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Rechtsprechung
   BGH, 20.06.1985 - 1 StR 682/84   

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BGH, 20.06.1985 - 1 StR 682/84 (https://dejure.org/1985,2559)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1985 - 1 StR 682/84 (https://dejure.org/1985,2559)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1985 - 1 StR 682/84 (https://dejure.org/1985,2559)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beweisaufnahme - Untersuchungsmethode - Unverwertbare Ergebnisse - Unausgereifte Methode

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 244 Abs. 3 S. 2

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 515
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 542/20

    Revisionen der Angeklagten im sogenannten "Berliner Wettbüro-Mordfall" erfolglos;

    Dies gilt umso mehr, weil es sich bei dem Wissenschaftsbereich des Sachverständigen nicht um ein allgemein anerkanntes Verfahren handelt (vgl. BGH, Urteile vom 25. April 1991 - 4 StR 582/90, BGHR StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 11; vom 20. Juni 1985 - 1 StR 682/84, NStZ 1985, 515 f.; LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 238).
  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 452/20

    Weiteres Verfahren gegen Mitglieder der kriminellen Vereinigung "Freie

    b) Die - soweit sie die Verwerfung ihres jeweils eigenen Ablehnungsgesuchs beanstanden (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 1985 - 1 StR 682/84, bei Holtz, MDR 1985, 979, 981) - zulässig erhobenen Rügen der Angeklagten dringen nicht durch.
  • BGH, 18.05.2022 - 3 StR 181/21

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung: Mitwirkung an

    Der Angeklagte F. G. schloss sich dem Befangenheitsgesuch an (womit er beschwerdebefugt ist; vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2014 - 3 StR 283/14, NStZ 2015, 46; Urteil vom 21. März 1985 - 1 StR 417/84, juris Rn. 36; s. zur grundsätzlich fehlenden Befugnis der Beanstandung einer Zurückweisung von Befangenheitsgesuchen von Mitangeklagten BGH, Urteil vom 20. Juni 1985 - 1 StR 682/84, juris Rn. 3; MüKo-StPO/Conen/Tsambikakis, § 28 Rn. 28; MüKo-StPO/Knauer/Kudlich, § 338 Rn. 56; KK-StPO/Scheuten, 8. Aufl., § 28 Rn. 10).
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 207/21

    Berliner Wettbüromord; kein zu kompensierender Verstoß gegen den Grundsatz des

    Dies gilt umso mehr, weil es sich bei dem Wissenschaftsbereich des Sachverständigen nicht um ein allgemein anerkanntes Verfahren handelt (vgl. BGH, Urteile vom 25. April 1991 - 4 StR 582/90, BGHR StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 11; vom 20. Juni 1985 - 1 StR 682/84, NStZ 1985, 515 f.; LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 238).
  • BGH, 04.03.1993 - 2 StR 503/92

    Völlige Ungeeignetheit eines Beweismittels - Einholung eines genomanalytischen

    Gleiches gilt aber auch, wenn der Sachverständige, dessen Gutachten eingeholt werden soll, eine Untersuchungsmethode anwendet, die unausgereift und nicht zuverlässig ist (vgl. BGH NStZ 1985, 515, 516; MDR 1993, 165, 166; vgl. auch BGH NJW 1978, 1207; Schlüchter in SK - StPO Rdn. 105 zu § 244).
  • BGH, 24.11.1992 - 5 StR 500/92

    Unzulässige Ablehnung eines Beweisantrags auf Anhörung eines "weiteren"

    Zwar ist eine Untersuchungsmethode, die deshalb nicht zu verwertbaren Ergebnissen kommt, weil sie unausgereift ist und als solche nicht zuverlässig arbeitet, völlig ungeeignet, im Strafverfahren Beweis zu erbringen (BGH NStZ 1985, 515).
  • BGH, 09.11.1989 - 4 StR 520/89

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Verletzung der Buchführungspflicht und wegen

    Die Rüge, bei dem Urteil hätte der Richter am Landgericht R. mitgewirkt, nachdem der gegen ihn angebrachte Ablehnungsantrag mit Unrecht verworfen worden sei (§ 338 Nr. 3 StPO), ist unzulässig, weil der Angeklagte nicht vorgetragen hat, ob auch er selbst, und nicht nur sein Mitangeklagter M. den Richter abgelehnt hat (BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 1985 - 1 StR 682/84, bei Holtz MDR 1985, 981 - undvom 16. Dezember 1988 - 4 StR 562/88).
  • BGH, 16.07.1991 - 5 StR 194/91

