Rechtsprechung
   BGH, 16.08.1996 - 1 StR 745/95   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 20 Abs. 1 GG; § 30 BNatSchG; § 30a BNatSchG
    Bestimmtheitsgebot und Demokratieprinzip (Straftatbestand des Vorrätighaltens zum Verkauf, des Anbietens sowie des Verkaufs von lebenden oder toten Tieren einer vom Aussterben bedrohten Art oder ihrer Teile; Verweis auf eine EWG-Verordnung).

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Kurzfassungen/Presse

  • tierschutz-urteile.de (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wildtiere; Seeadler, Gerfalke, Wanderfalke, Fischotter

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Bundesnaturschutzgesetz, §§ 30 a Abs. 2, und 30 Abs. I No. 3 ; Grundgesetz, Art. 20 Abs. 1 und 2, 103 Abs. 2, und 104 Abs. 1 Satz 1
    Umwelt

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 42, 219
  • NJW 1996, 3220
  • MDR 1996, 1171
  • NStZ 1996, 606 (Ls.)
  • NVwZ 1997, 208 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BGH, 25.10.2000 - 2 StR 232/00  

    Verfahrensverzögerung als Verfahrenshindernis

    Ob das bei einer solchen Sachlage bestehende Verfolgungsverbot als stets von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis zu verstehen ist (so etwa OLG Koblenz NJW 1994, 1887; OLG Zweibrücken NStZ 1989, 134; LG Düsseldorf NStZ 1988, 427; LG Bad Kreuznach NJW 1993, 1725), hat der Bundesgerichtshof bislang offen gelassen ( BGHSt 35, 137, 143; vgl. auch NJW 1996, 2739; wistra 1993, 340; 1994, 21; BGH, Beschluß vom 16. August 1996 - 1 StR 745/95 [in BGHSt 42, 219 nicht abgedruckt]).
  • BGH, 16.12.2004 - 1 StR 420/03  

    Strafrecht - Unrichtiger Darstellung börsenrechtlicher Quartalsberichte

    d.) Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob und inwieweit Art. 103 Abs. 2 GG im Hinblick auf das nicht näher definierte Tatbestandsmerkmal "Verhältnisse der Gesellschaft" eine einschränkende Auslegung von § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG gebietet (zur Bestimmtheit vgl. BGHSt 30, 285; 42, 219, 221, jew. m.w.N.).
  • BGH, 22.07.2004 - 5 StR 85/04  

    Verfassungswidrigkeit der gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung (Merkmal "in großem

    Auf der Grundlage der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Tatbestandsmerkmale der "Gewerbsmäßigkeit" (vgl. BGHSt 42, 219, 225; BGH wistra 1994, 230, 232) und der "bandenmäßigen Begehung" ( BGHSt 46, 321) festgeschrieben und über § 369 AO auch im Steuerstrafrecht zugrunde zu legen.
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  • BGH, 17.03.2011 - 5 StR 543/10  

    Vorsätzliches unerlaubtes Handeltreiben mit einem Grundstoff, der zur Herstellung

    Soweit die Blankettnorm ihrerseits nicht die wesentlichen Strafbarkeitsvoraussetzungen enthält (vgl. BGH, Beschluss vom 16. August 1996 - 1 StR 745/95, BGHSt 42, 219, 221), kann dies verfassungsrechtlich bedenklich sein.
  • BGH, 24.01.2012 - 1 StR 614/11  

    Aufrechterhaltung des Strafausspruchs nach Korrektur des Schuldspruchs und

    Nach diesen im Strengbeweisverfahren getroffenen Feststellungen muss von vierzehn Verstößen gegen § 174 StGB - je zwei in den sieben Monaten von September 1998 bis März 1999 - ausgegangen werden (vgl. BGH, Beschl. vom 16.08.1996 - 1 StR 745/95; BGH, Beschl. vom 11.06.2002 - 1 StR 178/02), die am 01.04.2004, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des 1 Sexualdelikts-ÄndG vom 27.12.2003, bereits verjährt waren.
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