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   BGH, 22.09.1953 - 1 StR 726/52   

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https://dejure.org/1953,71
BGH, 22.09.1953 - 1 StR 726/52 (https://dejure.org/1953,71)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1953 - 1 StR 726/52 (https://dejure.org/1953,71)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1953 - 1 StR 726/52 (https://dejure.org/1953,71)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 345
  • NJW 1953, 1879 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (84)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.09.1953 - 4 StR 382/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.09.1953 - 1 StR 726/52
    Das widerspricht der Vorschrift des § 74 StGB (RGSt 52, 146; Urteil des BGH vom 10. September 1953, 4 StR 382/53).
  • BGH, 21.05.1951 - 3 StR 224/51
    Auszug aus BGH, 22.09.1953 - 1 StR 726/52
    Das folgt aus der massgeblichen Bedeutung der Einzelstrafen, die im Wege von einander unabhängiger, der Rechtskraft fähiger richterlicher Entscheidungen zu verhängen sind (BGHSt 1, 252).
  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 171/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.09.1953 - 1 StR 726/52
    Es handelte sich also für ihn nicht um "fremdes Vermögen" im Sinne des § 266 StGB (BGHSt 1, 186).
  • RG, 20.02.1918 - V 893/17

    Unterliegt ein Urteil, in dem gegen den Angeklagten wegen mehrerer selbständiger

    Auszug aus BGH, 22.09.1953 - 1 StR 726/52
    Das widerspricht der Vorschrift des § 74 StGB (RGSt 52, 146; Urteil des BGH vom 10. September 1953, 4 StR 382/53).
  • BGH, 01.09.1992 - 1 StR 487/92

    Mordmerkmal des "gemeingefährlichen Mittels"; Pistole als gemeingefährliches

    a) Der Gesamtstrafenausspruch gegen E. T. hat schon deshalb keinen Bestand, weil zum Fall II 5 der Urteilsgründe die Festsetzung einer Einzelstrafe unterblieben und damit nicht auszuschließen ist, daß bei Verhängung einer weiteren Einzelstrafe eine höhere Gesamtstrafe gebildet worden wäre (vgl. BGHSt 4, 345).
  • BGH, 19.04.1963 - 4 StR 92/63

    Handtasche - § 249 StGB, 'Gewalt': geringe Kraftentfaltung ist ausreichend

    Das steht mit § 74 StGB nicht im Einklang (BGHSt 4, 345, 346) [BGH 22.09.1953 - 1 StR 726/52].
  • BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92

    Demonstranten - Präzisionsschleuder - Stahlkugelgeschosse - Zeugenvereidigung -

    Das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) steht nicht entgegen (BGHSt 4, 345, 346; vgl. ferner BGHSt 30, 93; BGH NJW 1979, 936; Ruß und Pikart, jeweils in KK-StPO 2. Aufl. § 331 Rdn. 3 und § 358 Rdn. 19).

    Einer Aufhebung der Gesamtstrafe (so BGHSt 4, 345, 346; vgl. auch BGHR StPO § 358 II 1 Einzelstrafe, fehlende 1) bedarf es zur Nachholung der Straffestsetzung unter den besonderen Umständen des Falles ausnahmsweise nicht.

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