    Anforderungen an einen Verweisungsbeschluss - Entfallen der Bindungswirkung einer

    Der auf Vernehmung eines Sachverständigen gerichtete Beweisantrag darf nicht schon dann wegen völliger Ungeeignetheit des Beweismittels abgelehnt werden, wenn der Sachverständige nur Erfahrungssätze und Schlußfolgerungen vorzulegen vermag, die die unter Beweis gestellte Behauptung mehr oder weniger wahrscheinlich machen, jedoch keine sichere und eindeutige Beurteilung zulassen (BGH bei Holtz MDR 1978, 988; BGH NStZ 1984, 564; 1985, 515 f; BGHR a.a.O. 6).
  • OLG Schleswig, 06.11.2013 - 1 Ss 124/13

    Beweisantrag, Antragsvoraussetzungen, Konnexität

    Sachverständige sind bereits dann als geeignetes Beweismittel anzusehen, wenn sie zwar keine sicheren oder eindeutigen Schlüsse ziehen könnten, ihre Folgerungen die unter Beweis gestellten Behauptungen aber mehr oder weniger wahrscheinlich erscheinen lassen, so dass sie hierdurch unter Berücksichtigung des sonstigen Beweisergebnisses Einfluss auf die Überzeugungsbildung des Gerichts erlangen können (BGH NStZ 1985, 515, 516; NStZ 2007, 476, 477).
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   BGH, 18.06.1985 - 1 StR 682/84   

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BGH, 18.06.1985 - 1 StR 682/84 (https://dejure.org/1985,13915)
BGH, Entscheidung vom 18.06.1985 - 1 StR 682/84 (https://dejure.org/1985,13915)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Behandlung eines Antrags als Beweisermittlungsantrag - Ermittlung einer statistischen Gesamtaussage durch Untersuchung von Stichproben - Untersuchung von konkret bestimmten Weinen zur Ermittlung einer zuverlässigen Gesamtaussage - Ablehnung eines Beweismittels wegen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.01.1957 - 4 StR 523/56
    Auszug aus BGH, 18.06.1985 - 1 StR 682/84
    Daß im Sinne von § 60 Nr. 2 StPO auch fahrlässige Beteiligung möglich ist, steht außer Frage (vgl. BGHSt 10, 65; Pelchen in KK § 60 Rdn. 23; Kleinknecht/Meyer 37. Aufl. § 60 Rdn. 15).
  • BGH, 12.10.1982 - 1 StR 219/82

    Beweisaufnahme - Freibeweis - Anknüpfungstatsachen - Gericht - Eigene Sachkunde -

    Auszug aus BGH, 18.06.1985 - 1 StR 682/84
    Sie liegt vor, wenn der Sachverständige aus dem ihm zur Verfügung stehenden Tatsachenmaterial zwar sichere und eindeutige Schlüsse nicht ziehen, aber doch die unter Beweis gestellte Behauptung als mehr oder weniger wahrscheinlich bezeichnen kann, und berechtigt nicht zur Ablehnung eines Beweisantrages nach § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO (BGH NJW 1983, 404; BGH, Beschluß vom 1. August 1978 - 5 StR 418/78 - bei Holtz MDR 1978, 988; Herdegen in KK StPO § 244 Rdn. 89).
  • BGH, 29.03.1955 - 2 StR 406/54

    Voraussetzungen der Nachholung der Vereidigung eines Zeugen und Folgen deren

    Auszug aus BGH, 18.06.1985 - 1 StR 682/84
    Die Rüge greift nicht durch, wobei offen bleiben kann, ob die Verteidigung gehalten gewesen wäre, einen Gerichtsentscheid herbeizuführen (vgl. BGH, Urt. vom 2. Juni 1977 - 4 StR 169/77 - unter Hinweis auf BGHSt 7, 281 [BGH 29.03.1955 - 2 StR 406/54]; Pelchen in KK § 60 Rdn. 37).
  • BGH, 17.04.1973 - 5 StR 671/72

    Voraussetzungen für die Besorgnis der Befangenheit eines Richters - Zurückweisung

