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   BGH, 07.02.1995 - 1 StR 668/94   

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BGH, 07.02.1995 - 1 StR 668/94 (https://dejure.org/1995,1393)
BGH, Entscheidung vom 07.02.1995 - 1 StR 668/94 (https://dejure.org/1995,1393)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 1995 - 1 StR 668/94 (https://dejure.org/1995,1393)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung zu Schmerzensgeld - Erörterung wirtschaftlicher Verhältnisse - Urteilsgründe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche Straftat, Tötungsdelikte, Erörterung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Schädiger und Geschädigtem

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1438
  • MDR 1995, 625
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus BGH, 07.02.1995 - 1 StR 668/94
    Richtig ist, daß die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Verletzten die Zumessung des Schmerzensgeldes beeinflussen können; das ist seit der Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen BGHZ 18, 149 ständige Rechtsprechung.

    Er kann sich nicht nur unmittelbar auf die Höhe des Schmerzensgeldes auswirken, sondern kann auch bei Beurteilung der Frage eine Rolle spielen, ob unter dem Gesichtspunkt der Billigkeit (um den Schädiger nicht "in schwere und nachhaltige Not zu bringen"; BGHZ 18, 149, 159) die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers zu berücksichtigen sind.

    Die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes hat hauptsächlich damit zu tun, daß der entstandene Schaden häufig gar nicht (oder nicht in vollem Umfang) ausgeglichen werden kann; das soll nicht zum Wegfall (oder zur Minderung) des Anspruchs führen (BGHZ 18, 149, 157).

  • BGH, 30.10.1992 - 3 StR 478/92

    Bemessung eines Schmerzensgeldes einer Nebenklägerin - Würdigung aller für die

    Auszug aus BGH, 07.02.1995 - 1 StR 668/94
    Insgesamt drängten die Feststellungen nicht dazu, den Einfluß der wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten und des Verletzten auf die Bemessung des Schmerzensgeldes eigens zu erörtern; nur in solchem Fall kann das Unterlassen derartiger Erörterung einen Rechtsfehler darstellen (vgl. BGHR StPO § 403 Anspruch 3 und 4; BGH, Beschluß vom 22. November 1994 - 4 StR 619/94).

    Sie kann nach Lage des Falles dazu führen, "eine strafrechtliche Ahndung der Tat zu berücksichtigen" (BGHR StPO § 403 Anspruch 3); sie verlangt aber nicht, in Fällen wie dem hier zu beurteilenden jeweils ausdrücklich eine Beziehung zwischen Strafe und Schmerzensgeld herzustellen.

  • BGH, 22.11.1994 - 4 StR 619/94

    Strafzumessung - Gefährlichkeit der Tathandlung - Verschuldete Tatauswirkungen -

    Auszug aus BGH, 07.02.1995 - 1 StR 668/94
    Insgesamt drängten die Feststellungen nicht dazu, den Einfluß der wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten und des Verletzten auf die Bemessung des Schmerzensgeldes eigens zu erörtern; nur in solchem Fall kann das Unterlassen derartiger Erörterung einen Rechtsfehler darstellen (vgl. BGHR StPO § 403 Anspruch 3 und 4; BGH, Beschluß vom 22. November 1994 - 4 StR 619/94).
  • BGH, 09.06.1993 - 2 StR 232/93

    Missachtung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers bei der Bemessung

    Auszug aus BGH, 07.02.1995 - 1 StR 668/94
    Insgesamt drängten die Feststellungen nicht dazu, den Einfluß der wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten und des Verletzten auf die Bemessung des Schmerzensgeldes eigens zu erörtern; nur in solchem Fall kann das Unterlassen derartiger Erörterung einen Rechtsfehler darstellen (vgl. BGHR StPO § 403 Anspruch 3 und 4; BGH, Beschluß vom 22. November 1994 - 4 StR 619/94).
  • BGH, 08.10.2014 - 2 StR 137/14

    Anfragebeschluss; Vorlagebeschluss; Bemessung der billigen Entschädigung in Geld

    Eine Erörterungspflicht wurde verneint, wenn nach Auffassung des jeweiligen Senats die Feststellungen nicht dazu drängten (vgl. nur BGH, Urteil vom 7. Februar 1995 - 1 StR 668/94, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 3 und Urteil vom 27. September 1995 - 3 StR 338/95, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 4; vgl. auch Beschluss vom 2. September 2014 - 3 StR 346/14), ohne dass hier eine klare Linie erkennbar wäre.
  • BGH, 14.04.2016 - 2 StR 137/14

    Vorlage an die Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofs; Bemessung der

    Eine Erörterungspflicht wurde verneint, wenn nach Auffassung des jeweiligen Senats die Feststellungen nicht dazu drängten (vgl. nur BGH, Urteil vom 7. Februar 1995 - 1 StR 668/94, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 3 und Urteil vom 27. September 1995 - 3 StR 338/95, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 4; vgl. auch Beschluss vom 2. September 2014 - 3 StR 346/14), ohne dass hier eine klare Linie erkennbar wäre.

    Aber auch dann, wenn "Anhaltspunkte für außergewöhnliche wirtschaftliche Verhältnisse' bzw. dafür, dass sie "nach unten oder oben' irgendwelche Besonderheiten aufweisen, fehlen, worauf in der Praxis vielfach abgestellt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Januar 1999 - 3 StR 602/98, NStZ 1999, 260, 261; Urteil vom 7. Februar 1995 - 1 StR 668/94, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 3), kann ein Einfluss der wirtschaftlichen Verhältnisse auf die Bemessung des Schmerzensgeldes nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden.

