sicherheiten aufgrund der Unwägbarkeiten wirtschaftlicher Entwicklungen ein zukünftiger Kreditausfall nie "absolut ausgeschlossen" werden kann (vgl. zu diesem Maßstab einer teleologischen Einschränkung bei abstrakten Gefährdungsdelikten BGH, Urteil vom 24. April 1975 - 4 StR 120/75, BGHSt 26, 121, 124 f.), eine teleologische Reduktion nicht veranlasst.
  • BGH, 09.02.2006 - 5 StR 423/05

    Untreue (Überweisung auf ein Privatkonto; Nachteil: Befreiung von

    Auszug aus BGH, 10.04.2014 - 1 StR 649/13
    Bei der Auslegung von mündlichen oder schriftlichen Erklärungen, wie hier bei der Auslegung der schriftlichen Bestätigung vom 19. März 2009, kommt dem Tatrichter ein Spielraum zu, den das Revisionsgericht nur eingeschränkt überprüfen kann (vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 2004 - 5 StR 73/03, NJW 2004, 2248, 2250, insoweit in BGHSt 49, 147 nicht abgedruckt; Urteil vom 9. Februar 2006 - 5 StR 423/05, NStZ-RR 2006, 175, 176; hierzu näher auch Wittig GA 2000, 267).
  • BGH, 21.02.1989 - 4 StR 643/88

    Subsidiarität des Kreditbetruges

    Auszug aus BGH, 10.04.2014 - 1 StR 649/13
    Dies ergibt sich zum einen aus dem Sinn und Zweck der Norm, die als abstraktes Gefährdungsdelikt nicht nur das Vermögen potentieller Kreditgeber (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 1989 - 4 StR 643/88, BGHSt 36, 130, 131), sondern auch die Funktionsfähigkeit des Kreditwesens schützen soll (vgl. BT-Drucks. 7/5291 S. 14, 16; vgl. auch Wiedner in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2011, § 265b StGB Rn. 2 f. mwN).
  • BGH, 13.05.2004 - 5 StR 73/03

    Urteil in Sachen Bremer Vulkan in vollem Umfang aufgehoben

    Auszug aus BGH, 10.04.2014 - 1 StR 649/13
    Bei der Auslegung von mündlichen oder schriftlichen Erklärungen, wie hier bei der Auslegung der schriftlichen Bestätigung vom 19. März 2009, kommt dem Tatrichter ein Spielraum zu, den das Revisionsgericht nur eingeschränkt überprüfen kann (vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 2004 - 5 StR 73/03, NJW 2004, 2248, 2250, insoweit in BGHSt 49, 147 nicht abgedruckt; Urteil vom 9. Februar 2006 - 5 StR 423/05, NStZ-RR 2006, 175, 176; hierzu näher auch Wittig GA 2000, 267).
  • BGH, 01.10.2013 - 1 StR 403/13

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringere

    Auszug aus BGH, 10.04.2014 - 1 StR 649/13
    Die tatsächlichen Schlussfolgerungen des Tatgerichts müssen nicht zwingend sein; es genügt, dass sie möglich sind und das Tatgericht von ihrer Richtigkeit überzeugt ist (vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 2013 - 1 StR 403/13 mwN).
  • OLG Stuttgart, 08.07.2015 - 20 U 2/14

    Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen: Isolierte Anfechtung der Ablehnung

    Die Beklagte habe die erstinstanzlichen Darlegungen der Klägerin (im Einzelnen Berufungsbegründung Seite 12 ff.) nicht lediglich einfach bestreiten dürfen, sondern sei gehalten gewesen, alle Umstände, die gegen die Feststellungen des Bundesgerichtshofs in dem Beschluss vom 10.04.2014, Az. 1 StR 649/13 (Verwerfung der Revision gegen die Verurteilung des ehemaligen Vorstands H. wegen Kreditbetrugs), sowie den o.g. Beschluss des OLG Stuttgart vom 18.08.2014 sprechen würden, näher darzulegen.

