Rechtsprechung
   BGH, 29.03.1988 - 1 StR 70/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2106
BGH, 29.03.1988 - 1 StR 70/88 (https://dejure.org/1988,2106)
BGH, Entscheidung vom 29.03.1988 - 1 StR 70/88 (https://dejure.org/1988,2106)
BGH, Entscheidung vom 29. März 1988 - 1 StR 70/88 (https://dejure.org/1988,2106)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,2106) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen an die Überprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung - Voraussetzungen für das Vorliegen einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.11.1987 - 2 StR 558/87

    Tatprovozierendes Verhalten des Tatopfers - Verurteilung wegen Totschlages -

    Auszug aus BGH, 29.03.1988 - 1 StR 70/88
    Der Generalbundesanwalt meint des weiteren, die strafschärfende Berücksichtigung der besonderen Nachhaltigkeit verstoße gegen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Handlungsmodalitäten, die nicht Ausdruck einer sich frei entfaltenden besonderen verbrecherischen Energie, sondern Anzeichen für die Stärke einer seelischen Beeinträchtigung sind, dem vermindert Schuldfähigen nicht - auch nicht mit vermindertem Gewicht - angelastet werden dürfen (BGH NStZ 1988, 125).

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß die Art der Tatausführung einem vermindert schuldfähigen Täter nicht ohne weiteres in gleicher Weise strafschärfend zur Last gelegt werden kann wie einem voll schuldfähigen, daß vielmehr zu prüfen und bei der Zumessung zu beachten ist, ob und in welchem Umfang die Art der Tatausführung gerade durch die geistig-seelische Ausnahmesituation des Täters bedingt ist (BGHSt 16, 360, 363; BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1 bis 5; BGH NStZ 1987, 453; 1988, 125; BGH, Beschl. vom 1. Dezember 1986 - 3 StR 544/86; Urt. vom 14. Juli 1987 - 1 StR 250/87).

    Die Entscheidung NStZ 1988, 125 steht nicht entgegen.

  • BGH, 08.04.1987 - 2 StR 91/87

    Berücksichtigung der Strafrahmenmilderungsgründe im Rahmen der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 29.03.1988 - 1 StR 70/88
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß die Art der Tatausführung einem vermindert schuldfähigen Täter nicht ohne weiteres in gleicher Weise strafschärfend zur Last gelegt werden kann wie einem voll schuldfähigen, daß vielmehr zu prüfen und bei der Zumessung zu beachten ist, ob und in welchem Umfang die Art der Tatausführung gerade durch die geistig-seelische Ausnahmesituation des Täters bedingt ist (BGHSt 16, 360, 363; BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1 bis 5; BGH NStZ 1987, 453; 1988, 125; BGH, Beschl. vom 1. Dezember 1986 - 3 StR 544/86; Urt. vom 14. Juli 1987 - 1 StR 250/87).

    Der Tatrichter muß sich der besonderen Situation bewußt sein und ihr Rechnung tragen (BGHR StGB § 21 Strafzumessung 2 bis 5).

  • BGH, 24.09.1986 - 2 StR 497/86

    Berücksichtigung von vermindertem Hemmungsvermögen bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 29.03.1988 - 1 StR 70/88
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß die Art der Tatausführung einem vermindert schuldfähigen Täter nicht ohne weiteres in gleicher Weise strafschärfend zur Last gelegt werden kann wie einem voll schuldfähigen, daß vielmehr zu prüfen und bei der Zumessung zu beachten ist, ob und in welchem Umfang die Art der Tatausführung gerade durch die geistig-seelische Ausnahmesituation des Täters bedingt ist (BGHSt 16, 360, 363; BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1 bis 5; BGH NStZ 1987, 453; 1988, 125; BGH, Beschl. vom 1. Dezember 1986 - 3 StR 544/86; Urt. vom 14. Juli 1987 - 1 StR 250/87).
  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 29.03.1988 - 1 StR 70/88
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß die Art der Tatausführung einem vermindert schuldfähigen Täter nicht ohne weiteres in gleicher Weise strafschärfend zur Last gelegt werden kann wie einem voll schuldfähigen, daß vielmehr zu prüfen und bei der Zumessung zu beachten ist, ob und in welchem Umfang die Art der Tatausführung gerade durch die geistig-seelische Ausnahmesituation des Täters bedingt ist (BGHSt 16, 360, 363; BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1 bis 5; BGH NStZ 1987, 453; 1988, 125; BGH, Beschl. vom 1. Dezember 1986 - 3 StR 544/86; Urt. vom 14. Juli 1987 - 1 StR 250/87).
  • BGH, 14.07.1987 - 1 StR 250/87

