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   BGH, 21.04.1992 - 1 StR 801/91   

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BGH, 21.04.1992 - 1 StR 801/91 (https://dejure.org/1992,9696)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1992 - 1 StR 801/91 (https://dejure.org/1992,9696)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1992 - 1 StR 801/91 (https://dejure.org/1992,9696)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.09.1991 - 4 StR 414/91

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist

    Auszug aus BGH, 21.04.1992 - 1 StR 801/91
    Da auszuschließen ist, daß das Bezirksgericht eine niedrigere Strafe als zwei Jahre und acht Monate verhängen wollte, kann der Senat selbst diese Strafe festsetzen (vgl. BGH, Beschl. vom 12. September 1991 - 4 StR 414/91).
  • BGH, 25.02.2009 - 5 StR 46/09

    Strafzumessung (Widerspruch zwischen Tenor und Urteilsgründen); eigene

    Das Revisionsgericht kann jedoch auf die niedrigere von beiden Strafen durcherkennen, sofern auszuschließen ist, dass das Tatgericht auf eine noch niedrigere Strafe erkannt hätte (vgl. z. B. BGH, Beschlüsse vom 12. September 1991 - 4 StR 414/91 -, vom 21. April 1992 - 1 StR 801/91 -, vom 23. August 2000 - 2 StR 292/00 -, vom 13. Dezember 2001 - 3 StR 437/01 - und zuletzt vom 14. Januar 2009 - 4 StR 579/08; jeweils m.w.N.; Meyer-Goßner aaO § 267 Rdn. 39a).
  • BGH, 23.08.2000 - 2 StR 292/00

    Urteilsformel - Urteilsgründe - Gesamtfreiheitsstrafe - Widerspruch -

    Der Senat setzt daher selbst diese Gesamtfreiheitsstrafe fest (BGH, Beschl. v. 21. April 1992 - 1 StR 801/91).
  • BGH, 14.09.2021 - 2 StR 89/21

    Änderung des Strafausspruchs zur Gesamtfreiheitsstrafe

    Da der Senat ausschließen kann, dass die Strafkammer eine niedrigere Strafe als die in den Gründen angeführte verhängen wollte, erkennt er, auch um das Beschleunigungsgebot zu wahren, selbst auf die niedrigere der beiden in Betracht kommenden Strafen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. August 2000 - 2 StR 292/00; vom 17. März 2004 - 2 StR 516/03; vom 15. Juni 2011 - 2 StR 194/11; vom 11. September 2013 - 2 StR 298/13; vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 162/14; vom 5. Februar 2020 - 2 StR 595/19; BGH, Beschlüsse vom 21. April 1992 - 1 StR 801/91; vom 13. Dezember 2001 - 3 StR 437/01; vom 10. Oktober 2000 - 4 StR 369/00; vom 25. Februar 2009 - 5 StR 46/09, jeweils in juris).
  • BGH, 07.01.1998 - 2 StR 651/97

    Widerspruch gegen den Ausspruch einer Gesamtstrafe wegen sexuellem Mißbrauch an

    Dies wäre, worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hinweist, ohnehin allenfalls dann möglich, wenn nach den Urteilsgründen auszuschließen ist, daß der Tatrichter eine noch niedrigere Strafe als zwei Jahre und sechs Monate verhängen wollte (vgl. BGH, Beschl. v. 21. April 1992 - 1 StR 801/91).
  • BGH, 29.09.1994 - 4 StR 481/94

    Geldauflage - Anrechnung - Günstige Entscheidung - Widerspruch

    Der Senat hat daher den Urteilsspruch insofern berichtigt, daß die für den Angeklagten günstigere Anrechnung festgesetzt wird (vgl. BGH, Beschluß vom 21. April 1992 - 1 StR 801/91).
  • BGH, 16.06.1998 - 4 StR 171/98

    Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Soweit in den Urteilsgründen - ohne daß für diesen Widerspruch eine Erklärung ersichtlich ist -, abweichend von der verkündeten Urteilsformel (ein Jahr Freiheitsstrafe), "eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren für tat- und schuldangemessen" erachtet wird (UA 11, vgl. auch UA 13), gilt die für den Angeklagten günstigere verkündete Urteilsformel (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. April 1992 - 1 StR 801/91 -, vom 29. September 1994 - 4 StR 481/94 - und vom 9. Dezember 1997 - 4 StR 544/97).
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