    Die Klägerin habe zum Beweis dafür, dass die Beklagte schon vor dem 26.10.2008 die Absicht gehabt habe, Z zu übernehmen und dass die von ihr erworbenen Derivate unmittelbar dem Aufbau einer solchen Beteiligung dienten, die Beschlüsse des BGH im Strafverfahren gegen den früheren Vorstand H. (10.04.2014, Az. 1 StR 649/13) sowie des OLG Stuttgart vom 18.08.2014 (Az. 1 Ws 68/14) vorgelegt.

    Bereits die Entscheidung des BGH vom 10.04.2014 (1 StR 649/13) zeige, dass durch die Optionsstrategie Aktien von Z übernommen sowie durch von ihr begebene Put-Optionen Verbindlichkeiten in Milliardenhöhe begründet worden seien.

    Etwas anderes ergibt sich nicht aus der pauschalen Behauptung der Klägerin, den stimmberechtigten Aktionären der Hauptversammlung sei die Tatsachengrundlage, auf denen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (1 Ws 68/14 - Eröffnung der Hauptverhandlung in dem Verfahren wegen Marktmanipulation) sowie die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in dem Verfahren gegen H. wegen Kreditbetrugs (1 StR 649/13) beruhten, sehr wohl bekannt gewesen, weil diese allesamt in den Organen vertreten gewesen seien (Schriftsatz vom 09.06.2015).

    Auch aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in dem Strafverfahren gegen den früheren Vorstand H. wegen Kreditbetrugs (BGH 1 StR 649/13) ergibt sich entgegen der Auffassung der Klägerin (Berufungsbegründung Rn. 451, Bl. 102 f.) nicht, dass die Aussage, die Optionsgeschäfte seien Kurssicherungsgeschäfte gewesen, falsch ist.

    Ohne Auswirkungen für das laufende Verfahren ist weiter die von der Klägerin vorgetragene, seitens des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung vom 10.04.2014 (1 StR 649/13) nicht beanstandete Feststellung des Landgerichts Stuttgart in dem Verfahren gegen den früheren Vorstand H. wegen Kreditbetrugs, wonach die Beklagte auch 45 Mio. isolierte Verkaufsoptionen gehalten habe (o.g. Urteil, juris Rn. 7).

    Der Angriff gegen das landgerichtliche Urteil mit dem Argument, das Landgericht habe die Feststellungen des Bundesgerichtshofs im Verfahren gegen den ehemaligen Vorstand H. wegen Kreditbetrugs (BGH 1 StR 649/13) sowie die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart über die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen die ehemaligen Vorstände H. und Dr. W. wegen informationsgestützter Marktmanipulation ignoriert (Berufungsbegründung Rn. 394 ff., B, 636 f.), ist nicht berechtigt.

  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 389/14

    Räuberischer Diebstahl (Besitzerhaltungsabsicht: Voraussetzungen, Anforderungen

    Die Beweiswürdigung ist Sache des Tatrichters, der sich unter dem umfassenden Eindruck der Hauptverhandlung ein Urteil über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten zu bilden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 10. April 2014 - 1 StR 649/13; Urteil vom 1. Oktober 2013 - 1 StR 403/13 jew. mwN).
  • BGH, 08.10.2014 - 1 StR 114/14