    Auszug aus BGH, 18.06.1985 - 1 StR 682/84
    Beschwerdeberechtigt (§ 28 Abs. 2 StPO) ist aber nur, wer selbst abgelehnt hat (BGH, Urteil vom 21. März 1985 - 1 StR 417/84; Urteil vom 17. April 1973 - 5 StR 671/72 - bei Dallinger MDR 1973, 730; Pfeiffer in KK Rdn. 2; Wendisch in Löwe/Rosenberg 24. Aufl. Rdn. 6; KMR-Paulus 7. Aufl. Rdn. 3, alle zu § 28 StPO).
  • BGH, 20.09.1955 - 5 StR 183/55

    Vergehen gegen das Lebensmittelgesetz in Tateinheit mit Betrug - Verstoß gegen

    Auszug aus BGH, 18.06.1985 - 1 StR 682/84
    Nachdem das Gericht bei der Urteilsberatung zu der Überzeugung gelangt sei, Frau M. sei an den Straftaten ihres Sohnes nicht beteiligt, habe es die Vereidigung nachholen, eventuell unter dem Blickwinkel des § 61 Nr. 2 StPO neu prüfen, jedenfalls aber den durch die Anwendung von § 60 Nr. 2 StPO entstandenen Fehler beheben müssen (BGHSt 8, 155; BGH, Beschluß vom 12. Dezember 1980 - 2 StR 714/80 - bei Holtz MDR 1981, 268).
  • BGH, 12.12.1980 - 2 StR 714/80

    Zeuge - Zeugenbeweis - Vereidigung - Entscheidung über die Vereidigung -

    Auszug aus BGH, 18.06.1985 - 1 StR 682/84
    Nachdem das Gericht bei der Urteilsberatung zu der Überzeugung gelangt sei, Frau M. sei an den Straftaten ihres Sohnes nicht beteiligt, habe es die Vereidigung nachholen, eventuell unter dem Blickwinkel des § 61 Nr. 2 StPO neu prüfen, jedenfalls aber den durch die Anwendung von § 60 Nr. 2 StPO entstandenen Fehler beheben müssen (BGHSt 8, 155; BGH, Beschluß vom 12. Dezember 1980 - 2 StR 714/80 - bei Holtz MDR 1981, 268).
  • BGH, 02.06.1977 - 4 StR 169/77

    Fehlende Vereidigung einer Zeugin - Annahme niedriger Beweggründe bei fehlender

    Auszug aus BGH, 18.06.1985 - 1 StR 682/84
    Die Rüge greift nicht durch, wobei offen bleiben kann, ob die Verteidigung gehalten gewesen wäre, einen Gerichtsentscheid herbeizuführen (vgl. BGH, Urt. vom 2. Juni 1977 - 4 StR 169/77 - unter Hinweis auf BGHSt 7, 281 [BGH 29.03.1955 - 2 StR 406/54]; Pelchen in KK § 60 Rdn. 37).
  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 417/84

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher fortgesetzter Untreue - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 18.06.1985 - 1 StR 682/84
    Beschwerdeberechtigt (§ 28 Abs. 2 StPO) ist aber nur, wer selbst abgelehnt hat (BGH, Urteil vom 21. März 1985 - 1 StR 417/84; Urteil vom 17. April 1973 - 5 StR 671/72 - bei Dallinger MDR 1973, 730; Pfeiffer in KK Rdn. 2; Wendisch in Löwe/Rosenberg 24. Aufl. Rdn. 6; KMR-Paulus 7. Aufl. Rdn. 3, alle zu § 28 StPO).
  • BGH, 01.08.1978 - 5 StR 418/78

    Voraussetzungen der Zurückweiung eines Beweismittels aufgrund völliger

    Auszug aus BGH, 18.06.1985 - 1 StR 682/84
    Sie liegt vor, wenn der Sachverständige aus dem ihm zur Verfügung stehenden Tatsachenmaterial zwar sichere und eindeutige Schlüsse nicht ziehen, aber doch die unter Beweis gestellte Behauptung als mehr oder weniger wahrscheinlich bezeichnen kann, und berechtigt nicht zur Ablehnung eines Beweisantrages nach § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO (BGH NJW 1983, 404; BGH, Beschluß vom 1. August 1978 - 5 StR 418/78 - bei Holtz MDR 1978, 988; Herdegen in KK StPO § 244 Rdn. 89).
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