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   BGH, 01.02.1955 - 1 StR 691/54   

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https://dejure.org/1955,4284
BGH, 01.02.1955 - 1 StR 691/54 (https://dejure.org/1955,4284)
BGH, Entscheidung vom 01.02.1955 - 1 StR 691/54 (https://dejure.org/1955,4284)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 1955 - 1 StR 691/54 (https://dejure.org/1955,4284)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.06.1951 - 1 StR 238/51
    Auszug aus BGH, 01.02.1955 - 1 StR 691/54
    So wenig im Ermittlungsverfahren eine Anwesenheit des Angeklagten und seines Verteidigers über § 193 StPO hinaus vorgesehen ist (BGHSt 1, 269, 271) [BGH 26.06.1951 - 1 StR 238/51], so wenig konnte diese also auch bei der richterlichen Vernehmung des Zeugen Peter N. von dem Beschwerdeführer und dem Verteidiger gefordert werden.
  • BGH, 15.01.1952 - 1 StR 341/51
    Auszug aus BGH, 01.02.1955 - 1 StR 691/54
    Soweit sie die Vernehmung des Zeugen Dr. St. vor dem Schwurgericht rügen wollte, ist sie ebenfalls unbegründet (BGHSt 2, 99).
  • BGH, 02.10.1953 - 3 StR 151/53

    'Die Sünderin' - § 32 StGB, Verteidigungswille des Angegriffenen auch bei

    Auszug aus BGH, 01.02.1955 - 1 StR 691/54
    Mit diesen Feststellungen ist ein Handeln in Notwehr ausgeschlossen; denn wer gar nicht zur Abwehr eines Angriffs handeln will, kann sich auf Notwehr nicht berufen (BGHSt 5, 245).
  • RG, 03.06.1926 - II 403/26

    Darf die Staatsanwaltschaft während der gerichtlichen Voruntersuchung eigene

    Auszug aus BGH, 01.02.1955 - 1 StR 691/54
    Der Senat erachtet aber, ähnlich wie es das Reichsgericht in RGSt 60, 263 für den Fall der Voruntersuchung (§ 184 StPO) ausgesprochen hat, (vgl. dazu auch Richtlinien für das Strafverfahren Ziff. 85 Abs. 2) staatsanwaltschaftliche Ermittlungshandlungen nach § 162 StPO auch in dem Verfahrensabschnitt zwischen Eröffnungsbeschluss und Hauptverhandlung noch für zulässig, wenn sie keinen störenden Eingriff in den Gang des nunmehr in der Hand des Gerichts liegenden Verfahrens enthalten.
  • BGH, 24.06.2021 - 5 StR 67/21

    Verurteilung wegen Diebstahls einer Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum

    Da sich die Zeugin mit ihrem Aussagebegehren von sich aus an die Polizei gewandt hat, liegt zunächst kein Fall einer - lediglich bei Störung der Hauptverhandlung problematischen - Nachermittlung zur Sache durch die Staatsanwaltschaft vor (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 7. Mai 2019 - 5 StR 623/18; Urteil vom 1. Februar 1955 - 1 StR 691/54; RGSt 60, 263; zur Problematik insgesamt auch KKStPO/Schneider, 8. Aufl., § 202 Rn. 9 f.; MüKoStPO/Wenske, § 202 Rn. 6; MüKoStPO/Kölbel, § 160 Rn. 75; MüKoStPO/Brocke, § 150 GVG Rn. 11 ff.; Schneider, NStZ 2010, 54 f.; Strauß, NStZ 2006, 556; Hildenstab NStZ 2008, 249; Strate, StV 1985, 337; Odenthal, StV 1991, 441; Mosbacher, JuS 2020, 128 f.).
  • BGH, 12.12.1973 - 2 StR 493/73

    Strafbarkeit wegen Mordes in Tateinheit mit besonders schwerem Raub -

    Im Falle der Vernehmung eines Zeugen besteht diese Benachrichtigungspflicht jedoch nur dann, wenn die Voraussetzungen des § 193 Abs. 2 StPO vorliegen (BGH, Urt. vom 1. Februar 1955 - 1 StR 691/54 - und vom 20. Februar 1962 - 1 StR 371/61 -).
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