Rechtsprechung
   BGH, 21.02.1989 - 1 StR 786/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3768
BGH, 21.02.1989 - 1 StR 786/88 (https://dejure.org/1989,3768)
BGH, Entscheidung vom 21.02.1989 - 1 StR 786/88 (https://dejure.org/1989,3768)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 1989 - 1 StR 786/88 (https://dejure.org/1989,3768)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,3768) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung; Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts; Verstoß gegen die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1989, 295
  • StV 1990, 10
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.12.1981 - 3 StR 368/81

    Hauptverhandlung - Ausschluß der Öffentlichkeit - Verkündung eines

    Auszug aus BGH, 21.02.1989 - 1 StR 786/88
    Damit hat sie den Ausschlußgrund in noch ausreichendem Maße angegeben (vgl. hierzu BGHSt 30, 298); denn unter den hier gegebenen Umständen war nicht daran zu zweifeln, daß sie im Hinblick auf die weitere Erörterung der dem Angeklagten vorgeworfenen Tat die Öffentlichkeit zum Schütze der Privatsphäre der Zeugin Bischoff ausschließen wollte.
  • BGH, 20.10.1981 - 5 StR 572/81

    Überprüfung des Vorliegens von Vorsatz bei verschiedenen Teilen eines

    Auszug aus BGH, 21.02.1989 - 1 StR 786/88
    Sie hat die erforderliche Gesamtwertung aller wesentlichen entlastenden und belastenden Umstände vorgenommen und ist auf dieser Grundlage zu einer vertretbaren Entscheidung gelangt (vgl. BGH NStZ 1982, 26).
  • BGH, 05.01.1982 - 5 StR 706/81

    Ausschluss der Öffentlichkeit bei Vernehmung eines Zeugen - Notwendigkeit eines

    Auszug aus BGH, 21.02.1989 - 1 StR 786/88
    Doch kann in einem solchen Fall die Revision nach wie vor darauf gestützt werden, die Ausschließung der Öffentlichkeit sei nicht durch einen den Anforderungen des § 174 Abs. 1 GVG entsprechenden Beschluß gedeckt (Rieß/Hilger NStZ 1987, 204, 208 Fn. 341; zur Angabe des Ausschlußgrundes vgl. BGH NStZ 1982, 169/170).
  • BGH, 21.06.2012 - 4 StR 623/11

    Ausschluss der Öffentlichkeit während der Verlesung des Anklagesatzes; Bindung

    Gemäß § 171b Abs. 3 GVG unanfechtbar und daher gemäß § 336 Satz 2 StPO der revisionsgerichtlichen Überprüfung entzogen ist die gerichtliche Entscheidung darüber, ob die in § 171b Abs. 1 Satz 1 GVG normierten tatbestandlichen Voraussetzungen für einen Ausschluss der Öffentlichkeit im Einzelfall vorliegen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 1989 - 1 StR 786/88, BGHR GVG § 171b Abs. 1 Dauer 1; Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 268/06, StV 2007, 514; vgl. auch den Entwurf der Bundesregierung für ein Erstes Gesetz zur Verbesserung der Stellung des Verletzten im Strafverfahren, BT-Drucks. 10/5305 S. 23 f.).
  • BGH, 12.11.2015 - 2 StR 311/15

    Ausschluss der Öffentlichkeit während der Schlussvorträge (Beruhen;

    Dies betrifft aber nur die inhaltliche Überprüfung der gerichtlichen Ausschließungsanordnung darauf, ob die in § 171b Abs. 1 und 2 GVG normierten tatbestandlichen Voraussetzungen für einen Ausschluss der Öffentlichkeit im Einzelfall vorliegen (vgl. zu § 171b Abs. 3 GVG a.F., BGH, Urteil vom 21. Februar 1989 - 1 StR 786/88, BGHR GVG § 171b Abs. 1 Dauer 1; Urteil vom 21. Juni 2012 - 4 StR 623/11, BGHSt 57, 273, 275).
  • BGH, 19.12.2006 - 1 StR 268/06

    Unterrichtung eines vorübergehend entfernten Angeklagten durch Mitverfolgung per

    a) Statthaft ist hier allein die Rüge, es fehle an der gemäß § 174 Abs. 1 Satz 3 GVG gebotenen Begründung des Beschlusses (vgl. BGH StV 1990, 10).
  • BGH, 17.08.2011 - 5 StR 263/11

    Öffentlichkeit des Verfahrens (Ausschließung bei der neuerlichen Vernehmung eines

    Doch kann in einem solchen Fall die Revision ? wie hier ? darauf gestützt werden, die Ausschließung der Öffentlichkeit sei nicht durch einen den Anforderungen des § 174 Abs. 1 GVG entsprechenden Beschluss gedeckt (vgl. BGH StV 1990, 10; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 171b GVG Rdnr. 12).
  • BGH, 15.04.1992 - 2 StR 574/91

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen in Tateinheit mit

    Er deckt deshalb auch den Ausschluß der Öffentlichkeit nach mehrmaliger Unterbrechung der Vernehmung (vgl. BGH StV 1990, 10).
  • BGH, 25.07.1990 - 2 StR 270/90

    Gebotenheit der Vollstreckung der Strafe anstelle der Aussetzung zur Bewährung -

    Vor allem für die Entscheidung nach § 56 Abs. 3 StGB wäre zu berücksichtigen gewesen, daß er in dieser Sache mehr als zehn Monate Untersuchungshaft erlitten hat (vgl. BGH wistra a.a.O.; BGH, Urteil vom 21. Februar 1989 - 1 StR 786/88 und Beschluß vom 22. Februar 1989 - 2 StR 658/88).
  • BGH, 18.06.1993 - 2 StR 55/93

    Anfechtung eines Urteils durch den Nebenkläger mit dem Ziel der Verhängung einer

    Das gestattet den Schluß, daß die Nebenklägerin den Schuldspruch nicht angreifen will, da der Angeklagte insoweit antragsgemäß verurteilt worden ist (vgl. BGH, Beschl. v. 21. Februar 1989 - 1 StR 786/88).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht