Rechtsprechung
   BGH, 04.03.1986 - 1 StR 676/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3711
BGH, 04.03.1986 - 1 StR 676/85 (https://dejure.org/1986,3711)
BGH, Entscheidung vom 04.03.1986 - 1 StR 676/85 (https://dejure.org/1986,3711)
BGH, Entscheidung vom 04. März 1986 - 1 StR 676/85 (https://dejure.org/1986,3711)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,3711) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Mordes - Verurteilung aufgrund alternativer Tatsachenfeststellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 373
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.07.1961 - 2 StR 190/61

    Wahlfeststellung zwischen Diebstahl, Hehlerei und Unterschlagung

    Auszug aus BGH, 04.03.1986 - 1 StR 676/85
    Die Gefahr eines richterlichen Irrtums bei zahlreichen und vielfältigen sich anbietenden Möglichkeiten, auf die schon das Reichsgericht hingewiesen hat (RGSt 68, 257, 260/261), besteht "nur dort nicht, wo die Häufung der möglichen strafbaren Geschehensabläufe weniger durch die Lückenhaftigkeit der tatsächlichen Feststellungen als durch die enge Verwandtschaft und geringe Verschiedenheit der in Betracht kommenden Tatbestände bedingt wird" (BGHSt 16, 184, 186).
  • BGH, 06.09.1962 - 1 StR 163/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.03.1986 - 1 StR 676/85
    Richtig ist, daß der Bundesgerichtshof eine "Verurteilung aufgrund doppeldeutiger Feststellungen unter Anwendung des milderen Strafgesetzes im Verhältnis von Mord oder Totschlag und Körperverletzung mit Todesfolge" für zulässig erachtet hat (Urteil vom 6. September 1962 - 1 StR 163/62), doch besagt diese Entscheidung für den vorliegenden Fall nichts.
  • BGH, 02.07.1980 - 3 StR 204/80

    Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage - Strafbarkeit wegen Beihilfe

    Auszug aus BGH, 04.03.1986 - 1 StR 676/85
    Der Bundesgerichtshof, hat in jenem Urteil den Grundsatz nicht in Frage gestellt, der für jede Verurteilung aufgrund alternativer Tatsachenfeststellung gilt, daß nämlich der Richter die mehreren Tatmodalitäten im einzelnen darlegen und andere Möglichkeiten sicher ausschließen muß, wobei um so strengere Anforderungen bestehen, je mehr Geschehensabläufe in Betracht kommen (BGH MDR 1980, 948; BGH NJW 1983, 405; BGH, Urteil vom 30. März 1983 - 2 StR 679/82).
  • BGH, 24.09.1982 - 2 StR 476/82

    Grundsätze der Wahlfeststellung - Psychische Beihilfe zum Mord - Verurteilung auf

    Auszug aus BGH, 04.03.1986 - 1 StR 676/85
    Der Bundesgerichtshof, hat in jenem Urteil den Grundsatz nicht in Frage gestellt, der für jede Verurteilung aufgrund alternativer Tatsachenfeststellung gilt, daß nämlich der Richter die mehreren Tatmodalitäten im einzelnen darlegen und andere Möglichkeiten sicher ausschließen muß, wobei um so strengere Anforderungen bestehen, je mehr Geschehensabläufe in Betracht kommen (BGH MDR 1980, 948; BGH NJW 1983, 405; BGH, Urteil vom 30. März 1983 - 2 StR 679/82).
  • BGH, 30.03.1983 - 2 StR 679/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Heroin - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 04.03.1986 - 1 StR 676/85
    Der Bundesgerichtshof, hat in jenem Urteil den Grundsatz nicht in Frage gestellt, der für jede Verurteilung aufgrund alternativer Tatsachenfeststellung gilt, daß nämlich der Richter die mehreren Tatmodalitäten im einzelnen darlegen und andere Möglichkeiten sicher ausschließen muß, wobei um so strengere Anforderungen bestehen, je mehr Geschehensabläufe in Betracht kommen (BGH MDR 1980, 948; BGH NJW 1983, 405; BGH, Urteil vom 30. März 1983 - 2 StR 679/82).
  • BGH, 10.09.1985 - 1 StR 292/85

    Erfordernis der Darlegung für die Gründe der Glaubwürdigkeit eines Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 04.03.1986 - 1 StR 676/85
    Der Vorwurf, das Landgericht habe an die Überzeugungsbildung überspannte Anforderungen gestellt (vgl. BGH, Urteil vom 10. September 1985 - 1 StR 292/85), ist nicht begründet.
  • RG, 02.05.1934 - 1 D 1096/33

    I. Ist innerhalb der Grenzen, die sich für die Umgestaltung der Strafklage aus §

    Auszug aus BGH, 04.03.1986 - 1 StR 676/85
    Die Gefahr eines richterlichen Irrtums bei zahlreichen und vielfältigen sich anbietenden Möglichkeiten, auf die schon das Reichsgericht hingewiesen hat (RGSt 68, 257, 260/261), besteht "nur dort nicht, wo die Häufung der möglichen strafbaren Geschehensabläufe weniger durch die Lückenhaftigkeit der tatsächlichen Feststellungen als durch die enge Verwandtschaft und geringe Verschiedenheit der in Betracht kommenden Tatbestände bedingt wird" (BGHSt 16, 184, 186).
  • BGH, 24.05.2022 - 5 StR 464/21

    Verurteilung auf alternativer Tatsachengrundlage (unechte Wahlfeststellung;

    Diesbezüglich müssen die Urteilsfeststellungen die mehreren Tatmodalitäten im Einzelnen darlegen, andere Möglichkeiten sicher ausschließen (BGH, Urteil vom 4. März 1986 - 1 StR 676/85, NStZ 1986, 373) und sämtliche für erwiesen erachtete Tatsachen, in denen die objektiven und subjektiven Merkmale der zur Überzeugung des Gerichts allein in Betracht kommenden strafbaren Verhaltensweisen gesehen werden, ausweisen (MüKoStPO/Wenske aaO).

    Dabei bestehen umso strengere Anforderungen, je mehr Geschehensabläufe in Betracht kommen (BGH, Urteil vom 4. März 1986 - 1 StR 676/85, NStZ 1986, 373 mwN).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht