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   BGH, 05.02.2009 - 1 StR 697/08   

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https://dejure.org/2009,13009
BGH, 05.02.2009 - 1 StR 697/08 (https://dejure.org/2009,13009)
BGH, Entscheidung vom 05.02.2009 - 1 StR 697/08 (https://dejure.org/2009,13009)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 2009 - 1 StR 697/08 (https://dejure.org/2009,13009)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Einsicht in ein als "Revisionsakte" bezeichnetes Senatsheft; Zulässigkeit einer Anhörungsrüge

  • Judicialis

    StPO § 147 Abs. 7; ; StPO § 356a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 147 Abs. 7; StPO § 356a
    Antrag auf Einsicht in ein als "Revisionsakte" bezeichnetes Senatsheft; Zulässigkeit einer Anhörungsrüge

  • rechtsportal.de

    StPO § 147 Abs. 7 ; StPO § 356a
    Antrag auf Einsicht in ein als "Revisionsakte" bezeichnetes Senatsheft; Zulässigkeit einer Anhörungsrüge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.02.2005 - 4 StR 486/04

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen Richter des BGH (Besorgnis der Befangenheit;

    Auszug aus BGH, 05.02.2009 - 1 StR 697/08
    von Senatsmitgliedern, auf die sich das Akteneinsichtsrecht ohnehin nicht beziehen kann, befinden sich im Senatsheft ausschließlich Vorgänge, die im Original oder in Ablichtung auch in den Sachakten enthalten sind oder die zu den Sachakten gelangen, so dass insoweit ein Bedürfnis für ein gesondertes Akteneinsichtsrecht nicht erkennbar ist (vgl. BGH NStZ 2001, 551; Beschl. vom 1. Februar 2005 - 4 StR 486/04; KK-Laufhütte 6. Aufl. § 147 Rdn. 8).
  • BGH, 27.04.2001 - 3 StR 112/01

    Nicht geringe Menge bei Marihuana

    Auszug aus BGH, 05.02.2009 - 1 StR 697/08
    von Senatsmitgliedern, auf die sich das Akteneinsichtsrecht ohnehin nicht beziehen kann, befinden sich im Senatsheft ausschließlich Vorgänge, die im Original oder in Ablichtung auch in den Sachakten enthalten sind oder die zu den Sachakten gelangen, so dass insoweit ein Bedürfnis für ein gesondertes Akteneinsichtsrecht nicht erkennbar ist (vgl. BGH NStZ 2001, 551; Beschl. vom 1. Februar 2005 - 4 StR 486/04; KK-Laufhütte 6. Aufl. § 147 Rdn. 8).
  • BGH, 10.04.2017 - 5 StR 493/16

    Keine Erstreckung des Akteneinsichtsrecht auf das Senatsheft

    Abgesehen von Notizen, Bearbeitungshinweisen und Ähnlichem von Senatsmitgliedern, auf die sich das Akteneinsichtsrecht ohnehin nicht beziehen kann, befinden sich im Senatsheft ausschließlich Vorgänge, die im Original oder in Ablichtung auch in den Sachakten enthalten sind oder die zu den Sachakten gelangen, so dass insoweit ein Bedürfnis für ein gesondertes Akteneinsichtsrecht nicht erkennbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Februar 2009 - 1 StR 697/08, vom 19. Februar 2014 - 2 ARs 207/13 jeweils mwN).
  • BGH, 19.02.2014 - 2 ARs 207/13

    Unbegründeter Antrag auf Nachholung rechtlichen Gehörs; keine Akteneinsicht in

    von Senatsmitgliedern, auf die sich das Akteneinsichtsrecht ohnehin nicht beziehen kann, befinden sich im Senatsheft ausschließlich Vorgänge, die im Original oder in Ablichtung auch in den Sachakten enthalten sind oder die zu den Sachakten gelangen, so dass insoweit ein Bedürfnis für ein gesondertes Akteneinsichtsrecht nicht erkennbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 2009 - 1 StR 697/08; Beschluss vom 18. Juni 2009 - 3 StR 89/09; Karlsruher Kommentar - Laufhütte/Willnow, StPO, 7. Aufl., § 147 Rn. 8).
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