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   BGH, 23.07.1953 - 1 StR 772/52   

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https://dejure.org/1953,2299
BGH, 23.07.1953 - 1 StR 772/52 (https://dejure.org/1953,2299)
BGH, Entscheidung vom 23.07.1953 - 1 StR 772/52 (https://dejure.org/1953,2299)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 1953 - 1 StR 772/52 (https://dejure.org/1953,2299)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • RG, 19.03.1917 - III 52/17

    Zum Begriffe der Verletzung einer Amts- oder Dienstpflicht im Sinne von § 332

    Auszug aus BGH, 23.07.1953 - 1 StR 772/52
    § 332 StGB ist allerdings nur anwendbar, wenn die von dem Beamten käuflich gemachte, die Verletzung einer Amts- oder Dienstpflicht enthaltende Handlung zugleich in sein Amt einschlägt (RGSt 50, 257; 70, 172).

    Las genügt für die Feststellung, dass der Angeklagte eine in sein Amt einschlagende, pflichtwidrige Handlung in Aussicht gestellt und für sie ein Geschenk gefordert und sich hat versprechen lassen (vgl. RGSt 50, 257; 55, 50; 57, 164; RG in DR 1939, 994 und in HRR 1940, 195, 872).

  • RG, 31.05.1943 - 2 D 40/43

    Zusammenfassende Erörterung der wesentlichen Tatbestandsmerkmale der §§ 331 bis

    Auszug aus BGH, 23.07.1953 - 1 StR 772/52
    an, vielmehr genügt es hier, dass das Wesen des Geschenks als Entgelt für eine Amtshandlung erkennbar war (RGSt 77, 75 f).
  • BGH, 28.10.1952 - 1 StR 450/52
    Auszug aus BGH, 23.07.1953 - 1 StR 772/52
    Das gehört aber auch nicht zum Tatbestand der Bestechung, es genügt vielmehr eine dem Gesetz entsprechende laienhafte Wertung (BGHSt 3, 248, 255); diese hat das Landgericht jedenfalls sinngemäss festgestellt.
  • BGH, 09.06.1953 - 5 StR 151/53
    Auszug aus BGH, 23.07.1953 - 1 StR 772/52
    Das Verbrechen erschöpft sich vielmehr darin, dass der Täter für eine solche Handlung, einerlei ob er sie begeht oder nicht begeht, Geschenke oder andere Vorteile annimmt, fordert oder sich versprechen lässt (vgl. BGH 5 StR 151/53 vom 9. Juni 1953).
  • RG, 24.03.1936 - 1 D 980/35

    Kann die Revision gegen ein Urteil, das das Verfahren auf Grund des

    Auszug aus BGH, 23.07.1953 - 1 StR 772/52
    Die Feststellungen können daher einen Freispruch des Bl. nicht rechtfertigen (vgl. RGSt 70, 193, 197).
  • RG, 05.12.1922 - V 739/22

    Erstreckt sich die Amtspflicht des für ein Justizgebäude bestellten Hauswarts auf

    Auszug aus BGH, 23.07.1953 - 1 StR 772/52
    Las genügt für die Feststellung, dass der Angeklagte eine in sein Amt einschlagende, pflichtwidrige Handlung in Aussicht gestellt und für sie ein Geschenk gefordert und sich hat versprechen lassen (vgl. RGSt 50, 257; 55, 50; 57, 164; RG in DR 1939, 994 und in HRR 1940, 195, 872).
  • RG, 20.05.1904 - 6241/03

    1. Wird der Tatbestand des § 333 St.G.B.'s dadurch ausgeschlossen, daß der Beamte

    Auszug aus BGH, 23.07.1953 - 1 StR 772/52
    Dass sich Br. zu der Amtspflichtverletzung schon erboten hatte, ist ohne Bedeutung (RGSt 37, 171).
  • RG, 24.06.1920 - I 437/20

    Sind in § 333 StGB. unter Handlungen, die eine Verletzung einer Amtspflicht

    Auszug aus BGH, 23.07.1953 - 1 StR 772/52
    Las genügt für die Feststellung, dass der Angeklagte eine in sein Amt einschlagende, pflichtwidrige Handlung in Aussicht gestellt und für sie ein Geschenk gefordert und sich hat versprechen lassen (vgl. RGSt 50, 257; 55, 50; 57, 164; RG in DR 1939, 994 und in HRR 1940, 195, 872).
  • RG, 05.10.1906 - V 483/06

    1. Ist bei der passiven Bestechung Mittäterschaft des Beamten und eines

    Auszug aus BGH, 23.07.1953 - 1 StR 772/52
    § 332 StGB setzt voraus, dass die Handlung, für die der Beamte Vorteile annimmt, fordert oder sich versprechen lässt, objektiv eine Verletzung seiner Amtspflichten enthält (RGSt 39, 193, 197).
  • RG, 12.12.1929 - II 1312/29

    Zum Begriffe der Urkundenbeschädigung im Sinne des § 348 Abs. 2 StGB.

    Auszug aus BGH, 23.07.1953 - 1 StR 772/52
    hat die Urkunde also beschädigt (RGSt 63, 366; 67, 226, 229 f).
  • RG, 04.05.1933 - II 269/33

    1. Kann der Nachlaßpfleger (§ 1960 Abs. 2 BGB.) dem "Kurator" im Sinne des § 266

  • RG, 10.01.1896 - 4348/95

    Hört die amtliche Aufbewahrung eines Gegenstandes dadurch auf, daß die amtliche

  • RG, 19.10.1900 - 3341/00

    1. Gehört die für den Adressaten bestimmte Abschrift einer Zustellungsurkunde,

  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92

    Rechtsbeugung eines Staatsanwalts bei Verwendung von Geldbußen zur

    Nimmt ein Staatsanwalt im Rahmen seiner dienstlichen Aufgaben Schriftstücke, Beweismittel oder Zahlungen entgegen, so gehen diese, unabhängig vom tatsächlichen Ort der Aufbewahrung und ihrem vorgesehenen prozeßordnungsgemäßen weiteren Verbleib, in amtliche Verwahrung über; sie werden grundsätzlich Bestandteil der Ermittlungs-, gegebenenfalls der Handakten (vgl. BGH, Urteile vom 23. Juli 1953 - 1 StR 772/52 - S. 12 f; vom 21. Februar 1957 - 4 StR 566/56; vom 10. November 1967 - 4 StR 512/66 - S. 79).
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