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   BGH, 11.01.1983 - 1 StR 742/82   

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https://dejure.org/1983,10183
BGH, 11.01.1983 - 1 StR 742/82 (https://dejure.org/1983,10183)
BGH, Entscheidung vom 11.01.1983 - 1 StR 742/82 (https://dejure.org/1983,10183)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 1983 - 1 StR 742/82 (https://dejure.org/1983,10183)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung - Voraussetzungen für das Vorliegen einer Notwehrsituation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.07.1952 - 1 StR 119/52

    Hammerschlag - § 32 StGB: Erforderlichkeit, Affekt, Putativnotwehr, Notwehrexzeß,

    Auszug aus BGH, 11.01.1983 - 1 StR 742/82
    Verbotsirrtum (§ 17 StGB) läge dagegen vor, wenn dem Verhalten des Angeklagten die irrige Annahme zugrunde gelegen hätte, auch bei dieser (richtig erkannten) Sachlage dürfe geschossen werden (BGH, Beschluß vom 7. August 1979 - 1 StR 442/79 S. 9; BGHSt 3, 194, 196; BGH GA 1969, 23, 24 und 117, 118).
  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.01.1983 - 1 StR 742/82
    Indes bietet die Beschwerdeführerin als Mittel zu besserer Aufklärung nur die zusätzliche Befragung des Angeklagten an, ohne zu bedenken, daß die Rüge nicht darauf gestützt werden kann, der Tatrichter habe ein benutztes Beweismittel nicht ausgeschöpft (vgl. BGHSt 4, 125, 126; 17, 351, 352 [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62]/353; KK-Herdegen, StPO § 244 Rdn. 46).
  • BGH, 03.03.1959 - 5 StR 4/59
    Auszug aus BGH, 11.01.1983 - 1 StR 742/82
    Das neue Urteil unterliegt dem Verbot der Verschlechterung nach § 358 Abs. 2 S. 1 StPO (BGHSt 13, 41).
  • BGH, 03.07.1962 - 1 StR 157/62

    Verletzung der Amtsaufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 11.01.1983 - 1 StR 742/82
    Indes bietet die Beschwerdeführerin als Mittel zu besserer Aufklärung nur die zusätzliche Befragung des Angeklagten an, ohne zu bedenken, daß die Rüge nicht darauf gestützt werden kann, der Tatrichter habe ein benutztes Beweismittel nicht ausgeschöpft (vgl. BGHSt 4, 125, 126; 17, 351, 352 [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62]/353; KK-Herdegen, StPO § 244 Rdn. 46).
  • BGH, 14.06.1972 - 2 StR 679/71

    Fahrerflucht - Finnendolch - § 32 StGB, unvorsätzliche Notwehrprovokation,

    Auszug aus BGH, 11.01.1983 - 1 StR 742/82
    Er mußte aber, weil er den Angriff schuldhaft provoziert hatte, zunächst versuchen, dem Angriff auszuweichen, und durfte zur Trutzwehr mit einer Schußwaffe erst nach Ausnutzung aller Möglichkeiten der Schutzwehr übergehen (BGHSt 24, 356, 358; 26, 143, 145).
  • BGH, 15.05.1975 - 4 StR 71/75

    'Alle kaputt machen' - §§ 212, 22, 32 StGB, Notwehrprovokation

    Auszug aus BGH, 11.01.1983 - 1 StR 742/82
    Er mußte aber, weil er den Angriff schuldhaft provoziert hatte, zunächst versuchen, dem Angriff auszuweichen, und durfte zur Trutzwehr mit einer Schußwaffe erst nach Ausnutzung aller Möglichkeiten der Schutzwehr übergehen (BGHSt 24, 356, 358; 26, 143, 145).
  • BGH, 07.08.1979 - 1 StR 442/79

    Begehen von Straftaten innerhalb einer festgesetzten Bewährungszeit

    Auszug aus BGH, 11.01.1983 - 1 StR 742/82
    Verbotsirrtum (§ 17 StGB) läge dagegen vor, wenn dem Verhalten des Angeklagten die irrige Annahme zugrunde gelegen hätte, auch bei dieser (richtig erkannten) Sachlage dürfe geschossen werden (BGH, Beschluß vom 7. August 1979 - 1 StR 442/79 S. 9; BGHSt 3, 194, 196; BGH GA 1969, 23, 24 und 117, 118).
  • BGH, 10.02.2000 - 4 StR 558/99

    Festnahmerecht nach § 127 StPO

    Die hiermit verbundene Freiheitsberaubung und Nötigung war gerechtfertigt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 1983 - 1 StR 742/82; BayObLGSt 1959, 38, 41; 1986, 52, 55; OLG Hamm NStZ 1998, 370).

    d) Die Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge wäre dann rechtlich zutreffend, wenn der Angeklagte im weiteren Verlauf der Auseinandersetzung, ohne durch die Gegenwehr des D. in eine Notwehrlage versetzt und im Rahmen eigenen Notwehrrechts dazu veranlaßt worden zu sein, den Würgegriff angelegt hätte (vgl. BGHSt 24, 356, 357 f.; BGH NJW 1991, 503, 504; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung. 8; BGH, Urteil vom 11. Januar 1983 - 1 StR 742/82).

  • BGH, 30.03.1983 - 2 StR 173/82

    Strafbarkeit wegen Hehlerei - Fortgesetzte Urkundenfälschung in Tateinheit mit

    Soweit der Beschwerdeführer beanstandet, daß der Mitangeklagte R. nicht - angesichts seiner Angaben zur Tatzeit im Komplex A.-Bank - nach seinen Datierungsgewohnheiten gefragt worden sei, vermag dies die Revision nicht zu begründen; denn mit ihr kann nicht geltend gemacht werden, daß der Tatrichter ein benutztes Beweismittel nur unzulänglich ausgeschöpft habe (BGHSt 4, 125, 126 [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52]; BGH, Urteil vom 11. Januar 1983 - 1 StR 742/82 - Herdegen a.a.O., § 244 Rdn. 46).
  • BGH, 25.03.1986 - 1 StR 72/86

    Erforderlichkeit des Einsatzes eines Messers zur Abwehr eines Angriffs -

    Er würde nach § 16 StGB den Vorsatz des Angeklagten ausschließen, wenn er auf falscher Einschätzung der Sachlage beruhte; um einen Verbotsirrtum könnte es sich dagegen handeln, wenn der Angeklagte geglaubt hätte, auch bei der von ihm richtig erkannten Sachlage seien die Stiche in die Brust des Opfers ein zulässiges Mittel der Verteidigung gewesen (vgl. BGHSt 3, 194, 196; BGH NJW 1968, 1885; BGH GA 1969, 23, 24; 1969, 117, 118; BGH NStZ 1983, 500; BGH, Urt. vom 11. Januar 1983 - 1 StR 742/82).
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