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines weiteren

    Auszug aus BGH, 29.03.1988 - 1 StR 70/88
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß die Art der Tatausführung einem vermindert schuldfähigen Täter nicht ohne weiteres in gleicher Weise strafschärfend zur Last gelegt werden kann wie einem voll schuldfähigen, daß vielmehr zu prüfen und bei der Zumessung zu beachten ist, ob und in welchem Umfang die Art der Tatausführung gerade durch die geistig-seelische Ausnahmesituation des Täters bedingt ist (BGHSt 16, 360, 363; BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1 bis 5; BGH NStZ 1987, 453; 1988, 125; BGH, Beschl. vom 1. Dezember 1986 - 3 StR 544/86; Urt. vom 14. Juli 1987 - 1 StR 250/87).
  • BGH, 01.12.1986 - 3 StR 544/86

    Zurückweisung des angesonnenen Geschlechtsverkehrs als Mitveranlassung zur

    Auszug aus BGH, 29.03.1988 - 1 StR 70/88
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß die Art der Tatausführung einem vermindert schuldfähigen Täter nicht ohne weiteres in gleicher Weise strafschärfend zur Last gelegt werden kann wie einem voll schuldfähigen, daß vielmehr zu prüfen und bei der Zumessung zu beachten ist, ob und in welchem Umfang die Art der Tatausführung gerade durch die geistig-seelische Ausnahmesituation des Täters bedingt ist (BGHSt 16, 360, 363; BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1 bis 5; BGH NStZ 1987, 453; 1988, 125; BGH, Beschl. vom 1. Dezember 1986 - 3 StR 544/86; Urt. vom 14. Juli 1987 - 1 StR 250/87).
  • BGH, 12.12.1986 - 2 StR 674/86

    Strafschärfende Berücksichtigung des besonders brutalen und hartnäckigen

    Auszug aus BGH, 29.03.1988 - 1 StR 70/88
    Der Tatrichter muß sich der besonderen Situation bewußt sein und ihr Rechnung tragen (BGHR StGB § 21 Strafzumessung 2 bis 5).
  • BGH, 05.03.1987 - 1 StR 715/86

    Verwantwortlichkeit des vermindert Schuldfähigen für die von ihm begangene Tat in

    Auszug aus BGH, 29.03.1988 - 1 StR 70/88
    Im vorliegenden Fall ging es nicht, wie dort, um eine Vielzahl von Verletzungshandlungen, die häufig in besonderem Maße auf geistig-seelischer Störung beruhen können, zumal dann, wenn solches Vorgehen auch von Täter und Tatplan her gesehen sinnlos ist (vgl. BGH NStZ 1987, 321).
  • BGH, 12.05.1987 - 1 StR 157/87

    Gebotensein der Vernehmung weiterer Sachverständiger durch die Aufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 29.03.1988 - 1 StR 70/88
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß die Art der Tatausführung einem vermindert schuldfähigen Täter nicht ohne weiteres in gleicher Weise strafschärfend zur Last gelegt werden kann wie einem voll schuldfähigen, daß vielmehr zu prüfen und bei der Zumessung zu beachten ist, ob und in welchem Umfang die Art der Tatausführung gerade durch die geistig-seelische Ausnahmesituation des Täters bedingt ist (BGHSt 16, 360, 363; BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1 bis 5; BGH NStZ 1987, 453; 1988, 125; BGH, Beschl. vom 1. Dezember 1986 - 3 StR 544/86; Urt. vom 14. Juli 1987 - 1 StR 250/87).
  • BGH, 26.02.2019 - 1 StR 614/18

