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   BGH, 02.02.1960 - 1 StR 697/59   

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https://dejure.org/1960,5262
BGH, 02.02.1960 - 1 StR 697/59 (https://dejure.org/1960,5262)
BGH, Entscheidung vom 02.02.1960 - 1 StR 697/59 (https://dejure.org/1960,5262)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 1960 - 1 StR 697/59 (https://dejure.org/1960,5262)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 731
  • MDR 1960, 416
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.10.1955 - GSSt 1/55

    Meineid als erschwerte Form der vorsätzlichen falschen Aussage - Beschwörung

    Auszug aus BGH, 02.02.1960 - 1 StR 697/59
    Zur Frage, wann eine Vernehmung abgeschlossen ist (vergleiche BGH, 1955-10-24, GSSt 1/55, BGHSt 8, 301 = LM Nr. 40 zu § 154 StGB = NJW 1956, 191).
  • BGH, 22.12.2020 - 1 StR 165/19

    Einsatz von Vertrauenspersonen (keine Erlaubnis zur Begehung von Straftaten;

    c) Der zugleich vom Landgericht bezüglich aller drei Aussagedelikte wegen nicht erwiesener weiterer Falschaussagenteile ausgesprochene Teilfreispruch (UA S. 92 letzter Absatz) geht ins Leere: Die falsche uneidliche Aussage ist erst mit Abschluss der Vernehmung vollendet (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 1955 - GSSt 1/55, BGHSt 8, 301, 314; Urteil vom 2. Februar 1960 - 1 StR 697/59, NJW 1960, 731).
  • BGH, 14.07.2022 - 6 StR 227/21

    Urteil wegen Verfüllung der Tongrube Vehlitz rechtskräftig

    Wann die Vernehmung abgeschlossen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und nach der jeweiligen Gestaltung des Verfahrens (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 1955 - GSSt 1/55, aaO, S. 301, 306, 312; Urteil vom 2. Februar 1960 - 1 StR 697/59, NJW 1960, 731).
  • BayObLG, 21.07.1988 - RReg. 2 St 134/88

    zerknüllte Fahrtenschreiber-Diagrammscheibe - § 274 StGB, "Nachteil": geschützt

    Es ist bei der falschen Verdächtigung und der falschen Namensangabe anerkannt, daß ein Täter, der im Laufe einer Vernehmung oder Befragung seine zunächst falschen Angaben berichtigt bzw. die zunächst verweigerten Personalien angibt, den jeweiligen Tatbestand nicht erfüllt (BGHSt 4, 172 [177); 8, 301 [314]; BGH, NJW 1960, 731; OLG Hamm, JMBINRW 1969, 129 f; OLG Zweibrücken, OLGSt § 111 OWiG Nr. 3; OLG Karlsruhe, VRS 66, 461 f).
  • BGH, 18.06.1982 - 2 StR 234/82

    Bewertung von zwei getätigten falscher Aussagen in einem Strafverfahren -

    Eine Berichtigung der widerrufenen Aussage gemäß § 158 StGB (vgl. BGHSt 18, 348) war dann nicht erforderlich; die Strafkammer hätte vielmehr prüfen müssen, ob und inwieweit die Aussage des Angeklagten unter Berücksichtigung dieses Widerrufs im ganzen gesehen (vgl. BGH NJW 1960, 731) richtig oder falsch war.
  • OLG Koblenz, 06.01.2000 - 2 Ws 816/99

    Beendigung einer Falschaussage; Anforderungen an Klageerzwingungsantrag

    Die uneidliche Falschaussage nach § 153 StGB ist erst dann beendet, wenn der Richter zu erkennen gegeben hat, dass er von dem Zeugen keine weitere Auskunft über den Vernehmungsgegenstand erwartet, und der Zeuge, dass er seinerseits nichts mehr zu bekunden hat und das bisher Bekundete als seine verantwortliche Aussage gelten lassen will (BGHSt 8, 301, 306; NJW 1960, 731; BayObLG StV 1989, 251).
  • BGH, 17.07.1964 - 4 StR 95/64

    Rechtsmittel

    Da H., ehe Vernehmung und Aussage abgeschlossen waren, der Wahrheit die Ehre gab, hatten seine vorangegangenen unwahren Bekundungen für die Anwendung des § 153 StGB, der einen strafbaren Versuch nicht kennt, keine strafrechtliche Bedeutung (BGHSt 8, 315 [BGH 24.10.1955 - GSSt - 1/55]; vgl. auch BGH NJW 1960, 731).
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