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   BGH, 21.04.1964 - 1 StR 72/64   

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https://dejure.org/1964,328
BGH, 21.04.1964 - 1 StR 72/64 (https://dejure.org/1964,328)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1964 - 1 StR 72/64 (https://dejure.org/1964,328)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1964 - 1 StR 72/64 (https://dejure.org/1964,328)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bauherr - Bauausführender Unternehmer - Oberbauleiter - Bestellter Statiker - Gefahren der Bauausführung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 13 Abs. 1

Papierfundstellen

  • BGHSt 19, 286
  • NJW 1964, 1283
  • MDR 1964, 610
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 19.03.1910 - I 1039/09

    Ist der von dem Bauherrn zur Überwachung vertragsmäßiger Ausführung eines Baues

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  • RG, 02.02.1923 - IV 659/22

    1. Zum Begriff der Bauleitung. 2. Kann sich der Angeklagte gegenüber einer

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  • BGH, 13.10.2021 - 2 StR 418/19

    BGH hebt Verurteilung eines "Bauüberwachers" wegen fahrlässiger Tötung im

    a) Nach anerkannten Rechtsgrundsätzen hat jeder, der Gefahrenquellen - wie eine Baustelle (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1964 - 1 StR 72/64, BGHSt 19, 286, 288) - schafft oder unterhält, die nach den Umständen des Einzelfalls aus Sicht eines umsichtig Handelnden notwendigen Vorkehrungen zum Schutze anderer zu treffen (vgl. Senat, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 2 StR 295/11, NStZ 2012, 319, 320; BGH, Urteile vom 1. Februar 2005 - 1 StR 422/04, NStZ 2005, 446, 447; vom 13. November 2008 - 4 StR 252/08, BGHSt 53, 38, 41 f.; Beschluss vom 5. August 2015 - 1 StR 328/15, BGHSt 61, 21, 23).

    Dabei kann der Umfang von sich aus einer Garantenstellung ergebenden Pflichten durch deren Übertragung (vgl. BGH, Urteile vom 31. Januar 2002 - 4 StR 289/01, BGHSt 47, 224, 229; vom 21. April 1964 - 1 StR 72/64, BGHSt 19, 286, 288) - insbesondere bei einem arbeitsteiligen Handeln - maßgebliche Änderungen erfahren.

    Kommt es zu einer Aufgabenverteilung bzw. -delegation bedeutet dies grundsätzlich nicht, dass hierdurch der ursprünglich Verantwortliche gänzlich von seinen Pflichten frei würde (vgl. zum Verhältnis zwischen Bauherrn und Bauunternehmen: BGH, Urteil vom 21. April 1964 - 1 StR 72/64, BGHSt 19, 286, 288).

    Beiden Arten der Arbeitsteilung ist gemein, dass eine Verpflichtung zu einer näheren Überwachung und ggf. einem Einschreiten jedenfalls dann besteht, sobald sich Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Beteiligten auftun (vgl. BGH, Urteile vom 21. April 1964 - 1 StR 72/64, BGHSt 19, 286, 288 f.; vom 21. Januar 1988 - 4 StR 564/87, BGHR StGB § 15 Fahrlässigkeit 1; vom 19. November 1997 - 3 StR 271/97, BGHSt 43, 306, 310; Gallas, Die strafrechtliche Verantwortlichkeit der am Bau Beteiligten unter besonderer Berücksichtigung des "verantwortlichen Bauleiters", S. 34 f.).

    Bei einer vertikalen Arbeitsteilung bestehen neben der Pflicht zu einer sorgfältigen Auswahl und Instruktion zur Erfüllung der übertragenen Aufgabe allgemeine - jedenfalls stichprobenartige (vgl. MüKo-StGB/Duttge, 4. Aufl., § 15 Rn. 147) - Überwachungspflichten, die dabei umso strenger sind, desto höher die drohende Gefahr ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1964 - 1 StR 72/64, BGHSt 19, 286, 288 f.; LK-StGB/Weigend, 13. Aufl., § 13 Rn. 60; Kindhäuser/Neumann/Paeffgen/Gaede, StGB, 5. Aufl., § 13 Rn. 41; SSW-StGB/Momsen, 5. Aufl., § 13 Rn. 33; Esser/Keuten, NStZ 2011, 314, 320; OLG Karlsruhe, NJW 1977, 1930 f.).

