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   BGH, 26.05.1992 - 1 StR 796/91   

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https://dejure.org/1992,9920
BGH, 26.05.1992 - 1 StR 796/91 (https://dejure.org/1992,9920)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1992 - 1 StR 796/91 (https://dejure.org/1992,9920)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1992 - 1 StR 796/91 (https://dejure.org/1992,9920)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Schwerer Raub in Tateinheit mit räuberischem Angriff auf einen Kraftfahrer - Berücksichtigung einer Notlage bei der Strafzumessung - Voraussetzungen für das Vorliegen eines minder schweren Falles

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.10.1991 - 4 StR 336/91

    Möglichkeit eines Eingriffs des Revisionsgerichts in die Einzelakte der

    Auszug aus BGH, 26.05.1992 - 1 StR 796/91
    Eine bis ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist dem Revisionsgericht dagegen verwehrt (BGHSt 34, 345, 349; BGH, Beschl. vom 15. Oktober 1991 - 4 StR 336/91).
  • BGH, 13.05.1986 - 5 StR 143/86

    Kuriertätigkeit als Handeltreiben; Begehung der Tat im Inland

    Auszug aus BGH, 26.05.1992 - 1 StR 796/91
    Wenn vom Tatrichter nicht jeder zu Gunsten oder zu Lasten eines Angeklagten sprechende Umstand ausdrücklich angesprochen wird, so läßt das noch nicht ohne weiteres besorgen, er habe ihn übersehen (BGH, Urt. vom 13. Mai 1986 - 5 StR 143/86; Beschl. vom 2. März 1989 - 1 StR 7/89).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 26.05.1992 - 1 StR 796/91
    Eine bis ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist dem Revisionsgericht dagegen verwehrt (BGHSt 34, 345, 349; BGH, Beschl. vom 15. Oktober 1991 - 4 StR 336/91).
  • BGH, 02.03.1989 - 1 StR 7/89

    Berücksichtigung beamtenrechtlicher Folgen bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 26.05.1992 - 1 StR 796/91
    Wenn vom Tatrichter nicht jeder zu Gunsten oder zu Lasten eines Angeklagten sprechende Umstand ausdrücklich angesprochen wird, so läßt das noch nicht ohne weiteres besorgen, er habe ihn übersehen (BGH, Urt. vom 13. Mai 1986 - 5 StR 143/86; Beschl. vom 2. März 1989 - 1 StR 7/89).
  • BGH, 04.11.1987 - 3 StR 482/87

    Beibehaltung der Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts im Jugendstrafrecht -

    Auszug aus BGH, 26.05.1992 - 1 StR 796/91
    Dies gilt insbesondere dort, wo sich die Tat - bei einer Beurteilung nach allgemeinem Strafrecht - als minder schwerer Fall darstellen würde (BGHR JGG § 18 Abs. 1 Satz 3 minder schwerer Fall 3 m.w.Nachw.).
  • BGH, 27.09.2018 - 4 StR 135/18

    Revisionsbegründung (Anforderungen an den Revisionsvortrag: Darlegung

    Eine bis ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist dem Revisionsgericht dagegen verwehrt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349; Urteil vom 26. Mai 1992 - 1 StR 796/91; Urteil vom 23. Juli 1992 - 4 StR 194/92, juris Rn. 27 f.).
  • BGH, 23.07.1992 - 4 StR 194/92

    Strafbarkeit bei Blankettstrafgesetzen - Illegaler Einsatz von Hormonen bei der

    Eine bis ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist dem Revisionsgericht dagegen verwehrt (BGHSt 34, 345, 349; BGH, Urteil vom 26. Mai 1992 - 1 StR 796/91; Beschluß vom 15. Oktober 1991 - 4 StR 336/91).
  • BGH, 21.02.1995 - 5 StR 759/94

    Symptomzusammenhang - Hang - Gefährlichkeit - Unterbringung - Entziehungsanstalt

    Die Wahl des Strafrahmens des § 250 Abs. 2 StGB hält sich noch innerhalb des dem Tatrichter zustehenden Spielraums (vgl. nur BGH, Urteil vom 26. Mai 1992 - 1 StR 796/91 - BGH wistra 1993, 227; BGH, Urteil vom 21. Dezember 1993 - 5 StR 683/93 -).
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