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   BGH, 21.01.1997 - 1 StR 732/96   

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BGH, 21.01.1997 - 1 StR 732/96 (https://dejure.org/1997,1211)
BGH, Entscheidung vom 21.01.1997 - 1 StR 732/96 (https://dejure.org/1997,1211)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 1997 - 1 StR 732/96 (https://dejure.org/1997,1211)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Frist auf Grund verzögerten Postlaufs - Wirksamkeitsanforderungen an einen Rechtsmittelverzicht - Unwirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts aus Gründen der Gerechtigkeit bei schwerwiegenden Willensmängeln u ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 346, § 302

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 173
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.06.1983 - 1 StR 351/83

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Wirksamer

    Auszug aus BGH, 21.01.1997 - 1 StR 732/96
    Es fehlte an der Zuständigkeit des Landgerichts für die Verwerfung der Revision wegen des Rechtsmittelverzichts (BGH NJW 1984, 1974, 1975).

    Der Verzicht wurde formgerecht erklärt (BGH NJW 1984, 1974).

  • BGH, 06.12.1961 - 2 StR 485/60

    Wirksamkeit eines durch Drohung erzwungenen Rechtsmittelverzichts - Wirksamkeit

    Auszug aus BGH, 21.01.1997 - 1 StR 732/96
    Die Rechtsprechung erkennt allerdings an, daß in besonderen Fällen schwerwiegende Willensmängel bei der Erklärung des Rechtsmittelverzichts aus Gründen der Gerechtigkeit dazu führen können, daß eine Verzichtserklärung von Anfang an unwirksam ist (BGHSt 17, 14, 18 f. [BGH 06.12.1961 - 2 StR 485/60]; BGH NStZ 1995, 556 [BGH 26.04.1995 - 3 StR 600/94]).
  • BGH, 26.04.1995 - 3 StR 600/94

    Wiedereinsetzungsantrag - Fristversäumnis - Verschuldetes Versäumnis -

    Auszug aus BGH, 21.01.1997 - 1 StR 732/96
    Die Rechtsprechung erkennt allerdings an, daß in besonderen Fällen schwerwiegende Willensmängel bei der Erklärung des Rechtsmittelverzichts aus Gründen der Gerechtigkeit dazu führen können, daß eine Verzichtserklärung von Anfang an unwirksam ist (BGHSt 17, 14, 18 f. [BGH 06.12.1961 - 2 StR 485/60]; BGH NStZ 1995, 556 [BGH 26.04.1995 - 3 StR 600/94]).
  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    (8) Mit Beschluß vom 21. Januar 1997 hat der 1. Strafsenat entschieden, daß ein im Rahmen einer Absprache abgegebenes falsches oder mißverstandenes Geständnis den Rechtsmittelverzicht des Angeklagten nicht unwirksam mache (BGH NStZ-RR 1997, 173).
  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 714/98

    Unwirksamer Rechtsmittelverzicht; Mittäterschaft; Psychische Beihilfe;

    a) In besonderen Fällen können schwerwiegende Willensmängel bei der Erklärung des Rechtsmittelverzichts aus Gründen der Gerechtigkeit dazu führen, daß eine Verzichtserklärung von Anfang an unwirksam ist (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 17, 18 m.w.N.).
  • BVerfG, 25.01.2008 - 2 BvR 325/06

    Übergehen eines erheblichen Beweisangebots (nach Aktenlage unauflöslicher

    In besonderen Fällen können jedoch schwerwiegende Willensmängel bei der Erklärung des Rechtsmittelverzichts aus Gründen der Gerechtigkeit dazu führen, dass eine Verzichtserklärung von Anfang an unwirksam ist (vgl. BGHSt 17, 14 ; 45, 51 ; BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 1997 - 1 StR 732/96 -, NStZ-RR 1997, S. 173; vom 6. Mai 1999 - 4 StR 79/99 -, NStZ 1999, S. 526; vom 13. Januar 2000 - 4 StR 619/99 -, NStZ 2000, S. 441 ; s.a. BGH, Beschluss vom 26. April 1995 - 3 StR 600/94 -, NStZ 1995, S. 556 f. zur Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts wegen unzulässiger Willensbeeinflussung; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Juli 1981 - 2 Ws 334/81 -, NStZ 1982, S. 521); denn im Hinblick auf die Unwiderruflichkeit des Rechtsmittelverzichts kann es mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar sein, wenn der Angeklagte nur aus formellen Gründen an den äußeren Wortsinn einer Erklärung gebunden wird, der mit seinem Willen nicht in Einklang steht (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juni 1952 - 4 StR 117/52 -, JZ 1952, S. 568; OLG Koblenz, Beschluss vom 12. Mai 1981 - 1 Ss 27/81 -, MDR 1981, S. 956 ).
  • BGH, 20.06.1997 - 2 StR 275/97

