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   BGH, 05.04.2000 - 1 StR 75/00   

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https://dejure.org/2000,3560
BGH, 05.04.2000 - 1 StR 75/00 (https://dejure.org/2000,3560)
BGH, Entscheidung vom 05.04.2000 - 1 StR 75/00 (https://dejure.org/2000,3560)
BGH, Entscheidung vom 05. April 2000 - 1 StR 75/00 (https://dejure.org/2000,3560)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 332
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.08.1988 - 1 StR 136/88

    Strafklageverbrauch bei gleichzeitiger Einfuhr von Waffen und Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 05.04.2000 - 1 StR 75/00
    Da der Täter die Betäubungsmittel bei der Einfuhr in Besitz hat, stellen die Einfuhr und das - materiellrechtlich zurücktretende (Weber BtMG, § 29 Rn. 389 m.w.N.) - Dauerdelikt des Besitzes eine einheitliche prozessuale Tat im Sinne von § 264 StPO dar (vgl. auch zum Waffenstrafrecht BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 11).
  • BGH, 20.01.1995 - 3 StR 585/94

    Prozessuale Tat - Doppelte Rechtshängigkeit - Verfahrenshindernis - Revision -

    Auszug aus BGH, 05.04.2000 - 1 StR 75/00
    Grundsätzlich gebührt dem zuerst eröffnenden Gericht der Vorrang (BGHSt 36, 175, 181; BGHR StPO vor § 1/Verfahrenshindernis Doppelanhängigkeit 5).
  • BGH, 27.04.1989 - 1 StR 632/88

    Strafbarkeit wegen Betrugs - Werbung von Kapitalanlegern als Kommanditisten mit

    Auszug aus BGH, 05.04.2000 - 1 StR 75/00
    Grundsätzlich gebührt dem zuerst eröffnenden Gericht der Vorrang (BGHSt 36, 175, 181; BGHR StPO vor § 1/Verfahrenshindernis Doppelanhängigkeit 5).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 202/98

    Strafzumessung bei der Beihilfe zur Untreue

    Auszug aus BGH, 05.04.2000 - 1 StR 75/00
    Die verhängte Gesamtstrafe bleibt davon unberührt, da diese sich nach Sachlage, insbesondere nach der Zahl und der Höhe der übrigen Einzelstrafen ohne weiteres rechtfertigt und auszuschließen ist, dass der Tatrichter ohne die wegfallende Einzelstrafe zu einer anderen Gesamtstrafe gekommen wäre (vgl. nur BGH wistra 1999, 28, 29 m.w.N.; Kuckein in Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 353 Rn. 21).
  • BGH, 06.11.2003 - 4 StR 270/03

    Einlassung des Abgeklagten (Beweiswürdigung; Glaubwürdigkeit; Einlassungswechsel;

    Der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge tritt dagegen gegenüber der unerlaubten Einfuhr dieser Betäubungsmittel zurück (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 332; vgl. auch Körner BtMG 5. Aufl. § 29 a Rdn. 158).
  • BGH, 15.07.2020 - 2 StR 110/20

    Darstellen des gleichzeitigen Besitzes verschiedener zum Eigenkonsum bestimmter

    Da er die Betäubungsmittel jedoch bei der Einfuhr im Besitz hatte, stellen die Einfuhr und das - materiellrechtlich zurücktretende - Dauerdelikt des Besitzes eine einheitliche prozessuale Tat und nicht - wie von der Strafkammer angenommen - zwei verschiedene prozessuale Taten im Sinne von § 264 StPO dar (BGH, Beschluss vom 5. April 2000 - 1 StR 75/00, NStZ-RR 2000, 332 mwN).
  • BGH, 05.08.2008 - 3 StR 304/08

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; unerlaubte

    Die hiergegen gerichtete, auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten führt zum Wegfall der Verurteilung wegen tateinheitlichen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; denn der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge tritt gegenüber der unerlaubten Einfuhr dieser Betäubungsmittel zurück (BGH NStZ 2007, 101; NStZ-RR 2004, 88; 2000, 332).
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