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   BGH, 18.02.2016 - 1 StR 659/15   

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https://dejure.org/2016,5528
BGH, 18.02.2016 - 1 StR 659/15 (https://dejure.org/2016,5528)
BGH, Entscheidung vom 18.02.2016 - 1 StR 659/15 (https://dejure.org/2016,5528)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 2016 - 1 StR 659/15 (https://dejure.org/2016,5528)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 20 StGB
    Zweifelsgrundsatz in Strafsachen: Zweifel an der vollständigen Aufhebung der Schuldfähigkeit des Angeklagten nach der Beweiswürdigung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 21 StGB, § 20 StGB, § 64 StGB, § 63 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Schuldfähigkeitsprüfung; Bestehen von nicht behebbaren tatsächlichen Zweifeln nach abgeschlossener Beweiswürdigung betreffend die Art und den Grad des psychischen Ausnahmezustandes des Täters

  • rewis.io

    Zweifelsgrundsatz in Strafsachen: Zweifel an der vollständigen Aufhebung der Schuldfähigkeit des Angeklagten nach der Beweiswürdigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsrechtliche Schuldfähigkeitsprüfung; Bestehen von nicht behebbaren tatsächlichen Zweifeln nach abgeschlossener Beweiswürdigung betreffend die Art und den Grad des psychischen Ausnahmezustandes des Täters

  • rechtsportal.de

    Revisionsrechtliche Schuldfähigkeitsprüfung; Bestehen von nicht behebbaren tatsächlichen Zweifeln nach abgeschlossener Beweiswürdigung betreffend die Art und den Grad des psychischen Ausnahmezustandes des Täters

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schuldfähigkeit - und ihre Prüfung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.11.2014 - 4 StR 497/14

    Verminderte Schuldfähigkeit (Anforderung an die Urteilsbegründung; in dubio pro

    Auszug aus BGH, 18.02.2016 - 1 StR 659/15
    Bleiben nach abgeschlossener Beweiswürdigung nicht behebbare tatsächliche Zweifel bestehen, die sich auf die Art und den Grad des psychischen Ausnahmezustandes beziehen, ist zugunsten des Täters zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14, NStZ-RR 2015, 71 mwN).
  • BGH, 08.11.2005 - 1 StR 455/05

    Konkurrenzverhältnis von Nötigung und Bedrohung (Klarstellungsfunktion; Vorrang

    Auszug aus BGH, 18.02.2016 - 1 StR 659/15
    Sollte die neue Strafkammer wiederum zum Ergebnis gelangen, dass die Schuldfähigkeit des Angeklagten beim Tatgeschehen vom 10. Juli 2014 nicht vollständig aufgehoben war, wird sie im Rahmen der rechtlichen Würdigung in den Blick nehmen können, dass der Tatbestand der Bedrohung auch hinter eine nur versuchte Nötigung zurücktritt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2005 - 1 StR 455/05, NStZ 2006, 342).
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