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   BGH, 26.03.2003 - 1 StR 79/03   

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https://dejure.org/2003,9791
BGH, 26.03.2003 - 1 StR 79/03 (https://dejure.org/2003,9791)
BGH, Entscheidung vom 26.03.2003 - 1 StR 79/03 (https://dejure.org/2003,9791)
BGH, Entscheidung vom 26. März 2003 - 1 StR 79/03 (https://dejure.org/2003,9791)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Gesamtstrafenbildung bei Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung unter Einbeziehung von zwei Einzelstrafen; Zusammenführen sämtlicher Erkenntnisse bei Nichterledigung einer Geldstrafe und weiteren Freiheitsstrafen

  • Judicialis

    StGB § 250 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55 Abs. 1
    Keine Gesamtstrafenbildung, wenn das einbeziehungsfähige Urteil bei einer nicht einbeziehungsfähigen Entscheidung einbeziehungsfähig ist

  • datenbank.nwb.de
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.12.1995 - 1 StR 697/95

    Betäubungsmittel - Besonders schwerer Fall - Gewerbsmäßigkeit - Konkurrenz -

    Auszug aus BGH, 26.03.2003 - 1 StR 79/03
    Deshalb ist das Urteil vom 4. Februar 2002 als auf die Entscheidung vom 28. Januar 1999 "zurückprojiziert" zu behandeln, so daß es keine weitere Zäsur bilden kann (BGH NStZ 1998, 35, vgl. auch BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 1; BGH, Beschl. vom 21. Dezember 1995 - 1 StR 697/95).
  • BGH, 28.11.1986 - 3 StR 499/86

    Zweck einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 26.03.2003 - 1 StR 79/03
    Deshalb ist das Urteil vom 4. Februar 2002 als auf die Entscheidung vom 28. Januar 1999 "zurückprojiziert" zu behandeln, so daß es keine weitere Zäsur bilden kann (BGH NStZ 1998, 35, vgl. auch BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 1; BGH, Beschl. vom 21. Dezember 1995 - 1 StR 697/95).
  • BGH, 22.07.1997 - 1 StR 340/97

    Sexueller Mißbrauch von Kindern - Strafzumessungserwägungen und

    Auszug aus BGH, 26.03.2003 - 1 StR 79/03
    Deshalb ist das Urteil vom 4. Februar 2002 als auf die Entscheidung vom 28. Januar 1999 "zurückprojiziert" zu behandeln, so daß es keine weitere Zäsur bilden kann (BGH NStZ 1998, 35, vgl. auch BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 1; BGH, Beschl. vom 21. Dezember 1995 - 1 StR 697/95).
  • BGH, 22.09.2016 - 1 StR 316/16

    Inbegriffsrüge (Nachweis der Falschheit einer Urkunde nur durch

    Deshalb ist das Urteil vom 15. April 2013 als auf die Entscheidung vom 26. Oktober 2010 zurückprojiziert zu behandeln, so dass es keine Zäsur bilden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 26. März 2003 - 1 StR 79/03 m.w.N.).
  • BGH, 31.08.2022 - 4 StR 372/21

    Strafzumessung (Zäsurwirkung eines Urteils: Gesamtstrafenfähigkeit,

    Dies hat zur Folge, dass das Urteil des Amtsgerichts Herne-Wanne gesamtstrafenrechtlich verbraucht ist und deshalb keine weitere Zäsurwirkung entfalten kann (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2016 - 1 StR 316/16; Beschluss vom 26. März 2003 - 1 StR 79/03 mwN).
  • BGH, 16.02.2021 - 2 StR 462/20

    Grundsätze der Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung einer nach der

    Der danach entscheidende Richter muss sich bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung in die Lage des Richters versetzen, dessen Entscheidung für eine nachträgliche Einbeziehung in Frage kommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. November 1986 - 3 StR 499/86; vom 26. März 2003 - 1 StR 79/03 je mwN; Schäfer/Sander/Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1244).
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