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   BGH, 23.11.1993 - 1 StR 739/93   

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https://dejure.org/1993,2293
BGH, 23.11.1993 - 1 StR 739/93 (https://dejure.org/1993,2293)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1993 - 1 StR 739/93 (https://dejure.org/1993,2293)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1993 - 1 StR 739/93 (https://dejure.org/1993,2293)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Freiheitsberaubung als Gewaltanwendung - Beurteilung von Konkurrenzfragen - Vorliegen einheitlichen Tuns eines Angeklagten bezüglich des verwendeten Tatmittels - Einsatz desselben Nötigungsmittels bei verschiedenen Sexualdelikten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 52, 177, 239

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62

    Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2

    Auszug aus BGH, 23.11.1993 - 1 StR 739/93
    Damit liegt den erwähnten Sexualverbrechen, was das verwendete Tatmittel angeht, ein einheitliches Tun des Angeklagten zugrunde (vgl. BGHSt 18, 66, 69 sowie BGH, Beschl. vom 31. Mai 1979 - 4 StR 183/79).
  • BGH, 21.01.1987 - 2 StR 656/86

    Begriff des gemeinschaftlich geplanten Vorgehens - Vorhandensein eines

    Auszug aus BGH, 23.11.1993 - 1 StR 739/93
    Die darin liegende Freiheitsberaubung stellt hier eine Gewaltanwendung im Sinne des § 177 StGB dar (vgl. BGH, Urt. vom 21. Januar 1987 - 2 StR 656/86 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 03.08.1962 - 4 StR 155/62

    Vorliegen einer oder mehrerer Handlungen im Rechtssinne - Vorliegen einer

    Auszug aus BGH, 23.11.1993 - 1 StR 739/93
    Die Freiheitsberaubung tritt zurück, weil sie nur Mittel und Bestandteil dieses Sexualverbrechens war (vgl. BGHSt 18, 26, 27).
  • BGH, 31.05.1979 - 4 StR 183/79

    Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung als zweiaktige Delikte - Tateinheit von

    Auszug aus BGH, 23.11.1993 - 1 StR 739/93
    Damit liegt den erwähnten Sexualverbrechen, was das verwendete Tatmittel angeht, ein einheitliches Tun des Angeklagten zugrunde (vgl. BGHSt 18, 66, 69 sowie BGH, Beschl. vom 31. Mai 1979 - 4 StR 183/79).
  • BGH, 15.03.1984 - 1 StR 72/84

    Zeitlicher Zusammenhang zwischen körperlichen Misshandlungen und sexuellen

    Auszug aus BGH, 23.11.1993 - 1 StR 739/93
    Nach den Feststellungen ist es nicht ausgeschlossen, daß diese Drohung im zweiten Fall (Versuch der Vergewaltigung) und im dritten Fall (Vergewaltigung) fortwirkte (vgl. auch BGH NJW 1984, 1632).
  • BGH, 26.10.2010 - 4 StR 397/10

    Sexuelle Nötigung (Ausnutzung einer hilflosen Lage; Einschließen des Opfers als

    Das Einschließen des Opfers in einem umschlossenen Raum in der Absicht, es am Verlassen des Raumes zu hindern, um auf diese Weise die Vornahme sexueller Handlungen zu ermöglichen, stellt sich indes als Gewaltanwendung im Sinne des § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB dar (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 2002 - 2 StR 153/02, NStZ-RR 2003, 42, 43 m.w.N.; Beschluss vom 23. November 1993 - 1 StR 739/93, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 10; Fischer StGB 57. Aufl. § 177 Rn. 7).
  • BGH, 25.10.2001 - 4 StR 262/01

    Sexuelle Nötigung (unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung

    Für die Tatbestandsalternativen des § 177 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB ist daher anerkannt, daß bei einheitlicher Gewaltanwendung ebenso wie bei fortgesetzter oder fortwirkender Drohung trotz mehrfacher dadurch erzwungener Beischlafhandlungen nur eine Tat im Rechtssinne vorliegt (vgl. BGH NStZ 1999, 83; 2000, 419, 420; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 10).
  • BGH, 09.03.2000 - 4 StR 513/99

    Erpresserischer Menschenraub; Vergewaltigung; Ablehnungsrüge; Zulässigkeit des

    Neben der Freiheitsberaubung, in der hier eine Gewaltanwendung im Sinne des § 177 Abs. 1 StGB liegt (vgl. BGH NStZ 1999, 83; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 10), die der Angeklagte in allen Fällen als Nötigungsmittel einsetzte, wirkte auch die im ersten Fall vom Angeklagten ausgeübte massive körperliche Gewalt während des gesamten Tatgeschehens fort, was der Angeklagte in den nachfolgenden Fällen ebenfalls ausnutzte.

