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   BGH, 27.08.1953 - 1 StR 781/52   

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https://dejure.org/1953,315
BGH, 27.08.1953 - 1 StR 781/52 (https://dejure.org/1953,315)
BGH, Entscheidung vom 27.08.1953 - 1 StR 781/52 (https://dejure.org/1953,315)
BGH, Entscheidung vom 27. August 1953 - 1 StR 781/52 (https://dejure.org/1953,315)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 305
  • NJW 1953, 1640
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.05.1953 - 2 StR 11/52
    Auszug aus BGH, 27.08.1953 - 1 StR 781/52
    Nur insoweit ist eine Einschränkung notwendig, als es auf das letzte tatrichterliche und nicht das Urteil des Revisionsgerichts ankommt; denn dieses darf eine tatsächliche Würdigung nicht mehr vornehmen (RGSt 75, 100, 103 mit weiteren Nachweisen; BGHSt 4, 13; Urt. des BGH vom 29. Mai 1953 - 2 StR 11/52; OLG Hamm MDR 1949, 438; OLG Bremen ZfZ 1950, 271 und zu § 335 StGB BGH JZ 1951, 376).

    Der Bundesgerichtshofs hat die Revision des Nebenklägers, soweit sie sich gegen diesen Wertansatz richtete, verworfen (Urt. vom 29. Mai 1953 - 2 StR 11/52).

  • BGH, 30.09.1952 - 2 StR 47/51
    Auszug aus BGH, 27.08.1953 - 1 StR 781/52
    Andernfalls würde ihm ein durch nichts gerechtfertigter Vorteil erwachsen, Dessen Ausgleich wäre zwar auch durch eine entsprechende Bemessung der Geldstrafe möglich; die Einziehung oder die Zahlung des Wertersatzes, sollen jedoch nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzes neben die Hauptstrafen treten (vgl. auch BGHSt 3, 163, 164).
  • BGH, 06.02.1953 - 2 StR 714/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.08.1953 - 1 StR 781/52
    Nur insoweit ist eine Einschränkung notwendig, als es auf das letzte tatrichterliche und nicht das Urteil des Revisionsgerichts ankommt; denn dieses darf eine tatsächliche Würdigung nicht mehr vornehmen (RGSt 75, 100, 103 mit weiteren Nachweisen; BGHSt 4, 13; Urt. des BGH vom 29. Mai 1953 - 2 StR 11/52; OLG Hamm MDR 1949, 438; OLG Bremen ZfZ 1950, 271 und zu § 335 StGB BGH JZ 1951, 376).
  • RG, 12.03.1909 - V 79/09

    1. Welche Wirkung äußert die zulässig beschränkte Anfechtung eines Urteils auf

    Auszug aus BGH, 27.08.1953 - 1 StR 781/52
    Das gilt auch für die ihn tragenden Feststellungen in dem Urteil des Landgerichts in Köln vom 7. Juni 1950 (RGSt 42, 241, 243; BGH JZ 1951, 344).
  • RG, 21.01.1941 - 1 D 180/40

    1. Die Fettsteuer wird für dieselbe Menge Fett wiederholt fällig, wenn das Fett

    Auszug aus BGH, 27.08.1953 - 1 StR 781/52
    Nur insoweit ist eine Einschränkung notwendig, als es auf das letzte tatrichterliche und nicht das Urteil des Revisionsgerichts ankommt; denn dieses darf eine tatsächliche Würdigung nicht mehr vornehmen (RGSt 75, 100, 103 mit weiteren Nachweisen; BGHSt 4, 13; Urt. des BGH vom 29. Mai 1953 - 2 StR 11/52; OLG Hamm MDR 1949, 438; OLG Bremen ZfZ 1950, 271 und zu § 335 StGB BGH JZ 1951, 376).
  • BGH, 06.06.2018 - 4 StR 569/17

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Voraussetzung: Beendigung der Tat im

    dd) Der vorliegenden Entscheidung steht nicht die zu § 401 der Reichsabgabenordnung (RAbgO) ergangene Entscheidung des 1. Ferienstrafsenats vom 27. August 1953 (1 StR 781/52, BGHSt 4, 305 ff.) entgegen.
  • OLG Braunschweig, 17.06.2013 - 1 Ss 34/13

    Eigentumsverhältnisse und Gewahrsamverhältnisse im Zusammenhang mit der

    Dass das Amtsgericht bei der Anwendung von § 73 a StGB (von einem Verbrauch des Diesels ist auszugehen) nicht mitgeteilt hat, auf welcher Grundlage es den mit 1, 35 EUR angesetzten Wert des Erlangten im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (dazu: BGHSt 4, 305, 308; Wiedner in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, § 73 a StGB, Rn. 18 f.; Schmidt in Leipziger Kommentar, 12. Aufl., § 73 a Rn. 13) ermittelt hat, schadet ebenfalls nicht.

