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   BGH, 28.02.1978 - 1 StR 671/77   

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https://dejure.org/1978,9447
BGH, 28.02.1978 - 1 StR 671/77 (https://dejure.org/1978,9447)
BGH, Entscheidung vom 28.02.1978 - 1 StR 671/77 (https://dejure.org/1978,9447)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 1978 - 1 StR 671/77 (https://dejure.org/1978,9447)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    (Beihilfe) zur Untreue - Verstoß gegen Gebot der Bindung des Untergerichts - Fehlerhafte Besetzung bei der Beratung (Abwesenheit der Schöffinnen) - Untreue durch die eigenmächtige Veräußerung von anvertrauten Grundschuldbriefen - Handeln für einen anderen

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 16.06.1953 - 1 StR 67/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.02.1978 - 1 StR 671/77
    Je nach der Ausgestaltung der rechtlichen und tatsächlichen Beziehungen zwischen Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer kann sich aus dem Sicherungsverhältnis für jeden von beiden Partnern die Pflicht ergeben, die Vermögensbelange des anderen in wesentlichem Umfang zu betreuen (RGSt 74, 1, 3; BGHSt 5, 61; BGH DB 1954, 1065); das gilt insbesondere auch für die Sicherungsübertragung von Grundpfandrechten (BGH, Urteile vom 28. September 1972 - 5 StR 331/72, vom 18. September 1973 - 1 StR 255/73 und vom 29. November 1977 - 1 StR 582/77).
  • BGH, 18.07.1956 - 6 StR 28/56
    Auszug aus BGH, 28.02.1978 - 1 StR 671/77
    Abgesehen davon ist es dem neuen Tatrichter im Falle der Aufhebung der gesamten erstrichterlichen Entscheidung auch durch § 358 StPO nicht verwehrt, andere Tatsachen festzustellen und diese unabhängig von den auf den früher festgestellten Sachverhalt bezogenen Ausführungen des Revisionsgerichts rechtlich zu würdigen (BGHSt 9, 324, 329; Meyer a.a.O. § 358 Rdn. 13).
  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

    Auszug aus BGH, 28.02.1978 - 1 StR 671/77
    Unbegründet ist vor allem auch der Einwand des Angeklagten Sch., die Haupttat sei schon vollendet gewesen, als er die Grundschuldbriefe ankaufte; nach anerkannten Rechtsgrundsätzen kann Beihilfe bis zur tatsächlichen Beendigung der Tat geleistet werden (RGSt 71, 193, 194; BGHSt 19, 323, 325).
  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 28.02.1978 - 1 StR 671/77
    Zwar ist grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden, daß die Strafkammer bei ihren Strafzumessungserwägungen auch dem Gedanken der Abschreckung anderer potentieller Wirtschaftsstraftäter Raum gegeben hat; die Verteidigung der Rechtsordnung gehört nach wie vor zu den anerkannten Strafzwecken (vgl. BGHSt 24, 40; 24, 64 sowie Dreher, StGB 37. Aufl. § 46 Rdn. 3, 6 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 21.01.1971 - 4 StR 238/70

    Ausschluss der Aussetzung der Vollstreckung bei einer Trunkenheitsfahrt mit

    Auszug aus BGH, 28.02.1978 - 1 StR 671/77
    Zwar ist grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden, daß die Strafkammer bei ihren Strafzumessungserwägungen auch dem Gedanken der Abschreckung anderer potentieller Wirtschaftsstraftäter Raum gegeben hat; die Verteidigung der Rechtsordnung gehört nach wie vor zu den anerkannten Strafzwecken (vgl. BGHSt 24, 40; 24, 64 sowie Dreher, StGB 37. Aufl. § 46 Rdn. 3, 6 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 26.07.1972 - 2 StR 62/72

    EC-Karte I - § 266 StGB, Mißbrauchstatbestand, Vermögensfürsorgepflicht verneint

    Auszug aus BGH, 28.02.1978 - 1 StR 671/77
    Allerdings setzt die Untreuehandlung des Treubruchstatbestands im allgemeinen voraus, daß dem Täter über die Erfüllung der Pflichten aus einfachen Austauschverhältnissen hinaus gerade auch die Besorgung fremder Vermögensangelegenheiten in nicht unwesentlichem Umfang anvertraut worden ist (BGHSt 24, 386, 387); ihm muß also in der Regel die Führung eines Geschäftsbereichs oder auch nur die Besorgung eines einzelnen Geschäfts für einen anderen derart übertragen sein, daß ihm ein gewisser Spielraum für eigenverantwortliche Entscheidungen verbleibt (Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 19. Aufl. § 266 Rdn. 23-25).
  • BGH, 28.09.1972 - 5 StR 331/72