    Kreditbetrug: Schutz ausländischer Kreditgeber; Genussrechtekapital als Kredit

    a) Der Tatbestand des Kreditbetruges schützt sowohl das individuelle Vermögen des Kreditgebers als auch das überindividuelle Rechtsgut der Kredit- und Volkswirtschaft (vgl. BGH, Beschluss vom 10. April 2014 - 1 StR 649/13; im Ergebnis noch offen gelassen im Senatsbeschluss vom 7. Februar 2002 - 1 StR 222/01, NStZ 2002, 433, 435, und bei BGH, Beschluss vom 21. Februar 1989 - 4 StR 643/88, BGHSt 36, 130 ff.; wie hier auch OLG Celle wistra 1991, 359; Tiedemann in LK-StGB, 12. Aufl., § 265b Rn. 10 ff. mwN; Lackner in Lackner/Kühl, StGB, 28. Aufl., § 265b Rn. 1; Perron in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 265b Rn. 3; Krack NStZ 2001, 505, 506; Kießner, Kreditbetrug, 1985, S. 55 f.; Lampe, Der Kreditbetrug, 1980, S. 33 ff.; a. A. offenbar Fischer, StGB, 61. Aufl., § 265b Rn. 3 mwN; Hoyer in SK-StGB, 112. Lfg., § 265b Rn. 6 ff.; von Rintelen, Überindividuelle Rechtsgüter im Vorfeld des Betruges?, Diss.
  • OLG Dresden, 29.09.2014 - 3 OLG 23 Ss 404/14

    Störung von Aufzügen

    Das Revisionsgericht ist auf die Prüfung beschränkt, ob die Beweiswürdigung des Tatrichters mit Rechtsfehlern behaftet ist, weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht übereinstimmt oder sich soweit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich die gezogenen Schlussfolgerungen letztlich als reine Vermutung erweisen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 10.04.2014, Az. 1 StR 649/13, zitiert nach juris).
  • BGH, 14.12.2022 - StB 42/22

    BGH lässt Anklage wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern im

    Insgesamt bedarf der Sachverhalt danach einer abschließenden Beurteilung aufgrund einer Hauptverhandlung (vgl. zur Vertragsauslegung BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2014 - 4 StR 21/14, NJW 2014, 3170 Rn. 20 mwN; vom 10. April 2014 - 1 StR 649/13, NStZ 2015, 342 Rn. 13).
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 356a StPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 356a Satz 1 StPO, § 465 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Anhörungsrüge mangels Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Zurückweisung der Anhörungsrüge mangels Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise

  • rechtsportal.de

    Zurückweisung der Anhörungsrüge mangels Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BGH, 04.09.2014 - 1 StR 649/13
    Art. 103 Abs. 1 GG zwingt die Gerichte nicht dazu, jedes Vorbringen eines Beteiligten ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07).

    Art. 103 Abs. 1 GG zwingt die Gerichte nicht, sich mit jedem einzelnen Vorbringen in der Begründung seiner Entscheidung ausdrücklich zu befassen und dieses zu bescheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07).

  • BGH, 31.07.2006 - 1 StR 240/06

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör (Grenzen der Begründungspflicht)

    Auszug aus BGH, 04.09.2014 - 1 StR 649/13
    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (BGH, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 1 StR 240/06 mwN).
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BGH, 04.09.2014 - 1 StR 649/13
    a) Im Ausgangspunkt zutreffend geht die Verteidigung von der sich aus Art. 103 Abs. 1 GG ergebenden Verpflichtung des Gerichts aus, die Ausführungen der Prozessparteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 42, 364, 367 f.; 58, 353, 356; 96, 205, 216; st. Rspr.).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 827/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BGH, 04.09.2014 - 1 StR 649/13
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs kann nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass das Gericht ein Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 54, 86, 92).
  • BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 1024/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch selektive Befassung mit dem

    Auszug aus BGH, 04.09.2014 - 1 StR 649/13
    a) Im Ausgangspunkt zutreffend geht die Verteidigung von der sich aus Art. 103 Abs. 1 GG ergebenden Verpflichtung des Gerichts aus, die Ausführungen der Prozessparteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 42, 364, 367 f.; 58, 353, 356; 96, 205, 216; st. Rspr.).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BGH, 04.09.2014 - 1 StR 649/13
    a) Im Ausgangspunkt zutreffend geht die Verteidigung von der sich aus Art. 103 Abs. 1 GG ergebenden Verpflichtung des Gerichts aus, die Ausführungen der Prozessparteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 42, 364, 367 f.; 58, 353, 356; 96, 205, 216; st. Rspr.).
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