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   BGH, 25.02.1975 - 1 StR 702/74   

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https://dejure.org/1975,2241
BGH, 25.02.1975 - 1 StR 702/74 (https://dejure.org/1975,2241)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1975 - 1 StR 702/74 (https://dejure.org/1975,2241)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1975 - 1 StR 702/74 (https://dejure.org/1975,2241)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts - Voraussetzungen für das Vorliegen einer Notwehrlage - Einschränkung des Notwehrrechts wegen fahrlässiger Verursachung des Angriffs

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.06.1972 - 2 StR 679/71

    Fahrerflucht - Finnendolch - § 32 StGB, unvorsätzliche Notwehrprovokation,

    Auszug aus BGH, 25.02.1975 - 1 StR 702/74
    Die Rechtslehre ist dem gefolgt, wobei zur Begründung entweder der auch vom Schwurgericht herangezogene Gedanke der actio illicita in causa (Lenckner, Notwehr bei provoziertem und verschuldetem Angriff, GA 1961, 299 ff; Schröder, JR 1962, 187, 189) oder der Gesichtspunkt des Rechtsmißbrauchs (Roxin, Die provozierte Notwehrlage, ZStrW 75, 541 ff) angeführt wird; der Bundesgerichtshof hat die übermäßige Verteidigung gegen einen provozierten Angriff unter bestimmten Umständen als rechtsmißbräuchlich angesehen (BGHSt 24, 356, 359) und hat damit im Ergebnis die Rechtsfigur der actio illicita in causa nicht übernommen,.

    Denn ein Rechtsmißbrauch liegt auch im Fall der verschuldeten Provokation dann nicht vor, wenn der Täter dem Angriff nicht ausweichen oder auch nicht über ein Ausweichen zum Einsatz eines weniger gefährlichen Verteidigungsmittels gelangen kann (BGHSt 24, 356, 359; Lenckner, a.a.O. S. 312; Roxin, a.a.O. S. 579).

    Dann aber war er nach den in BGHSt 24, 356 ff niedergelegten Grundsätzen verpflichtet, dem Angriff nach Möglichkeit auszuweichen oder mindestens zum Einsatz eines weniger gefährlichen Verteidigungsmittels zu gelangen.

  • RG, 01.03.1937 - 2 D 711/36

    Wann darf jemand, der rechtswidrig angegriffen wird, den Angriff gewaltsam

    Auszug aus BGH, 25.02.1975 - 1 StR 702/74
    Die Rechtsprechung hat seit langem anerkannt, daß dem Angegriffenen ein Ausweichen vor dem Angreifer eher zuzumuten ist, wenn er den Angriff verschuldet oder mitverschuldet hat, und daß in einem solchen Fallean die Erforderlichkeit der gewählten Verteidigung strengere Anforderungen zu stellen sind (RGSt 71, 133, 135; BGH bei Dallinger, MDR 1958, 12, 13; vgl. Baldus a.a.O. Rdn. 38).
  • BGH, 31.03.1954 - 6 StR 1/54
    Auszug aus BGH, 25.02.1975 - 1 StR 702/74
    Die Möglichkeit, daß der Angeklagte den Angriff der Re.s absichtlich herausgefordert hätte, um unter dem Schein der Notwehr die Angreifer verletzen oder töten zu können (vgl. Baldus in LK 9. Aufl. § 53 Rdn. 37; Pfeiffer/Maul/Schulte, StGB § 53 Anm. 2), hat das Schwurgericht ausgeschlossen (UA S. 48); demnach kann auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen auch der Verteidigungswille des Angeklagten nicht unter diesem Gesichtspunkt in Zweifel gezogen werden (vgl. RG HRR 1940, 1143; BGH bei Dallinger, MDR 1954, 335).
  • BGH, 12.02.2003 - 1 StR 403/02

    Urteil wegen Heimtückemordes an Erpresser aufgehoben

    Sie wäre mithin durch seine anderweitigen Straftaten nicht in einer Weise bemakelt, daß sie deshalb nicht mehr uneingeschränkt als Mittel auch der Rechtsbewährung gegenüber dem erpresserischen Angriff M. s auf sein Vermögen hätte angesehen werden können (vgl. BGHSt 27, 336, 338; BGH NStZ 1989, 474; BGH, Urt. vom 25. Februar 1975 - 1 StR 702/74; BGH, Beschl. vom 15. April 1980 - 1 StR 130/80; Lenckner/Perron in Schönke/ Schröder, aaO § 32 Rdn. 59).
  • BGH, 26.10.1993 - 5 StR 493/93

    Einschränkung des Notwehrrechts bei vorsätzlicher Provokation der Notwehrlage;

    Der Senat hält allerdings daran fest, daß die rechtswidrige und schuldhafte, auch vorsätzliche Provokation der Notwehrlage dem Betroffenen das Notwehrrecht nicht vollständig und nicht zeitlich unbegrenzt nimmt (BGHSt 24, 356, 359; 26, 143, 145; 26, 256, 257; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1, 3, 4, Erforderlichkeit 6, § 33 Überschreiten l; BGH Urteil vom 25. Februar 1975 - 1 StR 702/74).
  • BGH, 15.05.1975 - 4 StR 71/75

