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   BGH, 19.02.1991 - 1 StR 659/90   

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https://dejure.org/1991,6832
BGH, 19.02.1991 - 1 StR 659/90 (https://dejure.org/1991,6832)
BGH, Entscheidung vom 19.02.1991 - 1 StR 659/90 (https://dejure.org/1991,6832)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 1991 - 1 StR 659/90 (https://dejure.org/1991,6832)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer vollendeten Tat mit direktem Tötungsvorsatz bei einem mindestens drei Minuten anhaltenden Würgevorganges - Provokation des Würgevorganges durch beleidigende Äußerungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.09.1981 - 1 StR 508/81

    Revisionsgrund der Nichteinhaltung der für den Ausschluss der Öffentlichkeit

    Auszug aus BGH, 19.02.1991 - 1 StR 659/90
    Ob die als Kränkung gewerteten Äußerungen des Tatopfers als schwere Beleidigung anzusehen sind, ist Sache tatrichterlicher Würdigung (Senatsentscheidung vom 22. September 1981, NStZ 1982, 27).

    Bei der Gewichtung der Entgegnung kam es auf die Verhältnismäßigkeit von Kränkung und im Zorn verübtem Totschlag zwar nicht an (BGH GA 1970, 214; BGH NStZ 1982, 27).

  • BGH, 20.09.1977 - 1 StR 498/77

    Konkurrenzverhältnis zwischen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und anderen

    Auszug aus BGH, 19.02.1991 - 1 StR 659/90
    Es hat sich vielmehr ein Urteil gebildet auf der Grundlage aller Umstände, die über Entstehung und Auslösung des Tatentschlusses Aufschluß geben konnten (BGH bei Holtz MDR 1978, 110, 111; BGH StV 1983, 198, 199; BGHR StGB § 213 1. Alternative, Beleidigung 5 m.w.Nachw.), und hat das Verhalten von Täter und Opfer unter Berücksichtigung der gesamten Beziehungen herangezogen (BGH StV 1988, 428; BGHR a.a.O. 2, 4 m. Nachw.).
  • BGH, 24.02.1981 - 1 StR 834/80

    Störung der Totenruhe - Zerteilen einer Leiche - Messerstich in den Bauch einer

    Auszug aus BGH, 19.02.1991 - 1 StR 659/90
    Den Voraussetzungen des § 213 erste Alternative StGB genügen nur solche Provokationen, die unter objektiver Betrachtung geeignet sind, den Täter die erlittene Kränkung als schwere Beeinträchtigung der Persönlichkeit empfinden zu lassen und ihn deswegen in heftige Gemütsbewegung zu versetzen (BGH StV 1981, 234).
  • BGH, 22.12.1982 - 3 StR 457/82

    Verwendung des Schimpfwortes "Schwein" als schwere Beleidigung - Schwere Kränkung

    Auszug aus BGH, 19.02.1991 - 1 StR 659/90
    Es hat sich vielmehr ein Urteil gebildet auf der Grundlage aller Umstände, die über Entstehung und Auslösung des Tatentschlusses Aufschluß geben konnten (BGH bei Holtz MDR 1978, 110, 111; BGH StV 1983, 198, 199; BGHR StGB § 213 1. Alternative, Beleidigung 5 m.w.Nachw.), und hat das Verhalten von Täter und Opfer unter Berücksichtigung der gesamten Beziehungen herangezogen (BGH StV 1988, 428; BGHR a.a.O. 2, 4 m. Nachw.).
  • BGH, 08.04.1986 - 1 StR 104/86

    Begriff der Beleidigung

    Auszug aus BGH, 19.02.1991 - 1 StR 659/90
    Jedoch gebieten es der Rang des durch § 212 StGB geschützten Rechtsgutes und die unter den Voraussetzungen des § 213 StGB gebotene milde Beurteilung der Vernichtung menschlichen Lebens, die Anforderungen an die Schwere der Beleidigung nicht niedrig anzusetzen (Dreher/Tröndle, StGB 45. Aufl. § 213 Rdn. 2 b; Jähnke in LK 10. Aufl. § 213 Rdn. 4; vgl. auch BGHSt 34, 37, 38, 39) [BGH 08.04.1986 - 1 StR 104/86].
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 32/88

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 19.02.1991 - 1 StR 659/90
    Es hat sich vielmehr ein Urteil gebildet auf der Grundlage aller Umstände, die über Entstehung und Auslösung des Tatentschlusses Aufschluß geben konnten (BGH bei Holtz MDR 1978, 110, 111; BGH StV 1983, 198, 199; BGHR StGB § 213 1. Alternative, Beleidigung 5 m.w.Nachw.), und hat das Verhalten von Täter und Opfer unter Berücksichtigung der gesamten Beziehungen herangezogen (BGH StV 1988, 428; BGHR a.a.O. 2, 4 m. Nachw.).
  • BGH, 26.02.2015 - 1 StR 574/14

    Minderschwerer Fall des Totschlags (Voraussetzungen einer Affekttat:

    Da sich die Tötungstat jedoch als "verständliche Reaktion" auf die vorausgegangene Misshandlung durch das spätere Opfer erweisen muss, werden eingetretene oder drohende lediglich geringfügige Eingriffe in die körperliche oder seelische Unversehrtheit des Täters des Tötungsdelikts regelmäßig keine Misshandlung im Sinne von § 213 Alt. 1 StGB begründen können (Senat, Urteil vom 19. Februar 1991 - 1 StR 659/90, BGHR StGB § 213 Alt. 1 Beleidigung 6 "nur erhebliche Beeinträchtigungen"; vgl. auch Jähnke in Leipziger Kommentar zum StGB, 11. Aufl., Band 5, § 213 Rn. 4; H. Schneider aaO § 213 Rn. 13 mwN).

    Hat aber der Tatrichter den für die Beurteilung des Vorliegens eines minder schweren Falls rechtlich zutreffenden Maßstab gewählt, unterliegt die Wertung als solche, ob sich die geäußerten Beleidigungen unter Berücksichtigung des Gesamtgeschehens als schwer im Sinne von § 213 Alt. 1 StGB erweisen, nicht der revisionsgerichtlichen Kontrolle (vgl. Senat, Urteil vom 19. Februar 1991 - 1 StR 659/90, BGHR StGB § 213 Alt. 1 Beleidigung 6 bzgl. der Bewertung eines Fußtritts als erhebliche Misshandlung).

    cc) Ob die Voraussetzungen von § 213 Alt. 1 StGB im Einzelfall aufgrund einer Kumulation von vorausgehender Misshandlung und schwerer Beleidigung verwirklicht werden können (vgl. Senat, Urteil vom 19. Februar 1991 - 1 StR 659/90, BGHR StGB § 213 Alt. 1 Beleidigung 6), bedarf vorliegend keiner Entscheidung.

  • BGH, 26.05.1992 - 1 StR 212/92

    Anforderungen an minder schweren Fall des Totschlags - Voraussetzung zum

    Allerdings wertet das Landgericht all das, was die Ehefrau "dem Angeklagten im Verlaufe der Ehe und am Tattage an Kränkungen zugefügt hat", als eine schwere Beleidigung, wie sie der Provokationstatbestand voraussetzt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 19. Februar 1991 - 1 StR 659/90 - bei Holtz MDR 1991, 483).
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