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   BGH, 28.02.1989 - 1 StR 741/88   

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BGH, 28.02.1989 - 1 StR 741/88 (https://dejure.org/1989,3982)
BGH, Entscheidung vom 28.02.1989 - 1 StR 741/88 (https://dejure.org/1989,3982)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 1989 - 1 StR 741/88 (https://dejure.org/1989,3982)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fehlender Tötungsvorsatz bei (versuchtem) Totschlag - Tötungsvorsatz bei gefährlichen Gewalthandlungen wie Einsetzen einer schweren Eisenstange - Rechtfertigung einer gefährlichen Körperverletzung durch Notwehr - Körperverletzung mit Todesfolge - Irrtum über die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlender Tötungsvorsatz bei (versuchtem) Totschlag; Tötungsvorsatz bei gefährlichen Gewalthandlungen wie Einsetzen einer schweren Eisenstange; Rechtfertigung einer gefährlichen Körperverletzung durch Notwehr; Körperverletzung mit Todesfolge; Irrtum über die Nothilfelage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 3027
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.03.1987 - 4 StR 2/87

    "Ich ballere jetzt alle ab" - § 32 StGB, Notwehr unter Ehegatten, Schußwaffe als

    Auszug aus BGH, 28.02.1989 - 1 StR 741/88
    Der Rahmen der erforderlichen Verteidigung wird durch die gesamten Umstände bestimmt, unter welchen Angriff und Abwehr sich abspielen, insbesondere durch die Stärke und Gefährlichkeit des Angreifers und die Verteidigungsmöglichkeit des Angegriffenen (BGH NStZ 1987, 322).

    Die Wahl dieses Verteidigungsmittels ließ eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten (BGH NStZ 1987, 322).

  • BGH, 24.07.1979 - 1 StR 249/79

    Überschreiten der Grenzen der erforderlichen Verteidigung bei Einsatz eines

    Auszug aus BGH, 28.02.1989 - 1 StR 741/88
    Ohne Rechtsfehler ist auch die Annahme der Strafkammer, der Angeklagte sei nicht verpflichtet gewesen, auf seinem eigenen Grundstück den Angreifern auszuweichen (vgl. hierzu BGH NJW 1980, 2263; NJW 1983, 2267 [BGH 07.06.1983 - 4 StR 703/82] a.E.).
  • BGH, 07.06.1983 - 4 StR 703/82

    Verurteilung wegen Totschlags in Tateinheit mit unerlaubtem Führen einer

    Auszug aus BGH, 28.02.1989 - 1 StR 741/88
    Ohne Rechtsfehler ist auch die Annahme der Strafkammer, der Angeklagte sei nicht verpflichtet gewesen, auf seinem eigenen Grundstück den Angreifern auszuweichen (vgl. hierzu BGH NJW 1980, 2263; NJW 1983, 2267 [BGH 07.06.1983 - 4 StR 703/82] a.E.).
  • BGH, 05.11.1982 - 3 StR 375/82

    Grenzen der Notwehr - Anwendung gefährlicher Verteidigungsmittel - Rechtfertigung

    Auszug aus BGH, 28.02.1989 - 1 StR 741/88
    Ob das Vorgehen des Angeklagten durch Notwehr (§ 32 StGB) gerechtfertigt war, hängt entscheidend davon ab, wie sich die "Kampflage" im Zeitpunkt des Einsatzes der Eisenstange objektiv und vor allem in der Vorstellung des Angeklagten darstellte (BGH NStZ 1983, 117; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 08.03.1988 - 1 StR 18/88

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen an das Vorliegen

    Auszug aus BGH, 28.02.1989 - 1 StR 741/88
    Der Schluß auf - bedingten - Tötungsvorsatz ist daher nur dann rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter in seine Erwägungen zur inneren Tatseite auch diejenigen Umstände einbezogen hat, die ein solches Ergebnis in Frage stellen (BGH NStZ 1988, 361).
  • BGH, 12.02.2003 - 1 StR 403/02

    Urteil wegen Heimtückemordes an Erpresser aufgehoben

    Maßgeblich für die Beurteilung dessen, was zur Abwehr des Angriffs erforderlich und geboten ist, sind die Verhältnisse im Augenblick des konkreten Angriffs, also zum Zeitpunkt der Verteidigung durch den Angegriffenen ("Auseinandersetzungslage"; vgl. BGH NJW 1989, 3027; StV 1999, 143, 144; Tröndle/Fischer aaO § 32 Rdn. 16b).
  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 551/12

    Vorwürfe im Zuge einer politisch motivierten Auseinandersetzung auf einem

    Dabei kommt es auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Verteidigungshandlung an (BGH, Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, NStZ-RR 2013, 139, 140 m. Anm. Erb, HRRS 2013, 113; Urteil vom 28. Februar 1989 - 1 StR 741/88, NJW 1989, 3027).
  • BGH, 27.09.2012 - 4 StR 197/12

    Notwehr (Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung: ex-ante-Betrachtung, Einsatz

    Dabei kommt es auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Verteidigungshandlung an (BGH, Urteil vom 28. Februar 1989 - 1 StR 741/88, NJW 1989, 3027; Beschluss vom 5. November 1982 - 3 StR 375/82, NStZ 1983, 117).
  • BSG, 25.03.1999 - B 9 VG 1/98 R

    Gewaltopferentschädigung - Hinterbliebenenversorgung - vorsätzlicher

    Da der Irrtum für L. aufgrund der besonderen Umstände - der Hilferufe der auf dem Boden liegenden Frau P., des mit einem Messer vor ihm stehenden P. - unvermeidbar und somit nicht vorwerfbar war, schließt dies die Annahme schuldhaften Handelns, auch der fahrlässigen Begehung einer Tat (vgl hierzu BGH NJW 1989, 3027, 3028), aus.

