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   BGH, 10.05.1988 - 1 StR 80/88   

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https://dejure.org/1988,2409
BGH, 10.05.1988 - 1 StR 80/88 (https://dejure.org/1988,2409)
BGH, Entscheidung vom 10.05.1988 - 1 StR 80/88 (https://dejure.org/1988,2409)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 1988 - 1 StR 80/88 (https://dejure.org/1988,2409)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrüge wegen unrechtmäßigem Ausschluss des Angeklagten von der Verhandlung - Beweiskraft eines Stempels über den Eingang des Urteils auf der Geschäftsstelle - Zulässigkeit einer Wahrunterstellung bei Beweisangebot durch den Angeklagten zur Prüfung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 423
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.08.1986 - 3 StR 234/86

    Rechtliche Wirkungen eines Auseinanderfallens zwischen der Schlussfolgerung eines

    Auszug aus BGH, 10.05.1988 - 1 StR 80/88
    In der Literatur wird zwar die Auffassung vertreten, eine Wahrunterstellung sei regelmäßig nicht zulässig, wenn der Angeklagte zur Prüfung der Glaubwürdigkeit eines Belastungszeugen Tatsachen unter Beweis stellt, die dieser bestreitet (vgl. die Nachweise in BGHR StPO § 244 Abs. 2 Wahrunterstellung 1; ferner Herdegen in KK 2. Aufl. § 244 Rdn. 94).
  • BGH, 05.07.1979 - 4 StR 272/79

    Revision wegen Verfahrensfehlern - Wahrung der Frist, innerhalb derer das von

    Auszug aus BGH, 10.05.1988 - 1 StR 80/88
    Die Rechtzeitigkeit der Urteilsabsetzung kann auch im Wege des Freibeweises festgestellt werden (vgl. BGHSt 29, 43, 47).
  • BGH, 07.10.1998 - 1 StR 287/98

    Einordnung der Rüge gem. § 261 StPO als Verfahrensrüge im Revisionsverfahren;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dies jedoch nicht stets der Fall (BGH NStZ 1988, 423; StV 1986, 467).
  • BGH, 03.10.1989 - 4 StR 394/89

    Schuldfähigkeit - Sachverständigenbeurteilung - Hirnverletzung -

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  • OLG Saarbrücken, 23.04.2014 - Ss (B) 22/14

    Rechtsbeschwerde - Verspätete Niederschrift eines Bußgeldurteils aufgrund

    Dies kann etwa durch eine nachträgliche dienstliche Äußerung des Richters (vgl. BGHSt 29, 43 ff. Rn. 12, zit. nach juris) oder des Geschäftsstellenbeamten geschehen (vgl. BGH NStZ 1988, 423 f. Rn. 7, zit. nach juris).
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