Rechtsprechung
BGH, 10.03.1999 - 1 StR 665/98 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,3983) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Telefongespräch mit Bruder
§ 100d Abs. 3 Satz 3 StPO, die Geltendmachung eines Zeugnisverweigerungsrechts durch einen Angehörigen nach § 52 StPO steht einer Verwertung der Telefonüberwachung (§ 100c Abs. 1 Nr. 2 StPO) zwischen dem Angeklagten und dem Angehörigen nicht entgegen
Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 52 StPO; § 100a StPO;
Telefonüberwachung; Verwertungsverbot; Zeugnisverweigerungsrecht; - Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 52; ; StPO § 97 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 100 d Abs. 3 Satz 3; ; StPO § 97
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1999, 2535 (Ls.)
- NStZ 1999, 416
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.05.1988 - 3 StR 563/87
Strafbarkeit wegen Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug - …
Auszug aus BGH, 10.03.1999 - 1 StR 665/98
Der durch Telefonüberwachung bekannt gewordene Inhalt eines Gesprächs des Angeklagten mit seinem Bruder war nicht deshalb unverwertbar, weil der Bruder in der Hauptverhandlung die Zeugenaussage gemäß § 52 StPO verweigerte (…Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 100a Rdn. 21; BGH NStZ 1988, 562; BGHSt 40, 211, 214 ff.). - BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94
Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann
Auszug aus BGH, 10.03.1999 - 1 StR 665/98
Der durch Telefonüberwachung bekannt gewordene Inhalt eines Gesprächs des Angeklagten mit seinem Bruder war nicht deshalb unverwertbar, weil der Bruder in der Hauptverhandlung die Zeugenaussage gemäß § 52 StPO verweigerte (…Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 100a Rdn. 21; BGH NStZ 1988, 562; BGHSt 40, 211, 214 ff.).
- BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08
Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig
Für eine isolierte Anwendung des § 52 StPO ist daneben kein Raum (vgl. BGHSt 40, 211; BGH NStZ 1999, 416). - BGH, 09.07.2002 - 1 StR 177/02
Vereidigungsverbot (versuchte Strafvereitelung); Verwirkung von Verfahrensrügen; …
Dies trifft nicht zu wie auch der Generalbundesanwalt im einzelnen und unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. auch BGH NStZ 1999, 416) dargelegt hat. - LG Landau/Pfalz, 25.06.2009 - 7119 Js 17844/03 Soweit durch die Maßnahmen Telefonanschlüsse der Mutter oder der Schwester betroffen waren, lässt deren Zeugnisverweigerungsrecht die materielle Rechtmäßigkeit der insoweit getroffenen Anordnungen unberührt (vgl. Meyer-Goßner, Kommentar z. StPO 51. Aufl. § 100a StPO , Rz 18 m.w.N., BGH 1. Strafsenat B.v. 10.3.1999 - 1 STR 665/98 ; B.v. 9.7.02 - 1 STR 177/02 ; BGH NStZ 99, 416).