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   BGH, 01.02.1977 - 1 StR 741/76   

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https://dejure.org/1977,673
BGH, 01.02.1977 - 1 StR 741/76 (https://dejure.org/1977,673)
BGH, Entscheidung vom 01.02.1977 - 1 StR 741/76 (https://dejure.org/1977,673)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 1977 - 1 StR 741/76 (https://dejure.org/1977,673)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung einer Geldbuße wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit - Unterbrechung einer Verfolgungsverjährung im Bußgeldverfahren - Vernehmung eines Zeugen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG (1975) § 33 Abs. 1 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 110
  • NJW 1977, 858
  • MDR 1977, 419
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Frankfurt, 07.04.1976 - 2 Ws (B) 109/76
    Auszug aus BGH, 01.02.1977 - 1 StR 741/76
    Das Bayer. Oberste Landesgericht möchte das Verfahren wegen Verjährung einstellen (§ 206 a StPO, § 46 Abs. 1 OWiG), sieht sich aber daran durch einen Beschluß des Oberlandesgerichts Frankfurt (2. Senat für Bußgeldsachen) vom 7. April 1976 (NJW 1976, 1760 Nr. 22) gehindert, mit dem die Verfügung des ersuchten Richters auf Ladung eines Zeugen zur Vernehmung als geeignet angesehen wird, die Verjährung zu unterbrechen.

    Das vorlegende Gericht vertritt in Übereinstimmung mit seiner bisherigen Rechtsprechung (BayObLG NJW 1976, 1760 Nr. 23, Nr. 24) und dem 1. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Frankfurt (NJW 1976, 1759) die Auffassung, daß die von einem ersuchten Richter vorgenommene Bestimmung eines Termins zur Vernehmung des Betroffenen oder eines Zeugen die Verfolgungsverjährung nicht unterbricht, weil eine "Anordnung" der Vernehmung nach § 33 Abs. 1 Nr. 2 OWiG hierin nicht gefunden werden könne; die Terminsbestimmung diene vielmehr nur der Durchführung des an ihn ergangenen Ersuchens, das die "Anordnung" bereits enthalten habe, und habe keine selbständige Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift.

    Demgegenüber ist der 2. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Frankfurt (NJW 1976, 1760 Nr. 22) der Ansicht, die Ladungsverfügung des ersuchten Richters unterbreche die Verjährung, weil sie nicht lediglich eine Hilfs- und Ausführungshandlung im Rahmen der vom ersuchenden Richter getroffenen Vernehmungsanordnung darstelle.

  • BGH, 16.03.1972 - 4 StR 55/72

    Anhörungsbogen - Ordnungswidrigkeit - Bußgeld - Hemmung der Verjährung -

    Auszug aus BGH, 01.02.1977 - 1 StR 741/76
    Nach früherem Recht war es nicht zweifelhaft, daß die Ladungsverfügung des ersuchten Richters die Verjährung unterbrach (RGSt 14, 134; 30, 300, 307; vgl. BGHSt 12, 177, 180); mit der Schaffung eines gesetzlich festgelegten Katalogs von Unterbrechungshandlungen in § 33 OWiG (ebenso wie in § 78 c StGB) sollte zwar gegenüber der früheren Regelung größere Rechtsklarheit geschaffen, aber sachlich keine Änderung vorgenommen werden (BGHSt 24, 321, 324; 25, 6, 8).
  • OLG Frankfurt, 30.01.1976 - 1 Ws (B) 26/76
    Auszug aus BGH, 01.02.1977 - 1 StR 741/76
    Das vorlegende Gericht vertritt in Übereinstimmung mit seiner bisherigen Rechtsprechung (BayObLG NJW 1976, 1760 Nr. 23, Nr. 24) und dem 1. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Frankfurt (NJW 1976, 1759) die Auffassung, daß die von einem ersuchten Richter vorgenommene Bestimmung eines Termins zur Vernehmung des Betroffenen oder eines Zeugen die Verfolgungsverjährung nicht unterbricht, weil eine "Anordnung" der Vernehmung nach § 33 Abs. 1 Nr. 2 OWiG hierin nicht gefunden werden könne; die Terminsbestimmung diene vielmehr nur der Durchführung des an ihn ergangenen Ersuchens, das die "Anordnung" bereits enthalten habe, und habe keine selbständige Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift.
  • BGH, 31.10.1958 - 1 StR 417/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.02.1977 - 1 StR 741/76
    Nach früherem Recht war es nicht zweifelhaft, daß die Ladungsverfügung des ersuchten Richters die Verjährung unterbrach (RGSt 14, 134; 30, 300, 307; vgl. BGHSt 12, 177, 180); mit der Schaffung eines gesetzlich festgelegten Katalogs von Unterbrechungshandlungen in § 33 OWiG (ebenso wie in § 78 c StGB) sollte zwar gegenüber der früheren Regelung größere Rechtsklarheit geschaffen, aber sachlich keine Änderung vorgenommen werden (BGHSt 24, 321, 324; 25, 6, 8).
  • BGH, 24.08.1972 - 4 StR 292/72

