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BGH, 09.11.1993 - 1 StR 697/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verhandlungsfähigkeit als Voraussetzung für einen wirksamen Rechtsmittelverzicht
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.11.1983 - 4 StR 681/83
Wirksamkeit eines im Protokoll vermerkten Rechtsmittelverzichts bei fehlender …
Auszug aus BGH, 09.11.1993 - 1 StR 697/93
Der Verzicht auf Rechtsmittel kann nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden; er setzt allerdings Verhandlungsfähigkeit des Erklärenden voraus (BGH NStZ 1984, 181).Wenn die Strafkammer keinen Zweifel in die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten gesetzt hat, so kann diese auch vom Revisionsgericht ohne Bedenken bejaht werden (vgl. NStZ 1984, 181 und BGH NStZ 1984, 329).
- BGH, 22.09.1993 - 3 StR 279/93
Bedeutung eines Protokollvermerks als wesentliches Beweisanzeichen für eine …
Auszug aus BGH, 09.11.1993 - 1 StR 697/93
Aus der Tatsache, daß neben dem Angeklagten sein Verteidiger auf Rechtsmittel verzichtet hat, ist hier weiter zu folgern, daß der Angeklagte die Verzichtserklärung nicht ohne vorherige Absprache mit diesem abgegeben hat (vgl. BGH, Beschl. v. 22. September 1993 - 3 StR 279/93).
- BGH, 21.02.2002 - 1 StR 538/01
BGH bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe wegen NS-Mord in Theresienstadt
Da das Landgericht die Verhandlungsfähigkeit sorgfältig geprüft, daran keinen Zweifel hatte, und da hierbei keine Rechtsfehler erkennbar sind, kann auch das Revisionsgericht ohne Bedenken von der Verhandlungsfähigkeit ausgehen (…vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Verhandlungsfähigkeit 1; BGH, Urteil vom 22. Oktober 1992 - 1 StR 575/92; BGH, Beschlüsse vom 9. November 1993 - 1 StR 697/93 -, vom 17. Januar 1995 - 1 StR 804/94 und vom 22. November 2000 - 1 StR 375/00 -).