    Verminderte Schuldfähigkeit (Vermutung des verminderten Schuldgehalts: die

    b) Schulderhöhend sind besondere Umstände der Tatbegehung wie die näheren Umstände der Tatausführung - etwa eine besonders gefühlskalte, rücksichtslose oder brutale Tatbegehung (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 93/04 Rn. 24 mwN, BGHSt 49, 239, 246), eine besondere Handlungsintensität (vgl. BGH, Urteile vom 14. Juli 1992 - 1 StR 302/92 Rn. 8 und vom 29. März 1988 - 1 StR 70/88 Rn. 11), eine Mehrzahl von Geschädigten, mitverwirklichte Straftatbestände oder andere Tatmodalitäten.
  • BGH, 09.06.2016 - 2 StR 572/15

    Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe: Bemessung der Freiheitsstrafe über 1 Jahr in

    Zwar kann auch eine längere Freiheitsstrafe nach vollen Wochen bemessen werden, wenn anderenfalls den Regeln über die Bildung einer Gesamtstrafe oder den Härteausgleich nicht in vollem Umfang Rechnung getragen werden kann (BGH, Urteil vom 4. Juli 1961 - 1 StR 248/61, BGHSt 16, 167; Urteil vom 29. März 1988 - 1 StR 70/88; Urteil vom 23. Juni 1988 - 4 StR 169/88, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 1; Beschluss vom 13. November 1995 - 1 StR 622/95, NStZ 1996, 187; Beschluss vom 16. März 1999 - 4 StR 83/99; Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2003 - 2 StR 328/03, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 13; Beschluss vom 16. Januar 2004 - 2 StR 515/03, NStZ-RR 2004, 137).
  • BGH, 26.08.1992 - 3 StR 328/92

    Rechtfertigung der Annahme einer das Leben gefährdenden Behandlung im Sinne des §

    Zwar kann ein Würgegriff am Hals geeignet sein, eine Lebensgefährdung herbeizuführen, z.B. durch Abschnüren der Halsschlagader oder Bruch des Kehlkopfknorpels (vgl. BGH GA 61, 241; BGHR StGB § 223 a I Strafzumessung 1; BGH, Urteile vom 25. Januar 1978 - 3 StR 501/77 - und vom 7. Oktober 1981 - 2 StR 356/81).
  • BGH, 23.06.1988 - 4 StR 169/88

    Bildung einer fiktiven Gesamtstrafe zur Begründung eines Härteausgleichs -

    Das Ergebnis ist vielmehr die Folge des Härteausgleichs, die auch sonst zu Konsequenzen führen kann, welche an sich bei der Bildung von Freiheitsstrafen nicht vorgesehen sind, etwa, daß die in § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB vorgesehene Mindeststrafe unterschritten wird (BGHSt 31, 102 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82]; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 4) oder daß eine Gesamtstrafe zu bilden ist, die nach den Grundsätzen der §§ 53, 54 StGB zu einer Strafe zwingt, die ein Jahr übersteigt und auch nach Wochen zu bemessen ist (vgl. BGHSt 16, 167; BGH, Urteil vom 29. März 1988 - 1 StR 70/88).
  • OLG Nürnberg, 14.04.2009 - 2 St OLG Ss 33/09

    Revisionsgrund des Verstoßes gegen die Amtsaufklärungspflicht im Strafverfahren:

    Sie gehören nicht zum Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung, sondern kennzeichnen vielmehr Modalitäten der Tatausführung, die nach § 46 Abs. 2 StGB als Zumessungsgesichtspunkte namentlich in Betracht kommen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Körperverletzung 1).
  • BGH, 20.06.1997 - 2 StR 118/97