    Verjährungsunterbrechung im OWi-Verfahren auch dann, wenn der Anhörungsbogen

    Auszug aus BGH, 01.02.1977 - 1 StR 741/76
    Nach früherem Recht war es nicht zweifelhaft, daß die Ladungsverfügung des ersuchten Richters die Verjährung unterbrach (RGSt 14, 134; 30, 300, 307; vgl. BGHSt 12, 177, 180); mit der Schaffung eines gesetzlich festgelegten Katalogs von Unterbrechungshandlungen in § 33 OWiG (ebenso wie in § 78 c StGB) sollte zwar gegenüber der früheren Regelung größere Rechtsklarheit geschaffen, aber sachlich keine Änderung vorgenommen werden (BGHSt 24, 321, 324; 25, 6, 8).
  • BGH, 16.12.1976 - 4 StR 281/76

    Zur Unterbrechung der Verjährung im OWi-Verfahren durch die Beauftragung eines

    Auszug aus BGH, 01.02.1977 - 1 StR 741/76
    Ordnet der erkennende Richter die Vernehmung des Betroffenen oder eines Zeugen durch einen ersuchten Richter an, so ist diese Anordnung naturgemäß unvollständig und bedarf, damit es überhaupt zu der Vernehmung kommen kann, der Ergänzung durch eine weitere selbständige richterliche Handlung (vgl. BGH, Beschl. vom 16. Dezember 1976 - 4 StR 281/76 - zu § 33 Abs. 1 Nr. 3 OWiG - zum Abdruck in BGHSt vorgesehen), nämlich die Ladungsverfügung des ersuchten Richters.
  • BGH, 22.10.1975 - 1 StE 1/74

    Verhandeln gegen einen seine Verhandlungsunfähigkeit herbeigeführt habenden

    Auszug aus BGH, 01.02.1977 - 1 StR 741/76
    Das Ergebnis dient ferner der durch die prozessuale Fürsorgepflicht gebotenen Beschleunigung des Verfahrens (vgl. BGHSt 26, 228, 232).
  • RG, 11.05.1886 - 973/86

    Unterbricht die im Administrativverfahren auf Requisition der Verwaltungsbehörde

    Auszug aus BGH, 01.02.1977 - 1 StR 741/76
    Nach früherem Recht war es nicht zweifelhaft, daß die Ladungsverfügung des ersuchten Richters die Verjährung unterbrach (RGSt 14, 134; 30, 300, 307; vgl. BGHSt 12, 177, 180); mit der Schaffung eines gesetzlich festgelegten Katalogs von Unterbrechungshandlungen in § 33 OWiG (ebenso wie in § 78 c StGB) sollte zwar gegenüber der früheren Regelung größere Rechtsklarheit geschaffen, aber sachlich keine Änderung vorgenommen werden (BGHSt 24, 321, 324; 25, 6, 8).
  • RG, 26.10.1897 - 2374/97

    1. Unterbrechung der Strafverfolgungsverjährung. Erfordernis der Kennzeichnung

    Auszug aus BGH, 01.02.1977 - 1 StR 741/76
    Nach früherem Recht war es nicht zweifelhaft, daß die Ladungsverfügung des ersuchten Richters die Verjährung unterbrach (RGSt 14, 134; 30, 300, 307; vgl. BGHSt 12, 177, 180); mit der Schaffung eines gesetzlich festgelegten Katalogs von Unterbrechungshandlungen in § 33 OWiG (ebenso wie in § 78 c StGB) sollte zwar gegenüber der früheren Regelung größere Rechtsklarheit geschaffen, aber sachlich keine Änderung vorgenommen werden (BGHSt 24, 321, 324; 25, 6, 8).
  • BGH, 10.04.2017 - 4 StR 299/16

    Anordnung des Verfalls bei Ordnungswidrigkeiten (Erlangtes bei einem nur

    Die Identität der Rechtsfrage ist allerdings schon dann zu bejahen, wenn wegen Gleichheit der Fragestellung die Entscheidung ohne Rücksicht auf die Verschiedenheit der jeweils zugrunde liegenden Sachverhaltsgestaltungen oder der anwendbaren Vorschriften nur einheitlich ergehen kann (BGH, Beschlüsse vom 21. September 1999 - 4 StR 71/99, BGHSt 45, 197, 200; vom 22. April 1980 - 1 StR 625/79, BGHSt 29, 252, 254 und vom 1. Februar 1977 - 1 StR 741/76, BGHSt 27, 110, 112; KK-StPO/Hannich, 7. Aufl., § 121 GVG Rn. 34; LR-StPO/Franke, 26. Aufl., § 121 GVG Rn. 64).
  • BGH, 30.06.2004 - 1 StR 526/03

