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   BGH, 26.01.1982 - 1 StR 802/81   

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https://dejure.org/1982,1363
BGH, 26.01.1982 - 1 StR 802/81 (https://dejure.org/1982,1363)
BGH, Entscheidung vom 26.01.1982 - 1 StR 802/81 (https://dejure.org/1982,1363)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 1982 - 1 StR 802/81 (https://dejure.org/1982,1363)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung - Wahrunterstellung einer Beweistatsache - Ursächlicher Zusammenhang zwischen vorangegangenen Gewalthandlungen und der Bereitschaft der Geschädigten zu sexueller Betätigung - Freiwilligkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 213
  • StV 1982, 209
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.05.1951 - 4 StR 216/51

    Anstiftung - Begründung eines Beweisantrages - Wahrunterstellung

    Auszug aus BGH, 26.01.1982 - 1 StR 802/81
    Die Frage, warum etwaige Schreie der Geschädigten nicht gehört worden waren, konnte nur durch eine Vernehmung der für Wahrnehmungen in Betracht kommenden Zeugen abschließend geklärt werden; das Landgericht hätte daher hier der Sachaufklärung den Vorrang geben müssen (vgl. BGHSt 1, 137, 139; BGH NJW 1959, 396; 1961, 2069; BGH, Beschluß vom 15. April 1980 - 5 StR 193/80 - mitgeteilt bei Holtz MDR 1980, 631).
  • BGH, 14.07.1961 - 4 StR 191/61
    Auszug aus BGH, 26.01.1982 - 1 StR 802/81
    Die Frage, warum etwaige Schreie der Geschädigten nicht gehört worden waren, konnte nur durch eine Vernehmung der für Wahrnehmungen in Betracht kommenden Zeugen abschließend geklärt werden; das Landgericht hätte daher hier der Sachaufklärung den Vorrang geben müssen (vgl. BGHSt 1, 137, 139; BGH NJW 1959, 396; 1961, 2069; BGH, Beschluß vom 15. April 1980 - 5 StR 193/80 - mitgeteilt bei Holtz MDR 1980, 631).
  • BGH, 21.03.1980 - V ZR 41/78
    Auszug aus BGH, 26.01.1982 - 1 StR 802/81
    Zwar ist der Tatrichter grundsätzlich nicht gehalten, aus einer als wahr unterstellten Beweistatsache die vom Beweisführer angestrebten Folgerungen zu ziehen; er ist auch in der Würdigung der durch Wahrunterstellung in das Verfahren eingeführten Tatsachen frei (BGH, Urteil vom 16. Juli 1980 - 2 StR 135/80 - mitgeteilt bei Holtz MDR 1980, 986, 987) [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78].
  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 193/80

    Strafprozeßrecht: Fehlerhafte Wahrunterstellung

    Auszug aus BGH, 26.01.1982 - 1 StR 802/81
    Die Frage, warum etwaige Schreie der Geschädigten nicht gehört worden waren, konnte nur durch eine Vernehmung der für Wahrnehmungen in Betracht kommenden Zeugen abschließend geklärt werden; das Landgericht hätte daher hier der Sachaufklärung den Vorrang geben müssen (vgl. BGHSt 1, 137, 139; BGH NJW 1959, 396; 1961, 2069; BGH, Beschluß vom 15. April 1980 - 5 StR 193/80 - mitgeteilt bei Holtz MDR 1980, 631).
  • BGH, 16.07.1980 - 2 StR 135/80

    Anforderungen an die Wahrunterstellung im Strafprozeß

    Auszug aus BGH, 26.01.1982 - 1 StR 802/81
    Zwar ist der Tatrichter grundsätzlich nicht gehalten, aus einer als wahr unterstellten Beweistatsache die vom Beweisführer angestrebten Folgerungen zu ziehen; er ist auch in der Würdigung der durch Wahrunterstellung in das Verfahren eingeführten Tatsachen frei (BGH, Urteil vom 16. Juli 1980 - 2 StR 135/80 - mitgeteilt bei Holtz MDR 1980, 986, 987) [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78].
  • BGH, 13.11.1958 - 4 StR 368/58
    Auszug aus BGH, 26.01.1982 - 1 StR 802/81
    Die Frage, warum etwaige Schreie der Geschädigten nicht gehört worden waren, konnte nur durch eine Vernehmung der für Wahrnehmungen in Betracht kommenden Zeugen abschließend geklärt werden; das Landgericht hätte daher hier der Sachaufklärung den Vorrang geben müssen (vgl. BGHSt 1, 137, 139; BGH NJW 1959, 396; 1961, 2069; BGH, Beschluß vom 15. April 1980 - 5 StR 193/80 - mitgeteilt bei Holtz MDR 1980, 631).
  • RG, 26.01.1917 - IV 818/16

