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   BGH, 09.03.1976 - 1 StR 702/75   

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https://dejure.org/1976,4161
BGH, 09.03.1976 - 1 StR 702/75 (https://dejure.org/1976,4161)
BGH, Entscheidung vom 09.03.1976 - 1 StR 702/75 (https://dejure.org/1976,4161)
BGH, Entscheidung vom 09. März 1976 - 1 StR 702/75 (https://dejure.org/1976,4161)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Körperverletzung im Amt in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Verfahrensrechts und des sachlichen Rechts - Voraussetzungen für die Ablehnung des Vorsitzenden einer Strafkammer

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 09.03.1976 - 1 StR 702/75
    Auch wenn das Revisionsgericht darüber, ob ein Ablehnungsgesuch mit Recht zurückgewiesen worden ist, nach den für die Beschwerde geltenden Grundsätzen zu entscheiden hat, unterliegt die darauf abzielende Revisionsrüge als Verfahrensrüge den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO (BGHSt 21, 334, 340; BGH, Urteil vom 23. April 1975 - 1 StR 589/74).

    Anders verhält es sich lediglich, wenn besondere Umstände vorliegen, die bei einem vernünftigen Angeklagten die Befürchtung begründen können, der Richter werde nicht unvoreingenommen an die Prüfung eines Falles herangehen (BGHSt 21, 334, 341).

  • BGH, 23.04.1975 - 1 StR 589/74

    Strafbarkeit wegen Betruges - Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen

    Auszug aus BGH, 09.03.1976 - 1 StR 702/75
    Auch wenn das Revisionsgericht darüber, ob ein Ablehnungsgesuch mit Recht zurückgewiesen worden ist, nach den für die Beschwerde geltenden Grundsätzen zu entscheiden hat, unterliegt die darauf abzielende Revisionsrüge als Verfahrensrüge den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO (BGHSt 21, 334, 340; BGH, Urteil vom 23. April 1975 - 1 StR 589/74).

    Nur die Tatsachen, die die schriftliche Revisionsbegründung selbst bezeichnet, sind Gegenstand der revisionsrichterlichen Nachprüfung, Bezugnahmen auf andere Schriftstücke, insbesondere auf die Sitzungsniederschrift und auf deren Anlagen, genügen nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich nicht (RGSt 14, 348; 29, 411; BGH LM StPO § 345 Nr. 2; BGH, Urteil vom 16. März 1971 - 1 StR 679/70; Urteil vom 23. April 1975 - 1 StR 589/74).

  • RG, 22.02.1897 - 427/97

    Wird der Vorschrift des § 384 St.P.O. genügt, wenn Revisionsanträge der

    Auszug aus BGH, 09.03.1976 - 1 StR 702/75
    Nur die Tatsachen, die die schriftliche Revisionsbegründung selbst bezeichnet, sind Gegenstand der revisionsrichterlichen Nachprüfung, Bezugnahmen auf andere Schriftstücke, insbesondere auf die Sitzungsniederschrift und auf deren Anlagen, genügen nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich nicht (RGSt 14, 348; 29, 411; BGH LM StPO § 345 Nr. 2; BGH, Urteil vom 16. März 1971 - 1 StR 679/70; Urteil vom 23. April 1975 - 1 StR 589/74).
  • RG, 01.10.1886 - 1869/86

    Darf ein formloses Schriftstück, welches den von einem Rechtsanwalte

    Auszug aus BGH, 09.03.1976 - 1 StR 702/75
    Nur die Tatsachen, die die schriftliche Revisionsbegründung selbst bezeichnet, sind Gegenstand der revisionsrichterlichen Nachprüfung, Bezugnahmen auf andere Schriftstücke, insbesondere auf die Sitzungsniederschrift und auf deren Anlagen, genügen nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich nicht (RGSt 14, 348; 29, 411; BGH LM StPO § 345 Nr. 2; BGH, Urteil vom 16. März 1971 - 1 StR 679/70; Urteil vom 23. April 1975 - 1 StR 589/74).
  • BGH, 28.10.1976 - 4 StR 465/76

    Unfall mit gestohlenem Wagen - § 315c StGB, Tatfahrzeug, Schutzzweck

    Im Hinblick darauf ist eine sachliche Überprüfung nicht möglich (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1972, 387; BGH, Urteile vom 23. April 1975 - 1 StR 589/74 -, vom 9. März 1976 - 1 StR 702/75 - sowie vom 16. Juni 1976 - 3 StR 62/76 -).
  • BGH, 18.05.1978 - 1 StR 31/78

    Ablehnungsgesuch gegen einen Vorsitzenden - Annahme der Befangenheit eines

    Für einen Richter ist es selbstverständlich, daß er sich in der neuen Sache sein Urteil nur aufgrund der neuen Verhandlung bildet; davon kann im Regelfall auch ein vernünftiger Angeklagter - zumal wenn er rechtskundig ist - ausgehen (BGH, Urteil vom 9. März 1976 - 1 StR 702/75).
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