    'Alle kaputt machen' - §§ 212, 22, 32 StGB, Notwehrprovokation

    Jedes andere Verteidigungsverhalten ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs rechtsmißbräuchlich und daher nicht mehr durch § 53 StGB a.F., § 32 StGB n.F. gedeckt (BGHSt 24, 356 mit Nachweisen; BGH Beschluß vom 28. Juni 1973 - 4 StR 277/73 - und Urteile vom 5. November 1974 - 1 StR 375/74 -, vom 16. Januar 1975 - 4 StR 585/74 - und vom 25. Februar 1975 - 1 StR 702/74 - so auch, jedenfalls im Ergebnis, Roxin NJW 1972, 1821; Schröder JuS 1973, 157; Lenckner JZ 1973, 253; Baldus LK 9. Aufl. § 53 StGB a.F. Rdn. 29, 38; Dreher 35. Aufl. § 32 StGB n.F. Anm. 4 Ce; Lackner 9. Aufl. § 32 StGB n.F. Anm. 3 a; Schönke/Schröder 17. Aufl. § 53 StGB a.F. Rdn. 33).
  • BGH, 07.06.1983 - 4 StR 703/82

    Verurteilung wegen Totschlags in Tateinheit mit unerlaubtem Führen einer

    Die von einem Teil des Schrifttums verfochtene Rechtsfigur der "actio illicita in causa" hat der Bundesgerichtshof verworfen (BGH, Urteil vom 25. Februar 1975 - 1 StR 702/74).
  • BGH, 07.07.1987 - 4 StR 291/87

    Verschuldete Provokation - Notwehr - Rechtsmißbräuchliche Verteidigung

    Kann der Täter dem Angriff aber nicht ausweichen oder auch nicht über ein Ausweichen zum Einsatz eines weniger gefährlichen Verteidiungsmittels gelangen, so liegt auch im Fall der verschuldeten Provokation eine rechtsmißbräuchliche Verteidigung nicht vor (BGH, Urteil vom 25. Februar 1975 - 1 StR 702/74).
  • BGH, 25.11.1980 - 1 StR 563/80

    Schuldhafte Herbeiführung einer Notwehrlage bei erfolgtem Zeitablauf - Bestimmung

    Die Zudringlichkeiten des Angeklagten gegenüber der Ehefrau von M. H. lagen so weit zurück, daß sie als Gründe schuldhafter Herbeiführung der Notwehrlage schon im Hinblick auf den Zeitablauf nicht mehr in Betracht kamen (BGH, Urt. vom 25. Februar 1975 - 1 StR 702/74).
  • BGH, 17.12.1975 - 3 StR 163/75

    Fahrlässige Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung -

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner bisherigen Rechtsprechung die übermäßige Verteidigung gegen einen provozierten Angriff unter bestimmten Umständen als rechtsmißbräuchlich angesehen und damit im Ergebnis die Rechtsfigur der actio illicita in causa nicht übernommen (vgl. BGHSt 24, 356, 359; BGH, Urteil vom 25. Februar 1975 - 1 StR 702/74 - BGHSt 26, 143, 145).

    Vielmehr muß zwischen der Provokation und dem Angriff ein enger zeitlicher Zusammenhang bestehen; der Verteidigung gegen den Angriff muß das vorausgegangene Unrecht noch unmittelbar anhaften (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 1975 - 1 StR 702/74 - S. 6; Lenckner JZ 1973, 253, 255; derselbe GA 1961, 299, 311; Bertel a.a.O., 35, 36; Kratzsch, Grenzen der Strafbarkeit im Notwehrrecht, Neue Kölner rechtswissenschaftliche Abhandlungen, Heft 57, 71, 195).

  • BGH, 18.08.1988 - 4 StR 297/88

    Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässiger

    Kann der Täter dem Angriff aber nicht ausweichen oder auch nicht über ein Ausweichen zum Einsatz eines weniger gefährlichen Verteidigungsmittels gelangen, so liegt auch im Fall der verschuldeten Provokation eine rechtsmißbräuchliche Verteidigung nicht vor (BGH, Urteil vom 25. Februar 1975 - 1 StR 702/74).
  • BGH, 17.01.1989 - 4 StR 2/89

    Einordnung verschuldeter Notwehrprovokation als rechtsmissbräuchliche

    Wie der Senat schon mehrfach dargelegt hat (BGHR StGB § 32 I Verteidigung 1 = BGH bei Holtz MDR 1987, 978, und Verteidigung 3 = StV 1988, 485), darf ein Täter, der leichtfertig einen Angriff auf sich provoziert hat, auch wenn er ihn nicht in Rechnung gestellt haben sollte oder gar beabsichtigt hat, zwar nicht bedenkenlos von seinem Notwehrrecht Gebrauch machen und sofort ein lebensgefährliches Mittel einsetzen (BGHSt 26, 143, 145); kann er dem Angriff aber nicht ausweichen oder auch nicht über ein Ausweichen zum Einsatz eines weniger gefährlichen Verteidigungsmittels gelangen, so liegt auch im Fall der verschuldeten Provokation eine rechtsmißbräuchliche Verteidigung nicht vor (BGH, Urteil vom 25. Februar 1975 - 1 StR 702/74).
  • BGH, 01.02.1977 - 1 StR 829/76

    Verminderte Schuldfähigkeit und weitere Umstände als Voraussetzung für eine

    Auf die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft hatte der Senat dieses Urteil aufgehoben und die Sache an das Landgericht Freiburg i.Br. zurückverwiesen (Urteil vom 25. Februar 1975 - 1 StR 702/74).
  • BGH, 15.07.1975 - 1 StR 310/75

    Rechtfertigung der Tat durch Notwehr - Wechsel von Angriff und Verteidigung bei

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