    Dabei bestimmt sich der Rahmen der erforderlichen Verteidigung nach den gesamten Umständen, unter welchen sich Angriff und Abwehr abspielen; insbesondere sind von Bedeutung Stärke und Gefährlichkeit des Angreifers und die Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen (BGH NJW 1989 S 3027; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 9).

  • BGH, 08.06.2016 - 5 StR 564/15

    Erforderlichkeit eines lebensgefährlichen Messereinsatzes in einer Notwehrlage

    Ob dies der Fall ist, muss auf der Grundlage einer objektiven ex ante-Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Verteidigungshandlung beurteilt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 28. Februar 1989 - 1 StR 741/88, NJW 1989, 3027, und vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, NStZ-RR 2013, 139, 140 mwN; Beschlüsse vom 5. November 1982 - 3 StR 375/82, NStZ 1983, 117; vom 21. November 2012 - 2 StR 311/12, NStZ-RR 2013, 105, 106, und vom 21. August 2013 - 1 StR 449/13, NJW 2014, 1121, 1122).
  • BGH, 21.08.2013 - 1 StR 449/13

    Erörterungsmangel zu einem möglichen Erlaubnistatbestandsirrtum bei der Notwehr

    Dabei kommt es auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Verteidigungshandlung an (BGH, Urteil vom 28. Februar 1989 - 1 StR 741/88, NJW 1989, 3027; Beschluss vom 5. November 1982 - 3 StR 375/82, NStZ 1983, 117).
  • BGH, 30.10.2007 - VI ZR 132/06

    Schadensersatz bei einer tätlichen Auseinandersetzung auf einem Straßenfest

    Der Rahmen der erforderlichen Verteidigung wird durch die gesamten Umstände bestimmt, unter welchen Angriff und Abwehr sich abspielen, insbesondere durch die Stärke und Gefährlichkeit des Angreifers und die Verteidigungsmöglichkeit des Angegriffenen (BGH, Urteile vom 25. November 1980 - 1 StR 563/80 - NStZ 1981, 138; vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 505/86 - NStZ 1987, 172; vom 28. Februar 1989 - 1 StR 741/88 - NJW 1989, 3027).
  • BGH, 21.11.2012 - 2 StR 311/12

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Nebenklageberechtigung; Gesetzesverletzung)

    Ob dies der Fall ist, muss auf der Grundlage einer objektiven Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Verteidigungshandlung beurteilt werden (BGH NJW 1989, 3027; NStZ 1983, 117).
  • OLG Koblenz, 17.01.2011 - 2 Ss 234/10

    Notwehr: Dauer eines gegenwärtigen Angriffs; Vorliegen eines subjektiven

    Der Rahmen der erforderlichen Verteidigung wird insbesondere durch Stärke und Gefährlichkeit des Angreifers sowie die Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen bestimmt (vgl. BGH NJW 1989, 3027, zit. n. Juris Rdnr. 7 mwN).
  • BGH, 13.04.2017 - 4 StR 35/17

    Notwehr (Bestimmung der erforderlichen Verteidigungshandlung: Gesamtbetrachtung)

    Denn der Rahmen der erforderlichen Verteidigung wird von den gesamten Umständen der objektiven Kampflage bestimmt, namentlich vom konkreten Ablauf von Angriff und Abwehr, von Stärke und Gefährlichkeit des Angreifers und den Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen (vgl. nur BGH, Urteile vom 28. Februar 1989 - 1 StR 741/88, NJW 1989, 3027; vom 19. November 1992 - 4 StR 464/92, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 9; Beschluss vom 5. November 1982 - 3 StR 1375/82, NStZ 1983, 117; SSW-StGB/Rosenau, 3. Aufl., § 32 Rn. 26 mwN).
  • LG Karlsruhe, 23.10.2009 - 6 O 15/09

    Schadensersatz wegen Körperverletzung: Bindung des Zivilrichters an Strafurteil;

  • BayObLG, 14.08.1998 - 2St RR 143/98

    Proportionalität von Angriffs- und Verteidigungsmittel bei Alkoholisierung des

  • BGH, 28.10.2015 - 5 StR 397/15

    Notwehr (Erforderlichkeit; fehlende Feststellungen zu Art und Ausmaß der

  • LG Essen, 17.04.2018 - 27 KLs 27/17
  • BGH, 19.11.1992 - 4 StR 464/92

    Annahme einer erhöhten Hemmschwelle bezüglich des Tötungsvorsatz bei dem

  • BGH, 19.11.1992 - 5 StR 464/92

    Einschränkung des Notwehrechts durch rechtlich gebotenes oder erlaubtes Verhalten

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