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   BGH, 29.11.1994 - 1 StR 675/94   

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https://dejure.org/1994,3894
BGH, 29.11.1994 - 1 StR 675/94 (https://dejure.org/1994,3894)
BGH, Entscheidung vom 29.11.1994 - 1 StR 675/94 (https://dejure.org/1994,3894)
BGH, Entscheidung vom 29. November 1994 - 1 StR 675/94 (https://dejure.org/1994,3894)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wiederholte Zeugenvernehmung - Wiederholte Sachverständigenvernehmung - Zulässigkeit - Unterbringungsanordnung - Erfolgsaussichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64; StPO § 244

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 219
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 29.11.1994 - 1 StR 675/94
    Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90 u.a. (StV 1994, 594) - setzt die Anordnung der Maßregel nach § 64 StGB von Verfassungs wegen die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges voraus; es genügt entgegen der für teilnichtig erklärten Vorschrift des § 64 StGB insoweit nicht mehr, daß die Behandlung im Maßregelvollzug nur nicht von vornherein aussichtslos erscheint.

    Die Maßregelfrage bedarf daher der Prüfung und Entscheidung durch einen neuen Tatrichter, der hierbei den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1994 (aaO.) zu beachten haben wird.

  • BGH, 26.10.1994 - 3 StR 453/94

    Entziehungsanstalt - Erfolgsaussicht - Behandlungserfolg

    Auszug aus BGH, 29.11.1994 - 1 StR 675/94
    Vielmehr ist zu fordern, daß eine hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges besteht (vgl. auch BGH, Beschluß vom 26. Oktober 1994 - 3 StR 453/94).
  • BGH, 18.08.1992 - 1 StR 257/92

    Bestimmung des Inbegriffes der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 29.11.1994 - 1 StR 675/94
    Was bereits zum Inbegriff der Hauptverhandlung geworden ist, unterliegt der unmittelbaren Würdigung des Gerichts und kann nicht seinerseits in derselben Hauptverhandlung zum Beweisgegenstand werden (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 7).
  • BGH, 26.01.1995 - 1 StR 798/94

    Erstreckung der Urteilsaufhebung im Revisionsverfahren auf einen Nichtrevidenten

    Aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe vermag der Senat nicht hinreichend sicher zu entnehmen, daß das Landgericht mit Hilfe der Sachverständigen die konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges gleichwohl geprüft und bejaht hätte (vgl. Senatsurteil vom 29. November 1994 - 1 StR 675/94 m.w.Nachw.).
  • BGH, 04.02.1997 - 4 StR 655/96

    Anforderungen an die subjektive Seite des "Sichbetrinkens" im Sinne des

    Daß eine Alkoholentwöhnungsbehandlung bei dem Angeklagten von vornherein - und zwar auch nach den Maßstäben der Entscheidung BVerfG NStZ 1994, 578 - keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 3, 5 bis 9), versteht sich jedenfalls nicht von selbst.
  • BGH, 23.07.1998 - 4 StR 188/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Daß eine Alkoholentwöhnungsbehandlung bei dem Angeklagten von vornherein - und zwar auch nach den Maßstäben der Entscheidung BVerfG NStZ 1994, 578 - keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 3, 5 bis 9), versteht sich auch bei fehlender "Therapiemotivation" nicht von selbst (BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 7; BGH NStZ-RR 1998, 70).
  • BGH, 08.02.1996 - 4 StR 766/95

    Rechtmäßigkeit der Vollstreckung der Hälfte der Strafe vor der Maßregel

    Es genügt entgegen der für teilnichtig erklärten Bestimmung des § 64 StGB insoweit nicht mehr, daß die Behandlung im Maßregelvollzug nur nicht von vornherein aussichtslos erscheint (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 3, 5; Senatsbeschluß vom 31. Januar.
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