    Der Angeklagte D. hat danach in allen Fällen, soweit es die angewendete Gewalt betrifft, dasselbe Nötigungsmittel eingesetzt, so daß nur eine Handlung im Rechtssinne vorliegt (vgl. BGH NStZ 1999, 83, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 10, jew. m. N.).

  • BGH, 07.03.1996 - 4 StR 35/96

    Kindesentziehung - Räumliche Trennung - Beeinträchtigung des elterlichen

    Das Geschehen am Abend des 30. Oktober 1994, bei dem das Tatopfer noch "unter dem Eindruck der Bedrohungen" stand, stellt sich für die wertende Betrachtung als ein einheitlicher Vorgang dar, so daß sich der Angeklagte trotz zweimaligen erzwungenen Geschlechtsverkehrs mit der Geschädigten (nur) einer Vergewaltigung schuldig gemacht hat (vgl. BGH NStZ 1985, 546; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 10; BGH, Beschluß vom 10. Januar 1996 - 2 StR 606/95).
  • BGH, 22.07.2010 - 3 StR 156/10

    Tateinheit (Zusammentreffen in einem Handlungsteil; Teilidentität der

    Die eingesetzte Gewalt bestand darin, dass er das Opfer über den gesamten Tatzeitraum eingesperrt hatte, um sie am Weglaufen zu hindern und damit die sexuellen Übergriffe zu ermöglichen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 1993 - 1 StR 739/93, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 10; BGH, Urteil vom 9. März 1993 - 5 StR 1/93, NStZ 1993, 340; BGH, Beschluss vom 1. Oktober 1998 - 4 StR 347/98, NStZ 1999, 83; BGH, Beschluss vom 9. März 2000 - 4 StR 513/99, NStZ 2000, 419; BGH, Urteil vom 2. Oktober 2002 - 2 StR 153/02, NStZ-RR 2003, 42).

    Alle Vergewaltigungen sind mittels eines einheitlichen, durchgehend und ohne Zäsuren im Geschehensablauf eingesetzten Nötigungsmittels, nämlich der Einsperrung des Opfers zu dem Zweck, sexuelle Übergriffe an ihm vornehmen zu können, begangen worden (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 1993 - 1 StR 739/93, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 10; BGH, Urteil vom 9. März 1993 - 5 StR 1/93, NStZ 1993, 340; BGH, Beschluss vom 1. Oktober 1998 - 4 StR 347/98, NStZ 1999, 83; BGH, Beschluss vom 9. März 2000 - 4 StR 513/99, NStZ 2000, 419; BGH, Urteil vom 2. Oktober 2002 - 2 StR 153/02, NStZ-RR 2003, 42; BGH, Beschluss vom 10. Februar 2005 - 3 StR 15/05; LK/Rissing-van Saan, 12. Aufl., § 52 Rn. 20 mwN).

  • BGH, 14.03.2018 - 4 StR 516/17

    Vergewaltigung (Konkurrenzverhältnis bei mehreren hintereinander begangenen

    Bei einheitlicher Gewaltanwendung liegt ebenso wie bei fortgesetzter oder fortwirkender Drohung trotz mehrfach dadurch erzwungener Beischlafhandlungen nur eine Tat im Rechtssinne vor (vgl. BGH, Urteile vom 19. April 2007 - 4 StR 572/06, NStZ-RR 2007, 235; vom 13. Februar 2007 - 1 StR 574/06, juris Rn. 12; vom 25. Oktober 2001 - 4 StR 262/01, NStZ 2002, 199, 200; Beschlüsse vom 18. Juni 2015 - 4 StR 46/15, NStZ-RR 2015, 277; vom 28. Januar 2003 - 4 StR 521/02, StraFo 2003, 281; vom 9. März 2000 - 4 StR 513/99, NStZ 2000, 419, 420; vom 23. November 1993 - 1 StR 739/93, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 10).
  • BGH, 18.06.2015 - 4 StR 46/15

