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   BGH, 14.12.1993 - 1 StR 656/93   

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https://dejure.org/1993,2597
BGH, 14.12.1993 - 1 StR 656/93 (https://dejure.org/1993,2597)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1993 - 1 StR 656/93 (https://dejure.org/1993,2597)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1993 - 1 StR 656/93 (https://dejure.org/1993,2597)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung von Untersuchungshaft auf die Strafhaft bei Jugendstrafe - Berücksichtigung eines minder schweren Falles bei Anwendung des allgemeinen Strafrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 52a Abs. 1
    Untersuchungshaft: Anrechnung im Jugendstrafverfahren - Darlegungserfordernis bei Versagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 603
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.09.1989 - 4 StR 386/89

    Strafprozeßrecht: Urteilsabsetzungsfrist

    Auszug aus BGH, 14.12.1993 - 1 StR 656/93
    Zutreffend hat das Landgericht es auch abgelehnt, generalpräventive Gesichtspunkte strafschärfend heranzuziehen (BGHSt 15, 224; BGHR JGG § 18 Abs. 2 Strafzwecke 2 m.w.Nachw.).
  • BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60

    "Schuldstrafe" nach § 17 JGG

    Auszug aus BGH, 14.12.1993 - 1 StR 656/93
    Zutreffend hat das Landgericht es auch abgelehnt, generalpräventive Gesichtspunkte strafschärfend heranzuziehen (BGHSt 15, 224; BGHR JGG § 18 Abs. 2 Strafzwecke 2 m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.11.1990 - 2 StR 509/90

    Berücksichtigung der erzieherischen Einwirkung der Untersuchungshaft bei der

    Auszug aus BGH, 14.12.1993 - 1 StR 656/93
    Das gilt umso mehr, als bereits der Vollzug der Untersuchungshaft zu einer positiven erzieherischen Wirkung geführt hatte (BGH, Beschluß vom 9. November 1990 - 2 StR 509/90; Diemer/Schoreit/Sonnen, JGG § 52 a Rdn. 7).
  • BGH, 26.07.2005 - 4 StR 22/05

    Einheitsjugendstrafe (Anordnung der Nichtanrechnung der einstweiligen

    Die Nichtanrechnung der Untersuchungshaft oder einer anderen Freiheitsentziehung "aus erzieherischen Gründen" (§ 52a Abs. 1 Satz 2 2. Alt. JGG) kommt grundsätzlich nur in den Fällen in Betracht, in denen bei deren Anrechnung aus zeitlichen Gründen keine ausreichende erzieherische Wirkung durch die Vollstreckung der Jugendstrafe mehr gewährleistet ist (BGH NStZ 1996, 233 unter Hinweis auf BGHSt 37, 75, 78; vgl. auch BGHR JGG § 52a Anrechnung 2).
  • BGH, 23.02.1999 - 4 StR 49/99

    Untersuchungshaft; Anrechnung; Wiederholungsgefahr

    Das ist unzulässig, weil für den Fall, daß es wegen neuer Straftaten zum Widerruf der Bewährung kommen sollte, es Sache des neuen Tatrichters ist, einem dann möglicherweise entstehenden erhöhten Strafbedürfnis Rechnung zu tragen (vgl. zu § 52a JGG: BGH, Urteil vom 21. Oktober 1997 - 1 StR 438197 = NStZ-RR 1998, 152, Urteil vom 14. Dezember 1993 - 1 StR 656/93 = BGHR JGG § 52 a Anrechnung 2).".
  • KG, 15.02.2013 - 121 Ss 296/12

    Erweiterte Begründungspflicht für Strafzumessung im Jugendstrafrecht;

    Stützt der Tatrichter bei einer Verurteilung zu einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe die Nichtanrechnung der Untersuchungshaft auf erzieherische Gründe, weil bei Anrechnung des erlittenen Freiheitsentzuges die verbleibende Dauer der Vollstreckung bei einem Widerruf der Strafaussetzung für dann etwa erforderliche erzieherische Maßnahmen zu gering sei, so muss dargelegt werden, warum trotz einer positiven Prognose dem im Jugendstrafrecht vorrangigen Erziehungsgedanken nur durch eine zu verbüßende Haftstrafe in der verhängten Höhe hinreichend Rechnung getragen werden kann (vgl. BGH, NStZ-RR 1998, 152; BGHR JGG § 52a Anrechnung 2).
  • BGH, 21.10.1997 - 1 StR 438/97

    Absehung von der Anrechnung der Untersuchungshaft - Gewährung einer Bewährung im

    Auch ist die zusätzliche Verbüßung von mehr als zehn Monaten Untersuchungshaft neben der verhängten Strafe im Falle des Widerrufs der Strafaussetzung nicht in Einklang zu bringen mit den Darlegungen des Landgerichts zur Strafhöhe, wonach in der Gesamtschau aller Umstände und im Hinblick auf die Erziehungsbedürftigkeit und die Schwere der Schuld des Angeklagten eine Jugendstrafe von zwei Jahren als erforderlich, aber auch ausreichend erachtet wurde (vgl. BGHR JGG § 52 a Anrechnung 2).
  • BGH, 14.12.1995 - 1 StR 532/95

    Untersuchungshaft - Nichtanrechnung - Jugendstrafrecht - Jugendvollzug

    b) Die Revision weist jedoch mit Recht darauf hin, daß die Nichtanrechnung der Untersuchungshaft 'aus erzieherischen Gründen' (§ 52a Abs. 1 Satz 2 2. Alt. JGG ) grundsätzlich nur in den Fällen in Betracht kommt, in denen bei deren Anrechnung aus zeitlichen Gründen eine ausreichende erzieherische Wirkung durch die Vollstreckung der Jugendstrafe nicht mehr gewährleistet ist (BGHSt 37, 75, 78; vgl. auch BGHR JGG § 52a Anrechnung 2; Brunner aaO. §§ 52, 52a Rdn. 14).
  • BGH, 04.02.1997 - 5 StR 12/97

    Anrechnung der Untersuchungshaft auf Jugendstrafe

    Dies war hier angesichts der als gut angesehenen Prognose für den Angeklagten, der 'erstmals Untersuchungshaft ... mit offenbar einschneidenden Auswirkungen erfahren hat' (UA S. 45/46), erforderlich (vgl. BGHR JGG § 52a Anrechnung 2).
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