    Verurteilung wegen Untreue - Verletzung einer kraft Rechtsgeschäfts obliegenden

    Auszug aus BGH, 28.02.1978 - 1 StR 671/77
    Je nach der Ausgestaltung der rechtlichen und tatsächlichen Beziehungen zwischen Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer kann sich aus dem Sicherungsverhältnis für jeden von beiden Partnern die Pflicht ergeben, die Vermögensbelange des anderen in wesentlichem Umfang zu betreuen (RGSt 74, 1, 3; BGHSt 5, 61; BGH DB 1954, 1065); das gilt insbesondere auch für die Sicherungsübertragung von Grundpfandrechten (BGH, Urteile vom 28. September 1972 - 5 StR 331/72, vom 18. September 1973 - 1 StR 255/73 und vom 29. November 1977 - 1 StR 582/77).
  • BGH, 18.09.1973 - 1 StR 255/73

    Untreue durch Abtretung einer Sicherungsgrundschuld - Kenntnis von der Absicht

    Auszug aus BGH, 28.02.1978 - 1 StR 671/77
    Je nach der Ausgestaltung der rechtlichen und tatsächlichen Beziehungen zwischen Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer kann sich aus dem Sicherungsverhältnis für jeden von beiden Partnern die Pflicht ergeben, die Vermögensbelange des anderen in wesentlichem Umfang zu betreuen (RGSt 74, 1, 3; BGHSt 5, 61; BGH DB 1954, 1065); das gilt insbesondere auch für die Sicherungsübertragung von Grundpfandrechten (BGH, Urteile vom 28. September 1972 - 5 StR 331/72, vom 18. September 1973 - 1 StR 255/73 und vom 29. November 1977 - 1 StR 582/77).
  • BGH, 21.09.1976 - 1 StR 528/76
    Auszug aus BGH, 28.02.1978 - 1 StR 671/77
    Die Revision der Staatsanwaltschaft führte zur Aufhebung und Zurückverweisung (Urteil des Senats vom 21. September 1976 - 1 StR 528/76).
  • BGH, 13.10.1976 - 3 StR 100/76

    Voraussetzungen für einen Verstoß gegen das Verbot gemeinschaftlicher

    Auszug aus BGH, 28.02.1978 - 1 StR 671/77
    Die Rüge erfüllt daher nicht die Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO (vgl. BGHSt 26, 291; 27, 22).
  • BGH, 29.11.1977 - 1 StR 582/77

    Verurteilung wegen Hehlerei - Anordnung der Einziehung einer Briefgrundschuld -

  • RG, 06.07.1933 - III 598/33

    1. Unter welchen Voraussetzungen begeht der Gläubiger Untreue gegenüber einem

  • BGH, 10.11.1954 - II ZR 21/54

    Abzahlungsgeschäft

  • BGH, 27.02.1976 - StB 8/76

    Unterstützung einer kriminellen Vereinigung - Zulässigkeit einer von dem im

  • RG, 01.03.1928 - III 1065/27

    Kann sich der Bevollmächtigte durch den Verbrauch des auftragsgemäß für Rechnung

  • RG, 14.12.1939 - 2 D 345/39

    1. Zum Begriff des "Zueignens" bei der Unterschlagung. 2. Untreue des

  • RG, 22.04.1937 - 2 D 10/37

    1. Kann zu einem rechtlich vollendeten Verbrechen der Brandstiftung durch

  • BGH, 22.03.2018 - 3 StR 430/17

    Untreue bei der treuhänderischen Verwaltung von Forderungen aus

    Auch diesbezüglich käme eine Strafbarkeit des Angeklagten wegen Untreue zu Lasten der I. AG in Betracht, wobei sich eine Vermögensbetreuungspflicht nicht nur aus dem Rahmentreuhandvertrag, sondern auch aus der die jeweilige Grundschuld betreffenden schuldrechtlichen Sicherungsabrede ergeben könnte (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 1978 - 1 StR 671/77, bei Holtz, MDR 1978, 625; Clemente, wistra 2010, 249 mwN).
  • OLG Celle, 18.07.2013 - 1 Ws 238/13

    Rechtsfolgen der Verweigerung einer vertraglich vereinbarten Freigabe von

    Zwar weist der Antragsteller darauf hin, dass der Bundesgerichtshof im Fall einer "relativ und absolut ungewöhnlich hohen Übersicherung" entschieden hat, dass der Sicherungsnehmer "bei Verwertung des Sicherungsguts vor allem dem Vertrauen des Sicherungsgebers auf wirtschaftlich sinnvolle Verwertungsmaßnahmen und auf Abführung des die gesicherte Forderung überschreitenden Erlöses Rechnung zu tragen hat" (Urteil vom 28. Februar 1978 - 1 StR 671/77, MDR 1978, 625 bei Holz).
  • BGH, 28.02.1984 - 1 StR 902/83

    Herleitung einer Vermögensbetreuungspflicht aus einer Sicherungsübereignung

    Die Verurteilung wegen Untreue (Fall III der Urteilsgründe) kann nicht bestehen bleiben, weil das Landgericht allein aus der Tatsache der Sicherungsübereignung eine Vermögensbetreuungspflicht im Sinne von § 266 StGB hergeleitet hat; das ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGHSt 5, 61, 63/64; BGH, Urt. vom 28. Februar 1978 - 1 StR 671/77 - bei Holtz MDR 1978, 625; Hübner in LK 10. Aufl. § 266 Rdn 50 m.w.N.).
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