  • BGH, 16.01.1996 - VI ZR 109/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche

    Eine andere Betrachtung ergibt sich auch nicht aus den Entscheidungen der Strafsenate des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. Beschluß vom 9. Juni 1993 - 2 StR 232/93 - BGHR StPO § 403 Anspruch 4; Urteil vom 7. Februar 1995 - 1 StR 668/94 - BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 3).
  • BGH, 14.04.2016 - 2 StR 337/14
    Eine Erörterungspflicht wurde verneint, wenn nach Auffassung des jeweiligen Senats die Feststellungen nicht dazu drängten (vgl. nur BGH, Urteil vom 7. Februar 1995 - 1 StR 668/94, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 3 und Urteil vom 27. September 1995 - 3 StR 338/95, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 4; vgl. auch Beschluss vom 2. September 2014 - 3 StR 346/14), ohne dass hier eine klare Linie erkennbar wäre.

    Aber auch dann, wenn "Anhaltspunkte für außergewöhnliche wirtschaftliche Verhältnisse" bzw. dafür, dass sie "nach unten oder oben" irgendwelche Besonderheiten aufweisen, fehlen, worauf in der Praxis vielfach abgestellt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Januar 1999 - 3 StR 602/98, NStZ 1999, 260, 261; Urteil vom 7. Februar 1995 - 1 StR 668/94, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 3), kann ein Einfluss der wirtschaftlichen Verhältnisse auf die Bemessung des Schmerzensgeldes nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden.

  • BGH, 05.03.2015 - 3 ARs 29/14

    Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Schädiger und Geschädigtem

    So hat der 1. Strafsenat (Urteil vom 7. Februar 1995 - 1 StR 668/94, NJW 1995, 1438) den Tatrichter lediglich zur Erörterung "ganz ungewöhnlicher" wirtschaftlicher Verhältnisse von Schädiger oder Geschädigtem verpflichtet angesehen.
  • OLG Karlsruhe, 06.06.2002 - 1 Ss 13/02

    Nötigung durch Versperren des Durchgangs; Beleidigung durch eine sexuelle

    Wenngleich dem Senat der zuerkannte Betrag auch in Anbetracht der Einkommenssituation des Angeklagten keineswegs unbillig erscheint, ist für die Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes neben den wirtschaftlichen Verhältnissen des Angeklagten das Maß seines Verschuldens von maßgeblicher Bedeutung (BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 3).
  • BGH, 27.09.1995 - 3 StR 338/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche

    Die Verurteilung zu Schmerzensgeld erfordert regelmäßig - wenn auch nicht in jedem Fall (vgl. BGHR StPO § 404 I Entscheidung 3) - die ausdrückliche Erörterung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Schädiger und Geschädigtem (vgl. BGHR StPO § 403 Anspruch 3 und 4).

    Angesichts dieses schwerwiegenden Tatgeschehens standen Höhe und Maß der Lebensbeeinträchtigung der Verletzten durchaus im Vordergrund (vgl. BGHR StPO § 404 I Entscheidung 3; BGH NJW 1995, 781).

  • BGH, 14.10.1998 - 2 StR 436/98

    Aufrechterhaltung des Schmerzensgeldanspruch aus Adhäsionsverfahren durch

    Zwar sind Fälle denkbar, in denen sich ihre ausdrückliche Erörterung erübrigt (so BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 3).
  • LG Köln, 13.02.2007 - 2 O 65/06

    Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall; Schmerzensgeld für die Verursachung eines

    Auf Seiten des Schädigers ist vorrangig der Grad seines Verschuldens zu berücksichtigen (BGHZ 18, 149; 128, 117; NJW 1993, 1531; 1995, 1438).
  • OLG Hamburg, 04.04.2019 - 2 Rev 7/19

    Eröffnung des Hauptverfahrens durch einen Verbindungsbeschluss

    Das Schmerzensgeld ist auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls zu bemessen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2016 - Az.: VGS 1/16 -, BGHZ 212, 48-70, Rn. 70), in die auch der Grad des Verschuldens des Schädigers einzustellen ist (BGH, Urteil vom 07. Februar 1995 - Az.: 1 StR 668/94 -, Rn. 4, juris; OLG Celle, Urteil vom 17. August 2017 - Az. 8 U 123/17 -, Rn. 36, juris).
  • LG Düsseldorf, 25.01.2013 - 7 Ks 12/12

    Strafbarkeit bei Fußtritt gegen Kopf eines Polizeibeamten zur Befreiung einer

  • OLG Karlsruhe, 30.10.2002 - 1 Ss 13/02
  • LAG Baden-Württemberg, 06.07.1999 - 10 Sa 26/99

    Haftung der Arbeitnehmer untereinander: Haftungsprivileg des § 105 SGB VII -

  • BGH, 21.08.1996 - 2 StR 263/96

    Überprüfug der Bemessung von Entschädigungsleistungen des Täters in der Revision

  • LG Koblenz, 13.08.2008 - 6 T 99/08

    Höhe des Schmerzensgeldes nach vorsätzlicher Körperverletzung

  • BGH, 30.08.1995 - 3 StR 311/95

    Obhutsverhältnis - Häusliche Gemeinschaft

  • OLG Karlsruhe, 30.10.2002 - 1 Ss 13.02
  • BGH, 15.11.1995 - 3 StR 433/95

    Unangemessene Höhe des Schmerzensgeldes nach abgeändertem Schuldspruch entgegen

  • BGH, 24.03.1998 - 1 StR 23/98

    Vergewaltigung und diesbzgl. Schmerzensgeldforderung

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