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   BGH, 14.04.1981 - 1 StR 676/80   

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https://dejure.org/1981,1351
BGH, 14.04.1981 - 1 StR 676/80 (https://dejure.org/1981,1351)
BGH, Entscheidung vom 14.04.1981 - 1 StR 676/80 (https://dejure.org/1981,1351)
BGH, Entscheidung vom 14. April 1981 - 1 StR 676/80 (https://dejure.org/1981,1351)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Steuerhinterziehung durch illegale Arbeitnehmerüberlassung - Vorliegen einer "Gewerbsmäßigkeit" - Hinterziehung von Umsatzsteuer und Lohnsteuer

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Auslegung der Gewerbsmäßigkeit i. S. v. § 15 Abs. 2 AÜG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 394 (Ls.)
  • MDR 1981, 685
  • NStZ 1981, 303
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.11.1969 - 1 StR 361/69
    Auszug aus BGH, 14.04.1981 - 1 StR 676/80
    Nur eine solche Auslegung wird auch den Anforderungen gerecht, die an das Gesetz, was seine Klarheit und Bestimmtheit angeht, zu stellen sind (vgl. BGHSt 23, 167, 171 [BGH 18.11.1969 - 1 StR 361/69]; 25, 151, 156) [BGH 20.03.1973 - 1 StR 513/72].
  • BGH, 20.03.1973 - 1 StR 513/72

    Verpflichtung zur Kennzeichnung von Kraftstoffpreisen - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 14.04.1981 - 1 StR 676/80
    Nur eine solche Auslegung wird auch den Anforderungen gerecht, die an das Gesetz, was seine Klarheit und Bestimmtheit angeht, zu stellen sind (vgl. BGHSt 23, 167, 171 [BGH 18.11.1969 - 1 StR 361/69]; 25, 151, 156) [BGH 20.03.1973 - 1 StR 513/72].
  • BGH, 30.09.1980 - 5 StR 394/80

    Voraussetzung für die Annahme von Steuerhinterziehung bei Nichteinhaltung der

    Auszug aus BGH, 14.04.1981 - 1 StR 676/80
    Dann entfällt der Vorwurf der Steuerhinterziehung; die mangelnde Mitwirkung am Besteuerungsverfahren genügt als solche nicht (vgl. BGH, Urteil vom 30. September 1980 - 5 StR 394/80).
  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 84/65

    Arbeitsvermittlungsmonopol

    Auszug aus BGH, 14.04.1981 - 1 StR 676/80
    Der Versuch, die Überlassung von Arbeitnehmern in das Vermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit einzubeziehen (§ 37 AVAVG), hatte sich als nicht durchführbar erwiesen; das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 21, 261) hatte die entsprechende Bestimmung für verfassungswidrig erklärt.
  • OLG Düsseldorf, 11.12.1978 - 5 Ss OWi 52/78
    Auszug aus BGH, 14.04.1981 - 1 StR 676/80
    Demgegenüber enthält nach weitverbreiteter Meinung § 1 AÜG den gewerberechtlichen Begriff der Gewerbsmäßigkeit (vgl. BAG Gewerbearchiv 1979, 244; BayObLG in Strafsachen 1979, 176; Sandmann-Marschall, AÜG, In: der Wirtschaftskommentator, § 1 Anm. 30; gegen OLG Düsseldorf NJW 1979, 1313 [OLG Düsseldorf 11.12.1978 - 5 Ss OWi 52/78]).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 24 U 109/01

    Rechtsnatur eines sog. "slot-times"-Vertrages für eine Arztpraxis

    Von ihr kann nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift, den Arbeitnehmer vor Willkür zu schützen (vgl. dazu BGH MDR 1981, 685), nur dann die Rede sein, wenn sich die Tätigkeit des Vertragsarbeitgebers (Verleiher) darauf beschränkt, den Arbeitnehmer einem Dritten (Entleiher) zur Förderung von dessen Betriebszwecken zu überlassen.
  • LAG Düsseldorf, 23.01.2003 - 11 TaBV 60/02

    Betriebsratswahl, wahlberechtigte Arbeitnehmer, Leiharbeitnehmer

    Von ihr kann nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift, den Arbeitnehmer vor Willkür zu schützen (vgl. dazu BGH 14.04.1981 - 1 StR 676/80 - MDR 1981, 685, 686), nur dann die Rede sein, wenn sich die Tätigkeit des Vertragsarbeitgebers (Verleiher) darauf beschränkt, den Arbeitnehmer einem Dritten (Entleiher) zur Förderung von dessen Betriebszwecken zu überlassen.
  • OLG Karlsruhe, 07.03.1990 - 3 Ss 172/89

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung

    Art. 1 § 1 Abs. 1 AÜG geht von dem gewerberechtlichen Begriff der Gewerbsmäßigkeit aus (vgl. BGH, NStZ 1981, 303, 304; BayObLG, wistra 1989, 277; BAG, GewArch 1979, 244; Erbs/Kohlhaas, aaO., Anm. 9 a; Marschall, aaO., S. 18; Becker/Wulfgramm, aaO., Rdn. 27).
  • AG Kehl, 13.07.1987 - 2 Ds 21/87

    Schwarzarbeit; Illegale Ausländerbeschäftigung; Straftat; Ordnungswidrigkeit

    Zwar reicht bei § 227 a Abs. 1 Satz 2 AFG eine Gewerbsmäßigkeit i. S. von § 1 AÜG [Arbeitnehmerüberlassungsgesetz], d.h. die Ausübung einer auf dauernde Gewinnerzielung gerichteten selbständigen Tätigkeit allein noch nicht aus, um die besondere Strafwürdigkeit (des besonders schweren Falles) zu begründen; insoweit liegt die gleiche Problematik wie bei § 15 Abs. 2 AUG vor (vgl. dazu BGH, MDR 1981, 685 [hier: III (380) 194 a-b]).
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