    Soweit der Angeklagte nunmehr auf regionale Unterschiede des Dieselpreises hinweist, ist dem entgegenzuhalten, dass nicht der nordhessische Marktpreis, sondern der "gewöhnliche inländische Verkaufspreis" maßgeblich ist (BGHSt 4, 305; Schmidt in Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl., § 73 a Rn. 12).

  • BGH, 10.01.2008 - 5 StR 365/07

    Verfall von Wertersatz (Bestimmung des Erlangten bei Mittäterschaft, Erlangung

    Zum anderen legt es der Umrechnung des Verkaufserlöses nicht den Umrechnungskurs zum Zeitpunkt der tatrichterlichen Entscheidung zugrunde (vgl. BGHSt 4, 305), sondern schätzt den Umrechnungskurs zum Umtauschzeitpunkt.
  • OLG Stuttgart, 06.06.2014 - 2 Ss 541/13

    Wertersatzverfall: Anzusetzender Wertpapierwert bei Marktmanipulation durch

    Der Senat weicht dabei nicht von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. August 1953 (BGHSt 4, 305, a.a.O.) ab, so dass eine Divergenzvorlage nach § 121 Abs. 2 GVG an den Bundesgerichtshof zu unterbleiben hat.
  • BGH, 09.06.1959 - 1 StR 4/58

    Strafdrohung - Gesetzesbestimmtheit - Angedrohte Strafe - Strafrahmen - Geringste

    Die Wertersatzstrafe bemißt sich nicht nach dem Wert der Ware im Zeitpunkt der Tat, sondern der letzten tatrichterlichen Verhandlung (BGHSt 4, 305).
  • OLG Stuttgart, 03.04.1981 - 1 Ss (25) 150/81

    Strafbarkeit der Werbung in einer Zeitungsanzeige für einen Realkredit ohne

    So sind etwa für bedenklich erachtete allgemeine Tatbestandsbeschreibungen ("grober Unfug", "landesverräterischer Nachrichtendienst", "geeigneter Fahrzeuglenker") nur deshalb für verfassungskonform erachtet worden, weil sie schon zum überlieferten Bestand an Strafrechtsnormen gehörten und durch eine jahrzehntelange gefestigte Rechtsprechung hinreichend präzisiert waren (BVerfGE 26, 41 [BVerfG 14.05.1969 - 2 BvR 238/68] ; 28, 175) [BVerfG 14.04.1970 - 2 BvL 23/64] oder weil der Rückgriff auf andere gesetzliche Regelungen, die denselben Begriff verwenden, eine hinreichende Bestimmung zuläßt (BGHSt 4, 305; 18, 359).
  • BGH, 08.01.1963 - 1 StR 389/62

    Strafbarkeit auf Grund einer Monopolhinterziehung wegen eines vorschriftswidrigen

    Maßgebend für die Bemessung des Wertersatzes ist der Wert, den die nicht mehr einziehbare Sache zur Zeit des tatrichterlichen Urteils hat (BGHSt 4, 305).
  • BGH, 13.01.1959 - 1 StR 535/58

    Rechtsmittel

    Nicht zum Nachteil des Beschwerdeführers gereicht es hingegen, daß das Landgericht als Grundlage für die Bemessung der Wertersatzstrafe den regelmäßigen Verkaufspreis je Liter Weingeist zur Tatzeit statt zur Zeit des Urteils genommen hat (vgl. u.a. BGHSt 4, 13; 4, 305) [BGH 20.08.1953 - 1 StR 261/53]; denn der Verkaufspreis betrug in beiden Zeitpunkten 12) 70 DM.
  • BGH, 03.09.1953 - 4 StR 188/53

    Rechtsmittel

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (1 StR 781/52 v. 27.8.1953) ist jedoch der handelsübliche Wert nach dem Zeitpunkt des letzten tatrichterlichen Urteils zu berechnen.
  • BGH, 05.10.1954 - 5 StR 193/54

    Rechtsmittel

    Es kommt in der Tat nur auf den gewöhnlichen Verkaufswert zum Zeitpunkt der letzten Verhandlung vor dem Landgericht an, wobei für die Frage der Beschaffenheit der Ware auf die Zeit der Beschlagnahme (und nicht des Verkaufs) zurückzugehen ist (vgl BGHSt 4, 305).
  • BGH, 14.09.1954 - 5 StR 11/54

    Rechtsmittel

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