    Verzicht auf die Rechtsmittelbelehrung - Unwirksamkeit einer Verzichtserklärung -

    Für die Annahme, daß sein Rechtsmittelverzicht durch eine Beeinträchtigung der Freiheit seiner Willensentschließung und -betätigung herbeigeführt worden wäre (so für den Fall einer vom Vorsitzenden außerhalb seiner Zuständigkeit gegebenen, nicht eingehaltenen Vollzugszusage: BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 14 = NStZ 1995, 556; für Fälle schwerwiegender Willensmängel allgemein: BGHSt 17, 14, 18 f [BGH 06.12.1961 - 2 StR 485/60]; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 17), spricht nichts.

    Der wirksame Rechtsmittelverzicht kann weder widerrufen noch wegen Irrtums angefochten oder aus sonstigen Gründen zurückgenommen werden (st. Rspr., BGH NStZ 1984, 181, 329; 1986, 277; 1997, 148; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 2, 5, 12, 17).

  • BGH, 05.01.2005 - 4 StR 520/04

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht des Angeklagten (Ausschluss einer

    Insbesondere ist trotz der Ausführungen des Angeklagten, er sei durch eine akute Belastungsreaktion in seiner natürlichen Einsichtsfähigkeit und freien Willensentscheidung derart eingeschränkt gewesen, nicht davon auszugehen, dass er bei Abgabe der Verzichtserklärung nicht verhandlungsfähig gewesen oder dass ihm deren Tragweite nicht bewusst gewesen sein könnte (vgl. BGHSt 17, 14, 18f.; BGH NJW 1999, 2449, 2451; NStZ-RR 1997, 173).

    Da der Angeklagte nach Urteilsverkündung wirksam auf Rechtsmittel verzichtet hat, fehlt es an der Zuständigkeit des Tatgerichts für die Verwerfung der Revision (BGH NJW 1984, 1974, 1975; NStZ 1999, 526; NStZ-RR 1997, 173; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 346 Rdnr. 2).".

  • BGH, 12.01.1999 - 4 StR 649/98

    Verwerfung der Revision als unzulässig; Verwerfung des Antrags auf

    Die Rechtsprechung erkennt allerdings an, daß in besonderen Fällen schwerwiegende Willensmängel bei der Erklärung des Rechtsmittelverzichts aus Gründen der Gerechtigkeit dazu führen können, daß eine Verzichtserklärung vor Anfang an unwirksam ist (BGHSt 17, 14, 18 f.; BGH NStZ-RR 1997, 173).

    Für die Rechtswirksamkeit des Verzichts ist es hingegen ohne Belang, ob der Angeklagte aufgrund des Rates seines Verteidigers nach dessen Rücksprache mit dem Vorsitzenden ein - wie er behauptet - falsches Geständnis abgelegt hat (BGH, Beschluß vom 4. Juni 1996 - 4 StR 250/96; vgl. auch BGH NStZ-RR 1997, 173, 174).

  • BGH, 19.10.1999 - 4 StR 86/99

    Verständigung über Rechtsmittelverzicht

    Zwar kann dies - entgegen Schlüchter in SK/StPO vor § 213 Rdn. 52 - nicht aus "enttäuschte(n) Erwartungen" des Angeklagten hergeleitet werden (vgl. BGH StV 1994, 64; wistra 1994, 197; NStZ-RR 1997, 173, 174; OLG Frankfurt StV 1987, 289).
  • BGH, 25.04.2001 - 5 StR 53/01

    Zulässigkeit der Revision trotz wirksamer Rechtsmittelzurücknahme (Unrichtige

    Eine Rechtsmittelrücknahme ist ebenso wie der Rechtsmittelverzicht als Prozeßhandlung grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (vgl. BGHSt 45, 51, 53; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 - Rechtsmittelverzicht 1, 4, 8, 12, 15, 17).
  • BGH, 17.10.2000 - 4 StR 360/00

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht; Berufsverbot; Nichterschöpfung des Rechtswegs;

    Das Vorbringen des Angeklagten, seine "geständnisgleiche Erklärung" sei nur deshalb abgegeben worden, weil er Angst vor einer "nicht bewährungsfähigen Strafe" gehabt habe, läßt die Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts unberührt, weil die Abgabe der Verzichtserklärung nach Verkündung des Urteils unabhängig von einem etwaigen Verfahrensmangel in der Beweisaufnahme erfolgte (s. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 17).

    Daß der Angeklagte nach Erhalt des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Dezember 1999, mit dem sein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zur Aufhebung des Berufsverbots wegen Nichterschöpfung des Rechtswegs (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG) abgelehnt wurde, anderen Sinnes geworden ist und er nunmehr Wert auf die Durchführung der Revision legt, ist rechtlich ohne Bedeutung; denn der wirksam erfolgte Rechtsmittelverzicht kann weder widerrufen noch angefochten oder sonst zurückgenommen werden (s. BGH NStZ 1984, 181; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 5, 17; BGH, Beschluß vom 19. September 2000 - 4 StR 337/00).

  • BGH, 23.02.2006 - 5 StR 457/05

    Recht auf ein faires Verfahren und Öffentlichkeitsgrundsatz; unwirksamer

    In Betracht kommen namentlich drei Fallgruppen, die zur Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts führen können: Schwerwiegende Willensmängel (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 17, 18 m.w.N.), vorangegangene Urteilsabsprachen ohne anschließende qualifizierte Rechtsmittelbelehrung (vgl. BGH - Großer Senat für Strafsachen (GS) - NJW 2005, 1440, zum Abdruck in BGHSt 50, 40 bestimmt) und sonstige Umstände der Art und Weise des Zustandekommens des Rechtsmittelverzichts (BGHSt 45, 51).
  • BGH, 26.11.2003 - 1 ARs 27/03

    (Un-)Wirksamkeit des infolge einer rechtswidrigen verfahrensbeendenden

  • BGH, 08.10.2015 - 2 StR 103/15

    Rechtsmittelrücknahme (nur ausnahmsweise Widerruflichkeit)

  • OLG Hamburg, 31.10.2016 - 1 Ws 154/16

    Strafverfahren: Wirksamkeit einer Verständigung über eine verfahrensübergreifende

  • BGH, 13.01.2000 - 4 StR 619/99

    Unzulässigkeit der Revision (Wirksamer Rechtsmittelverzicht)

  • BGH, 24.05.2000 - 1 StR 110/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts bei

  • BGH, 02.05.2007 - 1 StR 192/07

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht durch den Verteidiger bei nicht wirksam

  • BGH, 08.02.2006 - 2 StR 604/05

    Unzulässige Absprache im Strafverfahren (Rechtsmittelverzicht); Wiedereinsetzung

  • OLG Hamburg, 05.08.2014 - 1-27/14

    Revision im Strafverfahren: Erklärung der Berufungsrücknahme nach Verstoß gegen

  • OLG Hamm, 26.03.2009 - 5 Ws 91/09

    Unwirksamkeit eines mangels Beistands eines

  • BGH, 09.11.2000 - 1 StR 379/00

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Keine Unwirksamkeit des

  • BGH, 15.09.2004 - 3 StR 321/04

    Rechtsmittelverzicht; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BGH, 17.09.2003 - 2 StR 326/03

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht

  • BGH, 07.02.2001 - 3 StR 556/00

    Verwerfung der Revision als unzulässig (wirksamer Rechtsmittelverzicht)

  • BGH, 05.12.2000 - 1 StR 490/00

    Verwerfung der Revision als unzulässig, wegen erklärtem Rechtsmittelverzichts

  • BGH, 08.11.2000 - 2 StR 426/00

    Verwerfung der Revision als unzulässig; Umfang der Verwerfungskompetenz des

  • KG, 23.03.2004 - 1 Ss 249/01

    Strafverfahren: Verfahrensabsprache und Berufungsbeschränkung; Zusage einer

  • BGH, 28.11.2001 - 2 StR 498/01

    Rechtsmittelverzicht; Unzulässigkeit

  • BGH, 02.08.2000 - 3 StR 302/00

    Verwerfung der Revision als unzulässig

  • BGH, 03.11.1999 - 2 StR 450/99

    Verwerfung der Revision als unzulässig infolge wirksamen Rechtsmittelverzichts

  • BGH, 25.04.2001 - 5 StR 53/01
  • BGH, 02.10.1997 - 4 StR 430/97

    Zulässigkeit, Anforderungen, Widerruflichkeit, Anfechtbarkeit und Wirkungen eines

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