    Urteile wegen Umweltdelikten durch Abbruchunternehmen rechtskräftig

    Es unterbricht nur die erste der vorgenommenen Maßnahmen (BTDrucks. 7/550 zu Art. 17 Nr. 34, S. 215; Jähnke in LK, StGB, 12. Aufl., § 78c Rdn. 19; vgl. zu § 78c Abs. 1 Nr. 2 StGB BGH, Beschluß vom 26. Oktober 1977 - 3 StR 384/77, Jähnke in LK aaO Rdn. 23; zu der insoweit gleichlautenden Vorschrift des § 33 Abs. 1 Nr. 2 OWiG BGHSt 27, 110, 113; 27, 144, 147, Göhler OWiG, 13. Aufl., § 33 Rdn. 6 a).
  • BGH, 30.06.2004 - 1 StR 525/03

    Urteile wegen Umweltdelikten durch Abbruchunternehmen rechtskräftig

    Es unterbricht nur die erste der vorgenommenen Maßnahmen (BTDrucks. 7/550 zu Art. 17 Nr. 34, S. 215; Jähnke in LK, StGB, 12. Aufl., § 78c Rdn. 19; vgl. zu § 78c Abs. 1 Nr. 2 StGB BGH, Beschluß vom 26. Oktober 1977 - 3 StR 384/77, Jähnke in LK aaO Rdn. 23; zu der insoweit gleichlautenden Vorschrift des § 33 Abs. 1 Nr. 2 OWiG BGHSt 27, 110, 113; 27, 144, 147, Göhler OWiG, 13. Aufl., § 33 Rdn. 6 a).
  • BGH, 31.10.1978 - 5 StR 432/78

    Voraussetzung für eine Vorlagefrage vor dem BGH - Aufstellen eines Stellschildes

    Schon diese aufgezeigten tatsächlichen Unterschiede sind so bedeutend, daß nicht davon ausgegangen werden kann, das vorlegende Gericht habe trotz abweichender Fallgestaltung über dieselbe Rechtsfrage (BGHSt 13, 5, 7; 27, 110, 112) zu entscheiden wie die Oberlandesgerichte Karlsruhe und Celle.
  • BGH, 22.03.1977 - 1 StR 712/76

    Unterbrechung einer Verfolgungsverjährung durch eine Vernehmung eines Zeugen -

    In Rechtsprechung und Schrifttum besteht Einigkeit darüber, daß die beiden Unterbrechungsmöglichkeiten nur alternativ durchgreifen, daß also die Verjährung nicht durch die Anordnung der Vernehmung und dann noch einmal durch die darauf beruhende Vernehmung selbst unterbrochen wird (BGH, Beschluß vom 1. Februar 1977 - 1 StR 741/76 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt; Göhler, OWiG 4. Aufl. § 33 Anm. 2 B; Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG § 33 Rdn. 8, 23).
  • BayObLG, 16.11.1995 - 2 ObOWi 555/95
    Wäre das in den Akten befindliche Radarfoto, das den Fahrer klar erkennen läßt, nicht geeignet, den Betroffenen zu bestimmen, so hätte die Verfügung des ersuchten Richters vom 27.7.1994, mit der er den Zeugen C. nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 OWiG zur Vernehmung lud (vgl. BGHSt 27, 110 ), die Verjährung nicht unterbrochen.
  • BGH, 26.10.1977 - 3 StR 384/77

    Wirkungen einer auf Grund einer Vernehmungsanordnung erfolgten Anhörung auf eine

    Die ersichtlich auf Grund der Vernehmungsanordnungen am 5. Dezember 1975 erfolgte Anhörung des Beschuldigten durch den Richter (Bl. 27 d.A.) bewirkte keine erneute Unterbrechung der gemäß § 78 c Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1 StGB schon mit der Anordnung von neuem laufenden Verjährungsfrist (BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 1977 - 1 StR 741/76 - und vom 22. März 1977 - 1 StR 712/76 - mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 06.04.1977 - 2 StR 806/76

    Bestimmung eines Termins zur Vernehmung des Betroffenen oder eines Zeugen und die

    Seiner Entscheidung bedarf es jedoch nicht mehr, weil er inzwischen bereits in anderer Sache mit dem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß des 1. Strafsenats vom 1. Februar 1977 - 1 StR 741/76 - im Sinne des vorlegenden Oberlandesgerichts entschieden hat.
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