    1. Genügt zur Ablehnung eines Zeugenbeweisantrags die Unterstellung, daß der

    Auszug aus BGH, 26.01.1982 - 1 StR 802/81
    Können Begleitumstände über die Tragweite der als wahr unterstellten Tatsache entscheiden, darf ein dem Angeklagten günstiger Schluß nicht allein mit der Begründung versagt werden, es sei mit Rücksicht auf solche Umstände ein anderer Schluß möglich, wenn diese Umstände weder feststehen noch von der Beweisbehauptung umfaßt werden (RGSt 51, 3, 4; RG JW 1931, 2495 Nr. 22 mit Anm. Alsberg; Alsberg/Nüse, Beweisantrag, 2. Aufl., S. 162).
  • BGH, 06.09.2011 - 1 StR 633/10

    Fall Schreiber muss neu verhandelt werden

    Wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausführt, hat sich die Strafkammer an die im Ablehnungsbeschluss getroffene Wahrunterstellung ohne Einengung, Umdeutung oder inhaltliche Änderung (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 1982 - 1 StR 802/81, NStZ 1982, 213) im Rahmen der Beweiswürdigung gehalten und sich dort - soweit geboten (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 1979 - 2 StR 749/78, BGHSt 28, 310) - ebenso wie im Ablehnungsbeschluss mit den als wahr unterstellten (Indiz-)Tatsachen auseinandergesetzt.
  • BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92

    Demonstranten - Präzisionsschleuder - Stahlkugelgeschosse - Zeugenvereidigung -

    Das Oberlandesgericht hat nicht gegen den Grundsatz verstoßen, daß die als wahr behandelten Tatsachen der Entscheidung dem Sinn und Zweck des jeweiligen Beweisantrags gemäß ohne jede Einengung und Verschiebung des Bedeutungsgehalts oder sonstige inhaltliche Änderung zugrunde gelegt werden müssen (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 - Wahrunterstellung 4, 6, 18, 21; BGH NStZ 1982, 213; Herdegen in KK-StPO 2. Aufl. § 244 Rdn. 91 und 92).

    Sie verdeutlichen zugleich, daß es sich bei der Schlußfolgerung, die Nikotinspuren seien durch andere Ursachen zu erklären als durch eine Benutzung am Tattag durch den Mitangeklagten H., nicht um eine bloße Spekulation ohne ausreichende tatsächliche Grundlage handelte, durch welche die Wahrunterstellung ihrem Bedeutungsgehalt nach verfälscht worden wäre (vgl. dazu BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 - Wahrunterstellung 9; BGH NStZ 1982, 213; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 683).

  • BGH, 26.10.2023 - 4 StR 102/23

    Ablehnung eines Hilfsbeweisantrages; Behauptung einer relevanten belastenden

    Dies muss so geschehen, dass die Beweistatsache ohne Abstriche (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 4 StR 410/18 Rn. 12) sowie ohne Hinzufügung von nicht belegten, spekulativen Umständen in das bisher gewonnene Beweisgefüge einzustellen und als Teil des Gesamtergebnisses in ihrer indiziellen Bedeutung zu würdigen ist (vgl. KK-StPO/Krehl aaO; BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2013 - 2 StR 283/13 Rn. 6; Schneider, NStZ 2019, 103, 106; BGH, Urteil vom 26. Januar 1982 - 1 StR 802/81, NStZ 1982, 213 zur Wahrunterstellung).
  • BGH, 12.11.2020 - 1 StR 354/20

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Wahrunterstellung (Verknüpfung der als wahr

