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BGH, 14.03.2000 - 1 StR 669/99 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 300 StPO; § 397a Abs. 1 StPO
Bestellung eines Beistandes; Nebenklage; Antragsauslegung; Prozeßkostenhilfe - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revision - Revisionsverfahren - Prozeßkostenhilfe - Beiordnung - Rechtsanwalt - Bestellung - Beistand - Nebenkläger
- Judicialis
StPO § 300; ; StPO § 397a Abs. 1; ; StPO § 397a Abs. 2; ; StPO § 395 Abs. 1 Nr. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 397 a Abs. 1
Bestellung eines Beistandes für den Nebenkläger - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.05.1999 - 1 ARs 4/99
Akteneingang; Zuständigkeit bezüglich der Bestellung eines anwaltlichen …
Auszug aus BGH, 14.03.2000 - 1 StR 669/99
Die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe gemäß § 397a Abs. 2 StPO, die u.a. eine zusätzliche Bedürftigkeitsprüfung voraussetzt und auch daher für den Nebenkläger ungünstiger ist, kommt nämlich nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen für die Bestellung eines Beistandes nicht vorliegen (BGH NJW 1999, 2380).