    Vergewaltigung (Tateinheit bei mehrfach hintereinander begangenen

    Bei einheitlicher Gewaltanwendung liegt ebenso wie bei fortgesetzter oder fortwirkender Drohung trotz mehrfach dadurch erzwungener Beischlafhandlungen nur eine Tat im Rechtssinne vor (vgl. BGH, Urteile vom 19. April 2007 - 4 StR 572/06, NStZ-RR 2007, 235; vom 13. Februar 2007 - 1 StR 574/06; vom 25. Oktober 2001 - 4 StR 262/01, NStZ 2002, 199, 200; Beschlüsse vom 28. Januar 2003 - 4 StR 521/02, StraFo 2003, 281; vom 9. März 2000 - 4 StR 513/99, NStZ 2000, 419, 420; vom 23. November 1993 - 1 StR 739/93, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 10).
  • BGH, 01.10.1998 - 4 StR 347/98

    Ausnutzen einer Freiheitsberaubung zur Erzwingung sexueller Handlungen;

    Zutreffend hat das Landgericht die von den Angeklagten in der Nacht vom 11. auf den 12. Mai 1997 zwischen Mitternacht und 6.00 Uhr morgens mittäterschaftlich begangenen Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen (Oralverkehr) als eine Tat im Rechtssinne aufgefaßt, denn das zusammenhängende, von einem einheitlichen mittäterschaftlichen Willen getragene und durch das Fortwirken der Gewalt und der Drohungen verbundene mehraktige Tatgeschehen stellt sich als eine natürliche Handlungseinheit dar (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 10; BGH StV 1995, 635, jew. m.w.N.).

    Das bewußte Ausnutzen der bereits seit Samstagabend andauernden Freiheitsberaubung zur Erzwingung der sexuellen Handlungen stellt eine Gewaltanwendung im Sinne der §§ 177, 178 StGB dar (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 10 m.w.N.), so daß mit Rücksicht darauf, daß die tatbestandlichen Ausführungshandlungen teilweise identisch sind, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und Freiheitsberaubung in Tateinheit stehen (vgl. BGHSt 28, 18, 20; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 10).

  • BGH, 13.06.2000 - 4 StR 166/00

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne bei sexuellem Mißbrauch von Kindern;

    Sowohl die durch die Freiheitsberaubung, in der hier eine Gewaltanwendung im Sinne des § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB liegt (vgl. BGH NStZ 1999, 83; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 10), und durch die Fesselung ausgeübte Gewalt als auch die - durch das erneute Verwenden des Messers am nächsten Morgen lediglich bestärkte Drohung wirkten während des gesamten Tatgeschehens fort.

    Der Angeklagte hat danach, soweit es die angewendete Gewalt und die Drohung betrifft, zur Erzwingung der sexuellen Handlungen dasselbe Nötigungsmittel eingesetzt, so daß nur eine Handlung im Rechtssinne (vgl. BGH NStZ 1999, 83; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 10 jew. m. N.) und damit, trotz der mehrfachen Verwirklichung der Straftatbestände der §§ 176, 177 StGB, nur eine Tat im Rechtssinne vorliegt (BGH, Beschlüsse vom 16. November 1999 - 4 StR 504/99 und vom 9. März 2000 - 4 StR 513/99), die als Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch eines Kindes und mit Freiheitsberaubung zu werten ist.

  • BGH, 28.01.2003 - 4 StR 521/02

    Sexuelle Nötigung (Tateinheit bei Einsatz des gleichen Nötigungsmittels zur

    Er hat demnach jeweils dasselbe Nötigungsmittel eingesetzt, so daß nur eine Handlung im Rechtssinne (vgl. BGH NStZ 1999, 83; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 10 jew.m.N.) und damit, trotz der mehrfachen Verwirklichung des Straftatbestandes des § 177 StGB, nur eine Tat im Rechtssinne vorliegt (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 139 f.; NStZ 2000, 419 f.; (bei Pfister) NStZ-RR 2000, 360).
  • BGH, 10.02.2005 - 3 StR 15/05

    Tateinheit bei Vergewaltigung (fortwirkende nötigende Gewalt: Einsperren);

  • BGH, 07.03.2007 - 2 StR 42/07

    Sexuelle Nötigung; Doppelverwertungsverbot (konkretes Ausmaß der angewendeten

  • BGH, 08.04.1998 - 3 StR 25/98

    Tateinheit im Rahmen einer mehrfachen Vergewaltigung

  • BGH, 01.08.1996 - 4 StR 321/96

    Verwirklichung des Tatbestandes der Vergewaltigung bei Durchführung des

  • BGH, 10.01.1996 - 2 StR 606/95

    Voraussetzungen für die Annahme eines tateinheitlichen Geschehensablaufs -

  • BGH, 14.07.1995 - 2 StR 124/95

    Tateinheit - Gewalt - Geschlechtsverkehr - Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung

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