    Deshalb darf ein dem Angeklagten günstiger Schluss nicht allein mit der Begründung versagt werden, es sei mit Rücksicht auf solche Umstände ein anderer Schluss möglich, wenn diese Umstände weder feststehen noch von der Beweisbehauptung umfasst werden (BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2005 - 4 StR 164/05 Rn. 6 f. (Entlastung des Angeklagten durch die Geschädigte gegenüber ihrem Bruder, um diesen zu schützen) und vom 14. August 1996 - 3 StR 262/96 Rn. 6, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 32 (Einschätzung der Nebenklägerin, dass der Angeklagte keinen Analverkehr erzwungen habe, vor dem Gespräch mit einer Lebensberaterin); Urteile vom 6. Juli 1988 - 2 StR 315/88 Rn. 8, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 10 (Verständigungsschwierigkeiten und Missverständnis bei polizeilicher Vernehmung) und vom 26. Januar 1982 - 1 StR 802/81, NStZ 1982, 213 (hellhöriges Hotelzimmer); vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 27. April 2004 - 3 StR 112/04 Rn. 19 und vom 17. August 2011 - 5 StR 263/11 Rn. 18; Urteil vom 29. September 1998 - 1 StR 420/98 Rn. 17; LR StPO/Becker, 27. Aufl., § 244 Rn. 291; KK StPO/Krehl, 8. Aufl., § 244 Rn. 194).
  • BGH, 06.07.1988 - 2 StR 315/88

    Revision wegen Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags durch Wahrunterstellung -

    Die Sachaufklärung ist dann vorrangig (BGH, Urteil vom 26. Januar 1982 - 1 StR 802/81; Beschluß vom 5. Februar 1982 - 2 StR 611/81).
  • BGH, 13.11.1985 - 3 StR 354/85

    Grundsatz "in dubio pro reo" - Konzentration - Wirkstoffkonzentration -

    Offenbleiben kann in diesem Zusammenhang, ob ein Verstoß gegen die sich aus § 244 Abs. 3 StPO ergebende Verpflichtung zur Einhaltung der Wahrunterstellung (vgl. BGH NJW 1959, 396; 1968, 1293; StV 1981, 603 [604]; NStZ 1982, 213 ; BGH bei Holtz MDR 1984, 92) deshalb vorliegt, weil im Abschnitt B IV (der nur Feststellungen über strafbares Verhalten des C enthält) Widersprechendes festgestellt wurde.
  • OLG Hamm, 28.09.2004 - 3 Ss OWi 583/04

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Fahrverbot von zwei Monaten, zweimonatiges

    Dazu war der Tatrichter aber berechtigt, da als wahr unterstellte Indiztatsachen der freien Beweiswürdigung unterliegen (BGH NJW 1976, 1950; NStZ 82, 213; 83, 211; StV 1986, 467).
  • BGH, 23.09.1983 - 2 StR 151/83

    Strafprozeßrecht: Verlesen einer Urkunde, Urteilsabsetzungsfrist,

    Eine Wahrunterstellung erledigt einen Beweisantrag nur dann, wenn sie dem vollen Sinn des Beweisantrags gerecht wird (RG JW 1929, 114; BGH NJW 1959, 396; BGH, Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 683/78; BGH, Beschluß vom 10. Januar 1980 - 4 StR 692/79; BGH, Urteil vom 16. Juli 1980 - 2 StR 135/80 mitgeteilt bei Holtz MDR 1980, 996, 997 [BVerfG 15.04.1980 - 2 BvR 842/77]; BGH, Urteil vom 26. Januar 1982 - 1 StR 802/81).
  • BGH, 30.05.1990 - 3 StR 55/90

    Umsatzsteuerhinterziehung bei Provisionszahlungen - Sinngehalt von Beweisanträgen

    Die Beweisbehauptung muß aber so ausgelegt werden, daß der volle Sinn des Antrags ausgeschöpft wird und die als wahr unterstellten Tatsachen in vollem Umfang ohne jede Einengung und Verschiebung oder sonstige Änderung erfaßt werden (BGH NStZ 1982, 213; BGHR StPO § 244 III 2 Wahrunterstellung 4, 6; vgl. auch Herdegen in KK 2. Aufl. § 244 Rdn. 90 f.).
  • OLG Hamm, 24.09.2004 - 3 Ss OWi 583/04
    Dazu war der Tatrichter aber berechtigt, da als wahr unterstellte Indiztatsachen der freien Beweiswürdigung unterliegen ( BGH NJW 1976, 1950; NStZ 82, 213; 83, 211; StV 1986, 467).
  • BGH, 02.03.1993 - 1 StR 860/92

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen bei falschen Angaben zu seinem

  • BGH, 04.05.1993 - 5 StR 69/93

    Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Hehlerei - Voraussetzung des

  • BGH, 26.05.1992 - 5 StR 164/92

    Rüge gegen die Verwertung von früher getätigten Aussagen eines Opfers - Aussage

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