    Zugutehalten eines "psychischen Spannungszustands" des Angeklagten durch das

    Allerdings darf dem Täter die brutale Art der Tatausführung nicht zum Vorwurf gemacht und straferschwerend zur Last gelegt werden, wenn und soweit sie gerade Ausdruck des die erhebliche Minderung seiner Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) begründenden geistig-seelischen Zustandes (etwa eines Affektes) ist (st. Rspr., vgl. BGHSt 16, 360, 364; BGH NStZ 1986, 114 f; BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1 bis 3, 5 bis 9, 11, 12 und 15).
  • BGH, 13.03.1996 - 3 StR 43/96

    Schuldfähigkeit - Psychischer Defekt - Nachtatverhalten - Tätergefährlichkeit -

    Es bedarf jedoch in einem solchen Fall regelmäßig der Prüfung, ob das beanstandete Verhalten nicht derart eng mit dem zur erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit führenden psychischen Defekt verknüpft und die Vorwerfbarkeit deshalb so weitgehend gemindert ist, daß eine Wertung als bestimmender Strafschärfungsgrund ausscheidet oder daß jedenfalls das Gewicht des Strafschärfungsgrunds wesentlich verringert ist (vgl. BGHSt 16, 360, 364; BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1 bis 5, 7, 9 bis 12, 14).
  • BGH, 19.02.2003 - 2 StR 538/02

    Strafzumessung (Milderung beim Versuch; Wertungsfehler des ausgebliebenen

    Bei diesem vom Tatrichter sowohl in der Alternative "mittels eines gefährlichen Werkzeugs" (hinsichtlich des dem Würgen vorausgehenden Stichs mit einem Messer) als auch in der Alternative "mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung" (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StGB) bejahten Delikts durfte das nachhaltige Würgen ohnehin ohne Verstoß gegen § 46 Abs. 3 StGB als Modalität der Tatausführung berücksichtigt werden (vgl. u.a. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Körperverletzung 1).
  • BGH, 12.03.2002 - 4 StR 33/02

    Verminderte Steuerungsfähigkeit und Strafzumessung (Strafschärfung auf Grund der

    Kommt dies in Betracht, so können derartige Gesichtspunkte dem Angeklagten jedenfalls nicht uneingeschränkt strafschärfend angelastet werden (st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1 bis 9, 11, 12, 14, 15 und 18).
  • BGH, 14.07.1992 - 1 StR 302/92

    Weitergehende strafmildernde Bedeutung der Alkoholisierung neben einer

    Doch ist anerkannt, daß der gemäß § 21 StGB vermindert Schuldfähige für die von ihm begangene Tat in ihrer konkreten Ausgestaltung verantwortlich ist und für eine Verwertung der Handlungsintensität bei der Strafzumessung deshalb Raum bleibt (BGHR StGB § 21 Strafzumessung 3 und 9; BGH NStZ 1988, 310).
  • BGH, 28.08.1991 - 3 StR 377/90

    Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen rechtlichen Bewertung der Alkoholisierung

  • BGH, 10.05.1988 - 4 StR 127/88

    Voraussetzung der Annahme eines minder schweren Falles eines Todschlags in zwei

  • BGH, 26.10.1988 - 2 StR 562/88

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an den minder schweren Fall des

  • BGH, 25.08.1992 - 1 StR 355/92

    Mitteilung von in der Hauptverhandlung gestellten Beweisanträgen als

  • BGH, 14.12.1988 - 3 StR 277/88

    Unzulässige Strafrahmenfestlegung trotz Berücksichtigung der

  • BGH, 27.04.1988 - 3 StR 81/88

    Schwere Brandstiftung

  • BGH, 26.06.1990 - 1 StR 262/90

    Verfahrensrüge gegen die Verlesung eines Schriftstückes bei Fehlen von Angaben

  • BGH, 26.04.1988 - 4 StR 157/88

    Ein den Milderungsgründen entgegenstehendes "brutales, von absolutem

  • BGH, 27.08.1991 - 5 StR 336/91

    Schwere schizoiddepressive Struktur als Strafminderungsgrund

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht