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   BGH, 16.12.1997 - 1 StR 735/97   

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BGH, 16.12.1997 - 1 StR 735/97 (https://dejure.org/1997,8000)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1997 - 1 StR 735/97 (https://dejure.org/1997,8000)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1997 - 1 StR 735/97 (https://dejure.org/1997,8000)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.12.1993 - 1 StR 762/93

    Unterbringung: Verhältnismäßigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 16.12.1997 - 1 StR 735/97
    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - ein gewichtiger Eingriff - ist nur dann statthaft, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, daß von ihm infolge seines Zustands erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 8, 12, 20; Zustand 24).
  • BGH, 21.03.1989 - 1 StR 120/89

    Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 16.12.1997 - 1 StR 735/97
    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - ein gewichtiger Eingriff - ist nur dann statthaft, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, daß von ihm infolge seines Zustands erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 8, 12, 20; Zustand 24).
  • BGH, 09.11.1989 - 4 StR 342/89

    Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Unerlaubtes Entfernen

    Auszug aus BGH, 16.12.1997 - 1 StR 735/97
    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - ein gewichtiger Eingriff - ist nur dann statthaft, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, daß von ihm infolge seines Zustands erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 8, 12, 20; Zustand 24).
  • BGH, 08.01.2004 - 4 StR 147/03

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (rechtwidrige Tat:

    Der Senat hat bei den anderen Strafsenaten des Bundesgerichtshofs angefragt, ob der Entscheidung des 5. Strafsenats vom 18. Mai 1995 (= NStZ 1996, 41), der sich der 1. Strafsenat (Beschluß vom 16. Dezember 1997 - 1 StR 735/97), der 2. Strafsenat (u.a. Beschluß vom 26. Juni 1996 - 2 StR 244/96 = NStZ-RR 1997, 102) und auch der erkennende Senat (Beschluß vom 4. Februar 1997 - 4 StR 655/96 = NStZ-RR 1997, 299, 300) angeschlossen haben, der Grundsatz zu entnehmen ist, daß bei einer Verurteilung wegen Vollrausches eine Unterbringung nach § 63 StGB nur in Betracht kommt, wenn der Angeklagte das Vergehen nach § 323 a StGB - die Alkoholaufnahme - im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen hat, daß somit für die Unterbringungsanordnung die Schuldfähigkeitsbeurteilung im Hinblick auf die Rauschtat ohne Bedeutung ist.
  • BGH, 05.08.2003 - 4 StR 147/03

    Anfragebeschluss; Vollrausch; Sicherungsverwahrung (ultima ratio; Verhältnis zur

    Dieser Rechtsprechung haben sich der 1. Strafsenat (Beschluß vom 16. Dezember 1997 - 1 StR 735/97), der 2. Strafsenat (Beschlüsse vom 20. September 1995 - 2 StR 441/95 - und vom 26. Juni 1996 - 2 StR 244/96 = NStZ-RR 1997, 102) und der erkennende Senat (Beschluß vom 4. Februar 1997 - 4 StR 655/96 = NStZ-RR 1997, 299, 300) angeschlossen.
  • BGH, 06.11.2003 - 1 ARs 29/03

    Vollrausch (Rauschtat); Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Der 4. Strafsenat beabsichtigt zu entscheiden: "Bei einer Verurteilung nach § 323a StGB kommt die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus trotz uneingeschränkt schuldhaften Sichberauschens jedenfalls dann in Betracht, wenn der Täter andernfalls in der Sicherungsverwahrung untergebracht werden müßte." Rechtsprechung des 1. Strafsenats - Urteil vom 16. August 1997 - 1 StR 735/97 - steht der beabsichtigten Entscheidung nicht entgegen.

    Im Urteil des Senats vom 16. August 1997 - 1 StR 735/97 - wird zwar zunächst darauf verwiesen, das Landgericht habe rechtsfehlerfrei festgestellt, daß der Angeklagte, als er sich in den Rauschzustand versetzte, vermindert steuerungsfähig gewesen (§ 21 StGB) sei.

  • BGH, 29.10.2003 - 5 ARs 63/03

    Vollrausch (Sichberauschen; Anfragebeschluss); Unterbringung in einem

    Der vorliegende Fall zwingt nicht zur Entscheidung der Frage, ob im Falle einer Verurteilung wegen Vollrausches nach § 323a StGB als rechtswidrige Tat im Sinne des § 63 StGB nur das Sichberauschen, nicht aber die im Rausch begangene Tat anzusehen ist (so BGH - 5. Strafsenat - NStZ 1996, 41; ebenso BGH NStZ-RR 1997, 299, 300; BGH, Beschl. vom 20. September 1995 - 2 StR 441/95; BGH, Beschl. vom 16. Dezember 1997 - 1 StR 735/97; in diesem Sinne wohl auch BGH NStZ-RR 1997, 102; möglicherweise abweichend BGH, Beschl. vom 4. Juli 1995 - 1 StR 256/95).
  • BGH, 07.12.1999 - 5 StR 533/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Angesichts dieser Feststellungen hätte es der Erörterung bedurft, ob durch einen vom Vormundschaftsgericht zu bestellenden Betreuer die finanzielle n Schwierigkeiten des Beschuldigten gelöst und seine Therapie sichergestellt werden kann, so daß eine Gefährdung der Allgemeinheit nicht mehr zu erwarten ist (BGH, Beschluß vom 16. Dezember 1997 - 1 StR 735/97 - BGH NStZ-RR 1997, 291; vgl. auch - hier aber bei der Frage, ob die Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung ausgesetzt werden kann -BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 2).
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