  • BGH, 31.01.2002 - 4 StR 289/01

    Unfall der Wuppertaler Schwebebahn - Freisprüche von vier Monteuren aufgehoben

    Die Mitübernahme kann aber zu einer Modifizierung der auf die vollständige Erfüllung der übernommenen Schutzaufgabe gerichteten Garantenpflichten (vgl. BGHSt 19, 286, 288 f.) und der sich daraus ergebenden Sorgfaltspflichten führen.

    Die Betreiberin der Schwebebahn hatte die ihr im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflichten obliegende Beseitigung dieser Gefahrenquellen vor Wiederaufnahme des Fahrbetriebes durch Vereinbarung entsprechender Vertragsbedingungen der Bietergemeinschaft ARGE übertragen (zur Zulässigkeit der Übertragung von Schutzpflichten vgl. BGHSt 19, 286, 288; Jescheck in LK 11. Aufl. § 13 Rdn. 28), die unter Federführung der Firma, in deren Verantwortungsbereich auch der Abbau der Dilatationsüberbrückungen fiel, die Stahlbauarbeiten ausführte (UA 22, 38, 112 f.).

    Sie kann aber zu einer Modifizierung der auf die vollständige Erfüllung der übernommenen Schutzaufgabe gerichteten Garantenpflichten (vgl. BGHSt 19, 286, 288 f.; Jescheck aaO Rdn. 28) und der sich daraus ergebenden Sorgfaltspflichten (Jescheck aaO vor § 13 Rdn. 97) führen.

  • LG Köln, 12.10.2018 - 110 KLs 9/17

    Einsturz des Kölner Stadtarchivs: Dreimal Freispruch, einmal Haftstrafe zur

    Anders liegt es aber, falls sich der Bauherr selbst ausnahmsweise von vorneherein die Bauaufsicht ganz oder zum Teil vorbehalten hat und sie dann durch einen entsprechenden Fachmann ausüben lässt (BGHSt 19, 286).

    Indiziell spricht für die Garantenpflicht der BÜ 202 - und damit als örtlicher Bauüberwacher des Angeklagten B - des Weiteren auch ihr Weisungsrecht gegenüber der ARGE, da ein solches auf eine Stellung als Garant hindeutet (vgl. BGHSt 19, 286, Rn. 5, zitiert nach juris).

  • BGH, 13.11.2008 - 4 StR 252/08

    Strafverfahren wegen tödlichen Bauunglücks rechtskräftig abgeschlossen

    Richtig ist, dass in erster Linie T. die Verantwortung für die Bauausführung trug und deshalb auch strafrechtlich für die Sicherung der von dem Abbruch der tragenden Wand im Erdgeschoß ausgehenden Gefahren haftete (vgl. BGHSt 19, 286, 288).
  • BGH, 14.07.2021 - 6 StR 282/20

    Freispruch des früheren Oberbürgermeisters von Hannover und Verurteilung dessen

    Dies folgt aus der Einordnung der Vermögensbetreuungspflicht als Sonderpflicht, für die der Bundesgerichtshof bei Arbeitsteilung in Unternehmen die Haftung des Sonderpflichtigen für ein Organisationsverschulden anerkannt hat (vgl. BGH, Urteile vom 21. April 1964 - 1 StR 72/64, BGHSt 19, 286, 288 f.; vom 31. Januar 2002 - 4 StR 289/01, BGHSt 47, 224, 230 f.; Beschlüsse vom 28. Mai 2002 - 5 StR 16/02, BGHSt 47, 318, 325; vom 14. Dezember 1999 - 5 StR 520/99, 19 20 wistra 2000, 136; BGH, Urteil vom 15. Oktober 1996 - VI ZR 319/95, BGHZ 133, 370, 378).
  • BGH, 10.03.1977 - VII ZR 278/75

    Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn und des Architekten

    Die in diesem Zusammenhang maßgebliche Garantenstellung des Architekten entspricht dessen aus den Umständen des Einzelfalles sich ergebenden Verkehrssicherungspflichten (BGHSt 19, 286, 288 [BGH 21.04.1964 - 1 StR 72/64]/289; Gallas, a.a.O. S. 44 ff).
  • OLG Stuttgart, 05.04.2005 - 5 Ss 12/05

    Fahrlässige Tötung durch Unterlassen: Verantwortlichkeit des Bauherrn bei

    Nimmt der Bauherr jedoch wahr, dass der Bauunternehmer nachlässig arbeitet, muss er einschreiten (BGHSt 19, 286 ff., 289).
  • OLG Karlsruhe, 15.08.2002 - 2 Ss 262/00

    Fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung: Strafbarkeit des

    Erkennt der örtliche Bauleiter, dass die Ausführungspläne Verstöße gegen sicherheitsrelevante öffentlich-rechtliche Vorschriften (§ 3 LBO Ba-Wü) oder gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik enthalten, hat er für die Abwendung der Gefahr Sorge zu tragen (Hirsch in LK-StGB 11. Aufl. § 229 Rdn. 13; Sauter, aaO § 45 Rdn. 18; BayObLGSt 1964, 1 ff; vgl. auch BGHSt 19, 286 ff; BAG NJW 1989, 2076 ff; BGH NJW 1973, 518 f).
  • OLG Celle, 07.09.2023 - 2 Ws 244/23

    Fahrlässige Tötung, Verkehrssicherungspflicht, Übertragung von

    Für ihn besteht daher vorab die Pflicht zu einer sorgfältigen Auswahl und Instruktion zur Erfüllung der übertragenen Aufgabe und im Nachgang der Übertragung die Pflicht zu einer allgemeinen - jedenfalls stichprobenartigen - Überwachung, die dabei umso strenger ist, desto höher die drohende Gefahr ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1964 - 1 StR 72/64 , BGHSt 19, 286, 288 f. ; LK-StGB/Weigend, 13. Aufl., § 13 Rn. 60; Kindhäuser/Neumann/Paeffgen/Gaede, StGB, 5. Aufl., § 13 Rn. 41; SSW-StGB/Momsen, 5. Aufl., § 13 Rn. 33; Esser/Keuten, NStZ 2011, 314, 320; OLG Karlsruhe, NJW 1977, 1930 f. [OLG Karlsruhe 24.03.1977 - 3 Ss 159/76] ).

    Erkennt eine überwachungspflichtige Person, dass die mit den Verkehrssicherungspflichten betraute Person in bestimmter Weise nachlässig arbeitet oder dass eine neue Gefahrenquelle entsteht, welcher sie mit ihren Mitteln und Kenntnissen möglicherweise nicht gewachsen ist, so darf die überwachungspflichtige Person nicht untätig bleiben (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1964, a.a.O., Rn. 4).

  • LG Wuppertal, 05.06.2003 - 30 KLs 411 Js 553/99
    Die Betreiberin der Schwebebahn hatte die ihr im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflichten obliegende Beseitigung dieser Gefahrenquellen vor Wiederaufnahme des Fahrbetriebes durch Vereinbarung entsprechender Vertragsbedingungen der Bietergemeinschaft ARGE übertragen (zur Zulässigkeit der Übertragung von Schutzpflichten vgl. BGHSt 19, 286, 288; Jescheck in LK 11. Aufl. § 13 Rdn. 28), die unter Federführung der Firma L. , in deren Verantwortungsbereich auch der Abbau der Dilatationsüberbrückung fiel, die Stahlbauarbeiten ausführte (UA 22, 38, 112 f.).

    Sie kann aber zu einer Modifizierung der auf die vollständige Erfüllung der übernommenen Schutzaufgabe gerichteten Garantenpflichten (vgl. BGHSt 19, 286, 288 f.; Jescheck aaO Rdn. 28) und der sich daraus ergebenden Sorgfaltspflichten (Jescheck aaO vor § 13 Rdn. 97) führen.

  • OLG Saarbrücken, 04.08.2023 - 1 Ws 28/23

    Nichtzulassung der Anklage bestätigt: Ärztekammerpräsident hat keine

  • OLG Stuttgart, 11.09.1984 - 3 Ss (12) 344/84

    Bauleitender Architekt; Begrenzung der Überwachungspflichten; Verantwortlichkeit

  • OLG Karlsruhe, 16.11.2007 - 3 Ws 216/07

    Strafrecht - Strafrechtliche Konsequenzen eines Balkonabsturzes für Bauträger?

  • LG Frankfurt/Main, 14.04.2014 - 14 O 134/12

    Verkehrssicherungspflichtverletzung - abgestürzte Bauteile einer Containeranlage

  • BGH, 20.07.1983 - 2 StR 180/83

    Fahrlässige Tötung und Körperverletzung durch Unterlassen - Baustellenunfall in

  • BGH, 11.05.1965 - 1 StR 96/65

    Absicherung von Lichtschächten auf einer Baustelle - Persönlicher

  • BGH, 09.02.1967 - 2 StR 6/67

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit zwei Vergehen der

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